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Unterschrift nach Entmündigung

Dies ist eine Diskussion zu Unterschrift nach Entmündigung innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 07.12.2009, 22:41
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Angry Unterschrift nach Entmündigung

Für Person O wurde ein Betreuer B welcher gleichzeitig der Sohn ist eingesetzt.

Ein Sparbuch für Grabpflege und Beerdigung wurde angelegt. Das Geld ist weg!

Laut Kontoauszug wurde das Geld im April 08 abgehoben. Zu diesem Zeitpunkt war Person O noch nicht unzurechnungsfähig (also ohne Betreuer)

Auf einer Kontoauszugskopie schreibt Tochter A dass ihre Mutter (person O) das Geld der Auszahlung erhalten hat. Datum April 08 mit Unterschrift der Mutter O

Mit hoher wahrscheinlichkeit wurde diese Unterschrift vor kurzer zeit (1-2 Wochen) eingeholt, zu diesem Zeitpunkt kann die Mutter O nicht mehr richtig sehen. Als Datum steht allerdings April 08 dadrunter.

Verdacht: Tochter A hat das Geld für sich behalten, da ein Streit zwischen den Geschwistern besteht.

Was kann man nun machen? Hat jemand eine Idee.

vielen dank im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 11:42
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AW: Unterschrift nach Entmündigung

Moin,

wenn es kein fiktiver Fall wäre, würde ich mich beim Familiengericht zumindest für die Zukunft mal nach einen Kontrollbetreuer erkundigen.

Grüsse
Squiere
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 21:26
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AW: Unterschrift nach Entmündigung

Trotz einer Betreuung bleibt der Betreute geschäftsfähig. Die geschäftsfähigkeit kann allerdings unter Vorbehalt gestellt werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 21:05
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AW: Unterschrift nach Entmündigung

Zitat:
Mit hoher wahrscheinlichkeit wurde diese Unterschrift vor kurzer zeit (1-2 Wochen) eingeholt, zu diesem Zeitpunkt kann die Mutter O nicht mehr richtig sehen. Als Datum steht allerdings April 08 dadrunter.

Verdacht: Tochter A hat das Geld für sich behalten, da ein Streit zwischen den Geschwistern besteht.
Verdacht hin oder her, wie sollte das bewiesen werden?

Im übrigen ist die Mutter nicht "entmündigt", sondern steht unter Betreuung.
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