Dies ist eine Diskussion zu Versuch freiwillige Betreuung wieder aufzuheben innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| AW: Versuch freiwillige Betreuung wieder aufzuheben Kein Rat, nur ein Eingehen auf den fiktiven SV: Grundsätzlich ist eine auf eigenen Antrag hin eingerichtete Betreuung durch einen eigenen Antrag hin aufhebbar. Näheres: http://wiki.btprax.de/Aufhebung_der_Betreuung Hier hat jedoch der zuständige Richter den Kreis mit der Vermögenssorge noch weiter gesteckt. Das deutet mE darauf hin, dass das Gericht von der Notwendigkeit der Betreuung ausgeht - insoweit wäre an einen Betreuerwechsel zu denken. Näheres: http://wiki.btprax.de/Betreuerwechsel Am Ende der Seite des ersten links ist ein link zu folgender PDF-Datei zu finden: http://www.horstdeinert.de/lexikon/B...saufhebung.pdf ... Wenn jetzt dieses Formular für die A zuviel wäre, dann könnte das vielleicht ein Hinweis für sie selbst sein, dass es weniger um die Aufhebung, als um einen Wechsel gehen könnte.? LG, D. |
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| AW: Versuch freiwillige Betreuung wieder aufzuheben Frau A hat anfangs des Jahres einen Antrag auf Betreuerwechsel gestellt,dem wurde letzte Woche stattgegeben.Der neue Betreuer hat sich aber noch nicht gemeldet. Frau A hat sich in den letzten Monaten weiter entwickelt und möchte nun die komplette Aufhebung der Betreuung. |
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