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Vorübergehnde Betreuung Ende

Dies ist eine Diskussion zu Vorübergehnde Betreuung Ende innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 14.03.2009, 09:19
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Vorübergehnde Betreuung Ende

mal angenommen.

die vorübergehende betreuung läuft aus ohne endgutachten. was kann noch kommen. die akte liegt noch bei der bertreuungsstelle.

geschichte

jemand lebt seit 3 jahren in der schwiz und erfährt, dass er in deutschland noch vermögen hat und kommt damit nicht klar.

in einem unterhaltsverfahren der ex gegen ihn wird ein gutachten auf prozessfähigkeit erstellt. eine perozzebtreuuer soll durch den gegenanwalt bestellt werden. macht der aber nicht.

da kommt jemand auf die idee sich selbst unter betreung stellen zu lassen und seinen vermögensstatus erstellen zu lassen.

klappt auch halbwegs.

der betreuer erkundigt sich als erstes ob eine rechtsschutzversicherung besteht und ob die bezahlt ist ;-)
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