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Vormundschaft Pflegefall

Dies ist eine Diskussion zu Vormundschaft Pflegefall innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 17.06.2009, 21:13
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Vormundschaft Pflegefall

Hallo mal angenommen eine alte Frau von 94 Jahren ist seit jahren in einem Pflegeheim und die Familie kümmert sich wirklich sehr, jede Woche kommt die Tochter. und Enkel auch sehr oft. Jetzt hat sich ihr allgemeiner Gesundheitszustand auf Grund ihres alters stark verschlechtert. Und sie war auch schon als Notfallpatient im Krankenhaus aufgrund von Magenbluten. Die Ärzte vor Ort sagten man sollte das nicht mehr Therapieren (keine OP) "was auch im Sinner der alten Dame ist weil sie immer würdig sterben wollte.

Jetzt ist die alte Dame wieder im Pflegeheim und Schläft nur noch oder liegt halbwach im Bett.

Das Pflegeheim hat jetzt die Tochter verständigt weil es gerne die Vormundschaft hätten Weil sie die Dame vielleicht künstlich über eine Magensonde ernähren wollen.

Was könnten die Verwandten dagegen tun das der Dame das erspart bleibt.

Vielen Dank für Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 22:28
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AW: Vormundschaft Pflegefall

Zitat:
Zitat von hhman
Was könnten die Verwandten dagegen tun das der Dame das erspart bleibt.
Am einfachsten selber in Absprache mit der Patientin die Betreuung für die Gesundheitsfürsorge beantragen. Oder die Patientin eine ausführliche Patientenerklärung ausfüllen und diese notariell beglaubigen lassen.

Und dem Pflegeheim sagen, dass sie nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 22:34
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AW: Vormundschaft Pflegefall

Zitat:
Zitat von Humungus
Am einfachsten selber in Absprache mit der Patientin die Betreuung für die Gesundheitsfürsorge beantragen. Oder die Patientin eine ausführliche Patientenerklärung ausfüllen und diese notariell beglaubigen lassen.

Und dem Pflegeheim sagen, dass sie nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.
Auch wenn eine Betreuung für Gesundheitsfragen bestehen würde, darf der Arzt die alte Frau nicht einfach verhungern lassen!

Auch wenn eine Patientenverfügung bestehen würde, muss sich ein Arzt nicht zwingend daran halten.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 22:43
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AW: Vormundschaft Pflegefall

Der Arzt muss so handeln, wie es der mutmaßliche Wille der Patientin ist. Wird dieser eindeutig klargemacht, darf der Arzt nicht eingreifen. Aus taktischer Sicht halte ich es dann für günstiger, wenn dieser Wille fixiert ist und durch einen Betreuer auch notfalls gerichtlich vertreten werden kann.

Wer als Arzt eine 94-Jährige mit schwerer Erkrankung nicht in Ruhe sterben lässt, ist eine Schande für den Berufsstand und sollte seine Approbation abgeben!

Sorry, aber das musste mal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
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Alt 17.06.2009, 22:59
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AW: Vormundschaft Pflegefall

Zitat:
Zitat von Humungus
Der Arzt muss so handeln, wie es der mutmaßliche Wille der Patientin ist. Wird dieser eindeutig klargemacht, darf der Arzt nicht eingreifen
Wo steht das?

Zur Zeit wird dieses Thema im Bundestag diskutiert und eine Gesetzänderung angestrebt.
Momentan ist eine Patientenverfügung für einen Arzt nicht bindend ist.
Der Arzt hat somit immer die A.....karte!
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Alt 18.06.2009, 08:00
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AW: Vormundschaft Pflegefall

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Werde jetzt selber mal beim zuständigen Vormundschafstgericht vorsprechen.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 15:21
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AW: Vormundschaft Pflegefall

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wo steht das?
Such mal hier im Forum die Beiträge von chancen. Der hat die einschlägige Rechtsprechung ausführlichst dargestellt. Rechtliche Grundlage ist das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Hier ein Beispiel: Psychopharmaka im Pflegeheim
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  #8 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 16:27
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Zitat:
Zitat von CruNCC
Wo steht das?
In den Richtlinien der Bundesärztekammer.

Auch wenn es die "Bild" ist, es ist kurz und knapp geschildert, auch das eigentliche Problem. Hier klicken.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 16:45
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Dies ist ein besonders tiefer Tiefpunkt für das Forum. Wir zitieren mittlerweile nicht mehr aus Doofpedia, sondern nehmen die BILD!
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  #10 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 08:13
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AW: Vormundschaft Pflegefall

Zitat:
Zitat von Humungus
Dies ist ein besonders tiefer Tiefpunkt für das Forum. Wir zitieren mittlerweile nicht mehr aus Doofpedia, sondern nehmen die BILD!
Ja ja ja.

Ich halte davon ja auch nicht viel, aber es steht das was beschlossen wird in einem kurzen Statement und entspricht den Tatsachen.

Gruß

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