Dies ist eine Diskussion zu Vorsorgevollmacht innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| angenommen Person A ist Schizophren. Mit Hilfe der medikamentösen Behandlung ist es ihr möglich, am Arbeitsleben teilzunehmen und ein normales Leben zu führen. In dieser Zeit vereinbart Person A mit ihren Kindern eine allumfassende Vorsorgevollmacht (einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht und mögliche Medikamentierung). Angenommen Person A erkrankt akut erneut, da Sie selbstständig Ihre Medikamente abgesetzt. Die Kinder würden die Veränderungen bemerken (Wahvorstellungen, nichts mehr essen...) und könnten Sie überzeugen sich stationär in ein Krankenhaus aufnehmen zu lassen. Dort würde Person A jede Behandlung verweigern und äußern, sie wolle nach Hause gehen. Dies wöllten die Kinder natürlich verhindern. Trotz Vollmacht würde das Krankenhaus nun mitteilen, ein richterlicher Beschluss sei notwendig. Was nutzt den Kindern in einer solchen Situation die Vorsorgevollmacht? Was könen Sie tun, damit Person A die Station nicht verlässt und sich behandeln lässt? |
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| AW: Vorsorgevollmacht Sie sind dadurch Ansprechpartner und Mitentscheider. Ohne würden sie schlicht übergangen. Zitat:
Das Krankenhaus will sich rechtlich absichern und keine Zwangsbehandlung rein auf Grundlage der Vorsorgevollmacht durchführen. Die Kinder sollten sich selbst als Betreuer bei Gericht vorschlagen. Sowieso sollten sie das Gericht wegen der Vorsorgevollmacht kontaktieren, siehe §1901c BGB! Man sollte auch den §1904 BGB gründlich lesen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorsorgevollmacht Zitat:
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unterbringung und zwangsbehandlung ist allerdings nur dann möglich, sofern der betroffenen durch die nichtbehandlung ein massiver schaden entstehen würde. allein die befürchtung die schizophrenie könnte sich ferfestigen und dann kein zb. kein arbeitsleben mehr möglich sein, reicht dafür nicht aus! falls die person allerdings droht zu verhungern, weil sie aufgrund wahnvrostellungen nichts mehr isst, so wäre das durchaus eine indikation für eine zwangsbehandlung. das dürfen allerdings sowohl bevollmächtigte als auch betreuerinnen nie alleine entscheiden. es ist immer eine richterliche entscheidung notwendig, das es sich hier um schwerwiegende einschränkungen in die grundrechte des menschen handelt. eine zwangsbehandlung ist, ob krank oder nicht, eine extrem schreckliche erfahrung und da bedarf es schon höherer güter (wie leib und leben) um so etwas zu legalisieren. es ist auch unerheblich, ob die person a selber in weiser voraussicht bestimmten massnahmen zugestimmt hat oder nicht. solange sie JETZT AKTUELL nicht mehr einverstanden ist (egal ob krankheitsbedingt oder nicht!), wird die richterliche genehmigung benötigt. Zitat:
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