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Wann endet eine notarielle Vollmacht?

Dies ist eine Diskussion zu Wann endet eine notarielle Vollmacht? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 11:37
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Wann endet eine notarielle Vollmacht?

Hallo Forum,
wann endet eine notarielle Vollmacht, wenn in der Vollmacht selbst ein Satz enthalten ist, der etwa so lauten könnte: ... die Vollmacht erlischt weder durch meinen Tod ...?
Mal angenommen, der Vollachtgeber ist verstorben, die Beerdigung abgewickelt, aber der Vollmachtsbevollmächtigte gibt an die berechtigten Erben keine Auskunft über die finanziellen Verhältnisse und beruft sich darauf, dass die Vollmacht über den Tod hinaus noch gültig ist. Laut "Sachsenspiegel" endet eine solche Vollmacht mit der Abwicklung der Beerdigungsmodalitäten.
Gibt es hierzu andere Meinungen?
SyKe
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  #2 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 12:03
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AW: Wann endet eine notarielle Vollmacht?

die vollmacht endet, wenn die erben diese widerrufen. durch die erbschaft haben sie auch die "vollmachtsgebung" geerbt, also auch die berechtigung zum widerruf.

der vollnehmer ist rechenschaftspflichtig
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 19:40
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AW: Wann endet eine notarielle Vollmacht?

Meines Wissens endet dann die Vollmacht mit Vorlage des Erbscheins der Erbberechtigeten. Vorsicht ist geboten mit der Rechenschaftspflicht, das kann auch ein langwieriges Nachspiel mit bitteren Beigeschmack haben. Siehe meinen Beitrag "Was ist es denn nun?"
Erfahrungsaustausch nur per PN.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 20:12
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AW: Wann endet eine notarielle Vollmacht?

Zitat:
Zitat von sonnenfleck3 Beitrag anzeigen
Meines Wissens endet dann die Vollmacht mit Vorlage des Erbscheins der Erbberechtigeten.
nein, das ist nicht richtig.

eine vollmacht endet, sofern nicht ausdrücklich was anderes vereinbart ist, mit dem tod des vollmachgebers. sofern sie ausdrücklich nicht mit dem tod enden soll, so endet sie erst dann, wenn die erben sie widerrufen.
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