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Was darf man als Betreuer?

Dies ist eine Diskussion zu Was darf man als Betreuer? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 13:58
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Was darf man als Betreuer?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, eine Frau A hat die Betreuung für ihre Mutter Frau B, für einen begrenzten Zeitraum.
Dürfte Frau A ein Auto auf den Namen von Frau B zulassen, weil es der Lebensgefährte gerne so hätte?

Mit freundlichen Grüßen
Jessica77
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 14:46
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AW: Was darf man als Betreuer?

Als Betreuer sollte man wenigstens wissen, welche Bereiche man betreut...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 14:58
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AW: Was darf man als Betreuer?

... und außerdem hat sich der Betreuer am Wohl der betreuten Person zu orientieren, und nicht an dem, was irgendwelche Angehörigen wollen. Schließlich muss der eingesetzte Betreuer seine Tätigkeit auch vor Gericht verantworten.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 15:19
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AW: Was darf man als Betreuer?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Als Betreuer sollte man wenigstens wissen, welche Bereiche man betreut...
Die Betreuung würde den medizinischen und den finanziellen Bereich umfassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 15:23
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AW: Was darf man als Betreuer?

Zitat:
Zitat von marcus.summer Beitrag anzeigen
... und außerdem hat sich der Betreuer am Wohl der betreuten Person zu orientieren, und nicht an dem, was irgendwelche Angehörigen wollen. Schließlich muss der eingesetzte Betreuer seine Tätigkeit auch vor Gericht verantworten.
Gruß
Marcus
das alles zum Wohl der betreuten Person geschehen soll ist schon klar... es geht ja auch nicht darum, das Geld mit beiden Händen aus dem Fenster zu werfen, sondern ob die Betreuerin ein Auto zulassen DARF.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 15:37
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AW: Was darf man als Betreuer?

Zitat:
Zitat von Jessica77 Beitrag anzeigen
Die Betreuung würde den medizinischen und den finanziellen Bereich umfassen.
klares nein. um autos zuzulassen bräuchte sie "ämter-" oder "behördenangelegenheiten".
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  #7 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 16:04
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AW: Was darf man als Betreuer?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
klares nein. um autos zuzulassen bräuchte sie "ämter-" oder "behördenangelegenheiten".
genau auf diese Antwort hab ich gehofft
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  #8 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 16:25
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AW: Was darf man als Betreuer?

Zitat:
Zitat von Jessica77 Beitrag anzeigen
das alles zum Wohl der betreuten Person geschehen soll ist schon klar... es geht ja auch nicht darum, das Geld mit beiden Händen aus dem Fenster zu werfen, sondern ob die Betreuerin ein Auto zulassen DARF.
Außerdem ist das - wie ich im Parallelthread schon geschrieben habe - eine Untreue zulasten der Betreuten, weil sie dadurch mit der Kfz-Steuer belastet wird. A würde sich deshalb wegen § 266 StGB strafbar machen.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 16:35
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AW: Was darf man als Betreuer?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Außerdem ist das - wie ich im Parallelthread schon geschrieben habe - eine Untreue zulasten der Betreuten, weil sie dadurch mit der Kfz-Steuer belastet wird. A würde sich deshalb wegen § 266 StGB strafbar machen.
hm... kannst du das jetzt mal erklären? ich mein, solang die betreuerin den entsprechenden aufgabenkreis hat und die entscheidung auf wunsch und/oder zum wohl der betreuten ist, was hätte das mit untreue zu tun?
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  #10 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 17:13
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AW: Was darf man als Betreuer?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hm... kannst du das jetzt mal erklären? ich mein, solang die betreuerin den entsprechenden aufgabenkreis hat und die entscheidung auf wunsch und/oder zum wohl der betreuten ist, was hätte das mit untreue zu tun?
Laut Sachverhalt hatte gerade nicht die Betreute den Wunsch, dass ein Auto auf sie zugelassen wird, sondern "ein" Lebensgefährte (entweder der Betreuten, was nicht ausreicht, oder der Betreuerin, was noch schlimmer wäre). Es ist auch nicht erkennbar, inwiefern die Zulassung eines Kfzs der Betreuten in irgendeiner Weise dienlich wäre. Vielmehr liegt es nahe, dass auf sie eine finanzielle Belastung abgeschoben wird. Das ist mE eine strafbare Verletzung der Pflichten aus § 1901 BGB.
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