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Wann darf man sich Betreuer nennen?

Dies ist eine Diskussion zu Wann darf man sich Betreuer nennen? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 11:09
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Question Wann darf man sich Betreuer nennen?

Hallo!

Kann sich jeder, der eine blinde, pflegebedürftige Person umsorgt, auch Betreuer nennen?
Darf der sogenannte "Betreuer" bei Ämtern und Behörden angeben, das die Bescheide, z.Bsp. Blindengeld,
an ihn geschickt werden?
Haftet der selbstzernannte Betreuer,keine Bestallungsurkunde oder Vorsorgevollmacht vorhanden, für Schäden am Eigentum des "Betreuten"?

Für erklärende Antworten wäre ich sehr dankbar!

Tolkienfan
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 11:47
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AW: Wann darf man sich Betreuer nennen?

Nein, ein Betreuuer wird vom Gericht bestellt,

siehe:

Zitat:
§ 1896 BGB
Voraussetzungen

(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.

(4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 12:00
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AW: Wann darf man sich Betreuer nennen?

Gesetzlicher Betreuer ist ein vom Amtsgericht bestellter Mensch mit klar definiertem Aufgabenkreis ( Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht,...).

Eine andere Art der Beauftragung zur Wahrnehmung der Interessen z.B. in Behördenangelegenheiten besteht in der Ausstellung einer Vollmacht durch eine geschäftsfähige Person oder durch Erstellen einer Vorsorgevollmacht.

Ohne all dies kann keiner rechtmäßig im Namen eines anderen handeln.
Für die Herausgabe von Informationen oder Geld an unbefugte Personen haftet - wenn die Legitimation nicht geprüft wurde - der Herausgebende.

Hat die fiktive Person möglicherweise eine Vollmacht der blinden Person, um die er sich kümmert?
So die blinde Person geschäftsfähig ist, wäre so eine Vollmacht rechtens.

ciboulette


Oooops, LaBelle war schneller
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 16:28
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AW: Wann darf man sich Betreuer nennen?

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Wenn die blinde Person voll geschäftsfähig ist und der anderen Person(sogenannte/r Betreuer/in)
keine Vollmacht gegeben hat und der/die sich trotzdem als Betreuer/in ausgibt, was ist dann?

Außerdem endet eine Betreuung doch mit dem Tod des Betreuten?

Grüße Tolkienfan
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 16:53
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AW: Wann darf man sich Betreuer nennen?

Zitat:
Wenn die blinde Person voll geschäftsfähig ist und der anderen Person(sogenannte/r Betreuer/in)
keine Vollmacht gegeben hat und der/die sich trotzdem als Betreuer/in ausgibt, was ist das dann?
Betrügerisch. Die Betroffene kann und sollte Anzeige erstatten.


Zitat:
Außerdem endet eine Betreuung doch mit dem Tod des Betreuten.
Nein! Die Betreuung endet auch, wenn sie vom Gericht aufgehoben wird, weil nicht mehr notwendig.

ciboulette
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  #6 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 17:07
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AW: Wann darf man sich Betreuer nennen?

Nochmals vielen lieben Dank!

Damit wurde mir sehr geholfen!

Viele liebe Grüße Tolkienfan
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