Dies ist eine Diskussion zu Unterschrift bei 18 jährigen innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Unterschrift bei 18 jährigen Angenommen 18 jähriger ist im Heim aufgewachsen, Kostenübernahme des Jugendamtes wurde verlängert für 6 Monate, in dieser Zeit sollen vom 18 jährigen eine eigene Wohnung etc. beschafft werden. Anschließend wäre für ihn eine andere Trägerschaft zuständig. Nun ist es so, das das Heim darauf besteht, weiterhin seine Zeugnisse, Entschuldigen etc. zu unterschreiben, sowie allen weiteren rechtsverkehr zu überwachen / kontrollieren. Meines Erachtens ginge dies doch nur, wenn betreffender 18 jähriger "entmündigt" wäre, oder bin ich da auf dem Holzweg ? Vielen Dank und beste Grüße baerlinair |
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| AW: Unterschrift bei 18 jährigen Zitat:
Das Kind kann jederzeit ausziehen! Zitat:
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| AW: Unterschrift bei 18 jährigen Zitat:
Sorry, dann nennen wir es eben solange nicht eine Vormundschaft bestellt wurde |
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| AW: Unterschrift bei 18 jährigen Zitat:
Eine Vormundschaft gibt es nur bei Minderjährigen, bei Volljährigen wird ggf. eine Betreuung angeordnet. |
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| AW: Unterschrift bei 18 jährigen Sie haben voll und ganz recht. Es sollte ursprünglich auch nur die vorerst unterstellte beschränkte; wie nenn ich es am besten; Geschäftsfähigkeit in den Vordergrund gestellt werden. |
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| AW: Unterschrift bei 18 jährigen Zitat:
Jetzt ist der sprichwörtliche Groschen gefallen, Ihnen sei dank, Betreuung war das Stichwort. Vielen Dank |
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