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Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht

Dies ist eine Diskussion zu Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 18:36
Boardneuling
 
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Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht

Nehmen wir mal an Person A möchte eine Versorgungsvollmacht beim Notar machen. Um Kosten zu sparen gibt er als Vermögen 50.000,00 Euro an obwohl sein Vermögen deutlich höher ist.
Er zahlt dadurch also einen geringeren Betrag an den Notar.
Haben die falschen Angaben auswirkungen auf die Gültigkeit der
Versorgungsvollmacht oder evtl. sonstige Nachteile?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 19:12
V.I.P.
 
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AW: Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht

Zitat:
...oder evtl. sonstige Nachteile?
freiheitsstrafe bis 5 jahre. das ist betrug.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 19:30
Boardneuling
 
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AW: Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht

Das ist der Person schon klar. Aber hat es auch auswirkungen auf die Versorgungsvollmacht?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 19:22
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AW: Vermögensangaben bei Versorgungsvollmacht

Wenn Person A unbedingt Geld sparen will - warum geht sie dann überhaupt zum Notar? Die Vollmacht ist auch ohne Notar gültig, gut gemachte Vorlagen dafür sind kostenfrei im Internet zu erhalten, z.B. vom bayerischen Justizministerium:

Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter": http://www.verwaltung.bayern.de/egov...nd%20Alter.pdf
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Stichworte
kosten, vermögen, versorgungsvollmacht

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