Dies ist eine Diskussion zu Vormundschaft innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Angenommen, ein Vater erhält Post vom Gericht. In dem Brief steht, dass die Mutter seiner Kinder (es gab keinen Kontakt von Vater zu Kindern, weil die Mutter dies verhindert hat)verstorben ist. Unterhaltungszahlungen sind mangels Einkommen nicht geflossen, es gibt kein handschriftliches Testament, die Eltern waren nicht verheiratet und das Sorgerecht war nur bei der Mutter. Jetzt fragt das Gericht, ob der angeschriebene Vater damit einverstanden ist, dass der letzte Lebensgefährte der Verstorbenen als Vormund eingesetzt werwden darf. Nun zur eigentlichen Frage: Kann der "richtige" Vater sagen: Ja, Du kannst die Vormundschaft haben, aber dafür werde ich auch von meinen Unterhaltspflichten für die Zukunft entbunden? Ich weiß, über so etwas sollte man nicht handeln, aber die Frage lautet ja eigentlich nur, ob so etwas möglich wäre. Vielen Dank im Voraus!! LG Sandraa |
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| AW: Vormundschaft die antwort ist "nein". der vater ist weiter vater und damit auch weiter unterhaltspflichtig, das hat nichts damit zu tun, wer die vormundschaft übernimmt. falls die kinder adoptiert würden, wäre das was anderes. |
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