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Verfahrensfehler - Informationsdefizit

Dies ist eine Diskussion zu Verfahrensfehler - Informationsdefizit innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 15:14
V.I.P.
 
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Question Verfahrensfehler - Informationsdefizit

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... mal angenommen der Vater beantragt eine Betreuung für seinen Sohn weil er
ihn schlichtweg für lebensunfüchtig hält. Dann erhält der Sohn eine Vorladung
/ Einladung für eine Stellungnahme im Rahmen des dann anlaufenden Prüfverfahrens.
Kann dieser im Rahmen der Selbstvertretung oder durch einen Fachanwalt auf eine
Terminverschiebung pochen bis ihm die Gründe mitgeteilt werden worauf sich
das Betreuungsverfahren stützt. Ich meine um hierzu überhaupt eine Prüfung
seitens des Amtsgerichts zu veranlassen müsste es doch Voraussetzungen geben,
auf die sich eine Verfahrenseröffnung überhaupt stützt.

Nach meiner Ansicht müssten dann dem Betroffenen diese Gründe erst einmal
offen gelegt werden, denn irgendwie befindet er sich doch bei dieser Fallkonstellation
in einer klassischen Vertreidigungsrolle.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 21:30
V.I.P.
 
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AW: Verfahrensfehler - Informationsdefizit

Wo ist das Problem? Wenn kein Grund für die Betreuung besteht, kann der Sohn doch gelassen den Termin wahrnehmen und seine Ansicht darlegen. Die Anhörung ist ja dazu da, dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Falls der Aufforderung nicht nachgekommen wird, kann das Gericht auch eine Zwangsvorführung veranlassen!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 13:52
V.I.P.
 
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Cool AW: Verfahrensfehler - Informationsdefizit

Im Prinzip ist das schon richtig, aber wenn man als Betroffner vorher nicht
weiß worauf die Betreuungsstelle hinaus will ist das schon schwierig.
Schleßlich kann ich nur eine Stellungnahme konkret beziehen, deren
Sachverhalt genau definiert ist.

Sehe ich das richtig, dass in Folge dessen die Anhörung wie ein Frage-Antwort-Spiel
aufgestellt ist. Ich bitte dabei auch bedenken, dass nicht jeder Betreuungskandidat
begeistert ist, wenn ihm ein Betreuer zugewiesen wird.
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