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Vertraulichkeit/Heimgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Vertraulichkeit/Heimgesetz innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 03.07.2009, 14:03
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Vertraulichkeit/Heimgesetz

Hallo, X ist Betreuer einer Heimbewohnerin. Er hat den Heimbeirat gebeten, zu klären, welche heimeigenen Therapien im hohen Tagessatz von rd.€230,00 (Schwerstbehindertenabteilungen) enthalten sind(z.B. Krankengymnastik) und warum das Heim seit Jahren keinen Therapie-Ersatz stellt, wenn die heimeigene Therapeutin/Therapeut ausfällt. Der Heimbeirat schreibt, das ist kein Thema für ihn (obwohl das ja alle entspr. Bewohner betrifft).
Daraufhin hat X die Heimaufsicht befragt, ob es nun Aufgabe für den Beirat ist oder nicht. Die Heimaufsicht geht darauf nicht ein, schreibt viel, was an der Sache vorbeigeht und hat Heimleitung und Heimbeirat Kopie seiner Mail an X geschickt.

Frage: ist das die Verschwiegenheitspflicht, wie sie im Heimgesetz vorgegeben ist? Waren Heimbeirat und Heimaufsicht berechtigt, X als Antragsteller zu nennen. Dabei ist zu bedenken, dass dieses Thema alle behinderten Bewohner betrifft.

Danke.
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