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Vertrag bei einer gemieteten Ferienwohnung mit mehreren Personen

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag bei einer gemieteten Ferienwohnung mit mehreren Personen innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 30.06.2008, 17:47
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Vertrag bei einer gemieteten Ferienwohnung mit mehreren Personen

Hallo =) verzeiht mir, wenn ich hier im falschen Forum frage, aber für mich passte "Betreuung" am besten.

Nun zu meiner Frage.
Angenommen ein Mieter M mietet für einen gewissen Zeitraum eine Ferienwohnung im Ausland für z.B. vier Personen. M wird also mit drei anderen Personen eine gewisse Zeit in dieser Ferienwohnung verbringen. Weil M die Wohnung gemietet hat, ist er auch für einen Reibungslosen Ablauf verantwortlich. Er muss z.B. zahlen, wenn im Nachhinein Schäden in der Wohnung festgestellt würden. Falls nun einer der drei Personen für einen solchen Schaden verantwortlich wäre, dann wäre M auf das Wohlwollen dieser Person angewiesen, wenn es darum geht, den Schaden zu begleichen, richtig?
Weiterhin könnte es natürlich passieren, dass im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist, wer den Schaden verursacht hat.
Angenommen für solche Fälle (und vielleicht mehr) möchte M einen Vertrag erstellen, den jede der Personen unterschreiben muss. Z.B. dass der Schaden unter allen Personen geteilt wird, wenn der Schuldige nicht eindeutig feststellbar ist.

Ist es möglich, einen solchen Vertrag zu erstellen? Was gibt es da für Vorschriften, damit der nicht rechtsungültig ist (vor Gericht)?
Und gibt es vielleicht eine Seite oder hier ein Thema, wo sich näher damit beschäftigt wird? (Über die Suche habe ich nichts gefunden, aber vielleicht habe ich auch falsch gesucht)

Vielen Danke!
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