Dies ist eine Diskussion zu Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht Er zahlt dadurch also einen geringeren Betrag an den Notar. Haben die falschen Angaben auswirkungen auf die Gültigkeit der Versorgungsvollmacht oder evtl. sonstige Nachteile? |
| |||
| AW: Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht Zitat:
|
| |||
| AW: Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht Das ist der Person schon klar. Aber hat es auch auswirkungen auf die Versorgungsvollmacht? |
| |||
| AW: Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht Wenn Person A unbedingt Geld sparen will - warum geht sie dann überhaupt zum Notar? Die Vollmacht ist auch ohne Notar gültig, gut gemachte Vorlagen dafür sind kostenfrei im Internet zu erhalten, z.B. vom bayerischen Justizministerium: Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter": http://www.verwaltung.bayern.de/egov...nd%20Alter.pdf |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kosten, vermögen, versorgungsvollmacht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios