Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Dies ist eine Diskussion zu Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 11:19
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: NRW
Beiträge: 32
Keine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Hallo zusammen,

wie ist die Rechtslage in folgendem Fall:

Der Sohn Herr x wohnt in einem kleinen Haus, schräg gegenüber ein paar Fußschritte weiter lebt seine Mutter in einem eigenen Haus. Angenommen, die Mutter stürzt im Haus , ruft den Notdienst an, dieser läßt eine Std. auf sich warten. Weiter angenommen die Mutter wird dann aufgrund dieses Sturzes vom Betreuer in ein offenes Altenheim verbracht, die Mutter wäre zu diesem Zeitpunkt damit einverstanden. Der Betreuerin sind die Bereiche "Finanzen" und "Aufenthaltsbestimmung" zugeordnet. Ein Betreuungsverfahren findet ebenfalls statt.Läuft also "scheinbar" korrekt ab. Dem Sohn Herrn x wird gesagt , daß der Aufenthalt im Heim erst mal probeweise 3 Wochen wäre. Innerhalb der 3 Wochen läßt man die Mutter einen Vertrag unterschreiben, der den endgültigen Heimaufenthalt besiegelt ( ohne Wissen des Sohnes).

Die Betreuerin geht anschließend noch mit der Mutter zum Arzt und läßt einen Demenztest machen dessen Beurteilung noch aussteht. Die Mutter ist leicht dement und größtenteils "bei Sinnen", sie wird nur von einer mobilen Krankenpflege gewaschen und mit Tabletten versorgt. Hausarbeiten ( Wäsche waschen, einkochen) macht sie selbst noch, kann während des Fernsehens Schauspieler benennen u.a.. woraus folgt, daß die Demenz nicht weit fortgeschritten sein kann.

Weiters plant die Betreuerin den Verkauf des Hauses, um die Pflegekosten zu bezahlen. Das Vermögen ist zu dem Zeitpunkt noch nicht aufgebraucht.

Angenommen der Sohn möchte nun, daß die Mutter aus dem Heim herauskommt. Diesen Wunsch äußert sie auch zeitweise selbst, dann aber wieder möchte sie bleiben, was der Sohn auf Medikamentengabe ( ruhig stellen, gefügig machen) zurückführt. Inzwischen hat sich der Sohn hat eine Erklärung der Mutter unterschreiben lassen in der sie äußert, daß er die Betreuung übernehmen soll, denn er möchte gegen die Betreuerin Beschwerde einlegen.


Die Fragen:

1. Eine Verbringung in ein offenes Heim ist ja noch keine Unterbringung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne? Findet dann trotzdem ein Betreuungsverfahren statt?

2. Kann man als Angehöriger irgendwo Beschwerde einlegen auch wenn dies eine
"Verbringung" in ein offenes Heim ist? Bei einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Unterbringung kann man Beschwerde einlegen, aber geht das auch hier?

3. Wie könnte der Sohn gegen die Betreuerin vorgehen, da er annimmt, daß sie die Gebrechlichkeit der Mutter vorantreiben will, da sie ja schon den Hausverkauf plant, daß sie also die "zeitweise" Abwesenheit" der Mutter ausnutzt , um sie zu beeinflussen. Die Mutter ist leicht beeinflußbar und labil.

4. Ist es korrekt, daß der Notdienst 1 Std. auf sich warten läßt, nachdem die Mutter stürzt und diesen ruft?

5. Kann die Mutter den Vertrag mit dem Heim widerrufen?

6. Die Mutter ist nach Recherchen nicht an den Heimarzt gebunden, sie hat freie Arztwahl. Kann der Sohn in dem Fall veranlassen, daß die Mutter von einem unabhängigen Arzt untersucht / begutachtet wird ( wegen der Medikamentengabe + Demenztest), wenn er befürchtet daß die Mutter mit Tabletten "gefügig" gemacht wird und daß die Demenz dort erst recht voranschreitet und der Gesundheitszustand sich verschlimmern wird? Dafür hat er gute Gründe, denn bei einem Heimbesuch sieht er, daß die Mutter verändert ist und sich ihr Zustand verschlechtert.

Gruß Lurchi

Geändert von Lurchiviolett (08.02.2009 um 12:24 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 11:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: NRW
Beiträge: 32
Keine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Angenommen ,daß das Haus der Mutter dreigeschoßig ist, die übrigen Whg. stehen zu dem Zeitpunkt leer . Angenommen die Betreuerin gibt an , daß sie das Haus wegen Bezahlung der Pflegekosten verkaufen will. Kann man denn die Whg. nicht vermieten und die Kosten mit den Mieteinnahmen bezahlen, wenn das Vermögen irgendwann aufgebraucht ist?

Geändert von Lurchiviolett (08.02.2009 um 12:28 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 11:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Nur eine kurze Gegenfrage, da der Bericht gegen die Forenregeln verstößt (es handelt sich offensichtlich um einen tatsächlichen Fall, wenn der "User" etwas von den Vorkommnissen weiß. Wenn man den Beitrag ändert, wäre eine ausführlichere Antwort möglich):

Ist der Sohn bereit, sich vollständig und rund um die Uhr um die Versorgung seiner offensichtlich kranken Mutter zu kümmern? Oder überlässt er diese unangenehme Tätigkeit lieber einem anderen? Wird er gewährleisten, dass die Mutter korrekt versorgt wird? Immerhin wurde durch einen Richter festgestellt, dass sich die Mutter weder um ihren Aufenthalt noch um ihre Finanzen alleine kümmern kann, und das bereits vor der Verbringung in ein Altenheim.

Warum hat der Sohn nicht sofort während des Krankenhausaufenthalts die Betreuung übernommen?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 11:45
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: NRW
Beiträge: 32
Keine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Ist gut ich ändere den Bericht....

Krankenhausaufenthalt? Gemeint ist wohl der Heimaufenthalt Der Sohn wußte nicht wie er in dem Fall vorgehen soll. Weiter sagte man ihm, daß es probeweise wäre. Wahrscheinlich hat er deswegen nichts unternommen.

@Betreuung: Ja er wäre dazu bereit. Er hat sich ja so schon jeden Tag um die Mutter gekümmert.
Weiters hat er in den letzten Monaten Reparaturen am Haus vorgenommen und sich auch ansonsten um vieles bemüht...


Gruß Lurchi
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 12:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: NRW
Beiträge: 32
Keine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

So der Beitrag wurde geändert
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 12:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Zitat:
Zitat von Lurchiviolett
1. Eine Verbringung in ein offenes Heim ist ja noch keine Unterbringung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne? Findet dann trotzdem ein Betreuungsverfahren statt?
Ja. Die Betreuung wird richterlich festgesetzt. So, wie es hier im Sachverhalt dargestellt ist, wurde sie bereits kurz nach dem Sturz eingerichtet, also im Krankenhaus, was eigentlich auch das "normale" Vorgehen ist. Die Mutter war wahrscheinlich derart desorientiert, dass eine eigene Aufenthaltsbestimmung nicht mehr möglich war. Man muss zwischen einer Betreuung und einer Zwangseinweisung unterscheiden!

Zitat:
Zitat von Lurchiviolett
2. Kann man als Angehöriger irgendwo Beschwerde einlegen auch wenn dies eine
"Verbringung" in ein offenes Heim ist? Bei einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Unterbringung kann man Beschwerde einlegen, aber geht das auch hier?
Man kann. Am einfachsten ist, wenn der Betreute sich an das Amtsgericht wendet und einen betreuerwechsel beantragt. Ist er der Meinung, dass er überhaupt keine Betreuung braucht, kann er das ebenfalls äußern und notfalls den Rechtsweg gehen.

Zitat:
Zitat von Lurchiviolett
3. Wie könnte der Sohn gegen die Betreuerin vorgehen, da er annimmt, daß sie die Gebrechlichkeit der Mutter vorantreiben will, da sie ja schon den Hausverkauf plant, daß sie also die "zeitweise" Abwesenheit" der Mutter ausnutzt , um sie zu beeinflussen. Die Mutter ist leicht beeinflußbar und labil.
Die Betreuerin kann die Gebrechlichkeit nicht "vorantreiben", oder mischt sie der Mutter Drogen in den Kaffee? Außerdem kann sie erstens das Haus nicht ohne weiteres verkaufen und zweitens ist eine Unterbringung im Altenheim kostspielig.

Zitat:
Zitat von Lurchiviolett
4. Ist es korrekt, daß der Notdienst 1 Std. auf sich warten läßt, nachdem die Mutter stürzt und diesen ruft?
Je nach den Umständen. Ist die Mutter lediglich gestürzt, ist keine Eile erforderlich. Liegt eine Fraktur oder ein Kreislaufproblem vor, sieht es anders aus. Aber um das zu beurteilen müsste man sämtliche Details wissen.

Zitat:
Zitat von Lurchiviolett
5. Kann die Mutter den Vertrag mit dem Heim widerrufen?
Nein, und ich frage mich, ob der Vertrag überhaupt rechtens war, wenn die Betreuerin schon über den Aufenthalt bestimmen konnte. Diese müsste nämlich im Namen der Mutter den Vertrag schließen und nur diese könnte ihn auch widerrufen.

Zitat:
Zitat von Lurchiviolett
6. Die Mutter ist nach Recherchen nicht an den Heimarzt gebunden, sie hat freie Arztwahl. Kann der Sohn in dem Fall veranlassen, daß die Mutter von einem unabhängigen Arzt untersucht / begutachtet wird ( wegen der Medikamentengabe + Demenztest), wenn er befürchtet daß die Mutter mit Tabletten "gefügig" gemacht wird und daß die Demenz dort erst recht voranschreitet und der Gesundheitszustand sich verschlimmern wird? Dafür hat er gute Gründe, denn bei einem Heimbesuch sieht er, daß die Mutter verändert ist und sich ihr Zustand verschlechtert.
Da für die Mutter keine Betreuung in Hinsicht auf die Gesundheitspflege beschlossen wurde, kann die Mutter dies selbständig veranlassen!

Am besten sollten die Mutter und der Sohn gemeinsam zum Gericht gehen und einen genauen Plan vorlegen, wie die Zukunft aussehen soll. Beispielsweise könnte die Mutter zum Sohn ziehen oder umgekehrt. Alternative wäre die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes. Ich wäre mit Behauptungen, die Betreuerin würde die Gesundheit der Mutter absichtlich verschlechtern und den Hausverkauf unnötig vorantreiben, ausgesprochen vorsichtig!

Macht die Betreuerin Schwierigkeiten, muss ein Anwalt her.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 15:00
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: NRW
Beiträge: 32
Keine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lurchiviolett hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Zitat:
Ja. Die Betreuung wird richterlich festgesetzt. So, wie es hier im Sachverhalt dargestellt ist, wurde sie bereits kurz nach dem Sturz eingerichtet, also im Krankenhaus, was eigentlich auch das "normale" Vorgehen ist. Die Mutter war wahrscheinlich derart desorientiert, dass eine eigene Aufenthaltsbestimmung nicht mehr möglich war. Man muss zwischen einer Betreuung und einer Zwangseinweisung unterscheiden!

Also ich glaube ich habe mich nicht ganz richtig ausgedrückt, denn es besteht wohl ein Mißverständnis:

Die Betreuerin existierte schon vor der Verbringung ins Heim !!! Diese hat den Aufenthalt im Heim ja angeleiert...wenn jemand stürzt muß er noch lange nicht desorientiert sein.



Zitat:
Die Betreuerin kann die Gebrechlichkeit nicht "vorantreiben", oder mischt sie der Mutter Drogen in den Kaffee? Außerdem kann sie erstens das Haus nicht ohne weiteres verkaufen und zweitens ist eine Unterbringung im Altenheim kostspielig.
Nein wahrscheinlich mischt sie ihr keine Drogen in den Kaffee? Gemeint war eigentlich, daß die Mutter evtl. aus dem Weg sein soll...und wenn das auch nicht der Fall ist ist es bekannt, daß in Altenheimen Psychopharmaka verabreicht werden...dem Sohn ist die kurzfristige Veränderung aufgefallen und der muß seine Mutter ja kennen.

Danke bis hierher erstmal
Gruß Lurchi
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 15:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Zitat:
Am besten sollten die Mutter und der Sohn gemeinsam zum Gericht gehen und einen genauen Plan vorlegen, wie die Zukunft aussehen soll. Beispielsweise könnte die Mutter zum Sohn ziehen oder umgekehrt. Alternative wäre die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes. Ich wäre mit Behauptungen, die Betreuerin würde die Gesundheit der Mutter absichtlich verschlechtern und den Hausverkauf unnötig vorantreiben, ausgesprochen vorsichtig!

Macht die Betreuerin Schwierigkeiten, muss ein Anwalt her.
Ich würde vorschlagen, sich mit solchen "Tipps" zurückzuhalten.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 17:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Ich wüsste nicht, was an diesen Ratschlägen falsch wäre. Mit leeren Händen, nur Forderungen und unbewiesenen Behauptungen aktiv zu werden wird weder der Mutter gut tun noch der Betreuein gerecht werden. Es geht mir hier nicht darum, mit "Tipps" die Betreuerin auszubooten.

@TE: Was heißt hier, die Mutter "aus dem Weg"? Die Betreuerin verkauft das Haus, um die Kosten für das Heim zu decken. Sie kann sich schwerlich selber Eigentum verschaffen. Der Verkauf des Hauses muss weiterhin durch das Gericht genehmigt werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 20.02.2009, 16:29
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Verbringung ins Heim und Verkauf der Immobilie

Zitat:
Zitat von Lurchiviolett
Der Betreuerin sind die Bereiche "Finanzen" und "Aufenthaltsbestimmung" zugeordnet.

Innerhalb der 3 Wochen läßt man die Mutter einen Vertrag unterschreiben, der den endgültigen Heimaufenthalt besiegelt ( ohne Wissen des Sohnes).
Geht nicht, ergo der Vertrag ist sogar ungültig. Nur mal nebenbei.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie Immobilienrecht 24.09.2009 11:16
Verkauf einer Immobilie im Ausland Steuerrecht 10.04.2009 17:53
Verkauf von Immobilie 1 Kind von 4 Kindern Immobilienrecht 14.03.2007 14:07
Verkauf von Immobilie im Ausland Immobilienrecht 25.05.2006 18:14
Verkauf einer Immobilie an EU Bürger Immobilienrecht 17.11.2005 19:16





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN