
01.07.2008, 12:42
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 65
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| Verschiebung der Anhörung?! Nehmen wir mal an, es soll zu einer Anhörung in einem Betreuungsfall kommen. Doch das Vormundschaftsgericht gibt in dem ANnhörungsbescheid nur an, dass man über die AUfhebung der Betreuung oder eine Zwangsunterbringung gesprochen werden soll.! Doch da der Betreute nicht weiß wen der Richter jetzt als Verfahrenspfleger bestellt hat und wie genau der Stand in dem Betreuungsverfahren ist, würde er gerne die Anhörung verschieben. Ist der Mangel an Informationen über das Betreuungsverfahren und die fehlende Information wer genau als Verfahrenspfleger eingesetzt wurde ein triftiger Grund um die Anhörung zu verschieben?
__________________ Leute, die eine emotionale Bandbreite eines Teelöffels besitzen und zugleich auch noch zwanghaft versuchen andere zu beleidigen, haben meistens einen Minderwertigkeitskomplex! |