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Unterschrift bei 18 jährigen

Dies ist eine Diskussion zu Unterschrift bei 18 jährigen innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 14:45
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Unterschrift bei 18 jährigen

Unter welchen Aspekten wäre es denkbar, das ein 18 jähriger noch nicht selbst für sich geschäftsfähig ist ?
Angenommen 18 jähriger ist im Heim aufgewachsen, Kostenübernahme des Jugendamtes wurde verlängert für 6 Monate, in dieser Zeit sollen vom 18 jährigen eine eigene Wohnung etc. beschafft werden.
Anschließend wäre für ihn eine andere Trägerschaft zuständig.

Nun ist es so, das das Heim darauf besteht, weiterhin seine Zeugnisse, Entschuldigen etc. zu unterschreiben, sowie allen weiteren rechtsverkehr zu überwachen / kontrollieren.

Meines Erachtens ginge dies doch nur, wenn betreffender 18 jähriger "entmündigt" wäre, oder bin ich da auf dem Holzweg ?

Vielen Dank und beste Grüße

baerlinair
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 21:39
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AW: Unterschrift bei 18 jährigen

Zitat:
Zitat von Baerlinair
Nun ist es so, das das Heim darauf besteht, weiterhin seine Zeugnisse, Entschuldigen etc. zu unterschreiben, sowie allen weiteren rechtsverkehr zu überwachen / kontrollieren.
Vll wäre das die Voraussetzung unter das "Kind" noch dort noch unter Übernahme der Kosten wohnen kann.

Das Kind kann jederzeit ausziehen!

Zitat:
Meines Erachtens ginge dies doch nur, wenn betreffender 18 jähriger "entmündigt" wäre, oder bin ich da auf dem Holzweg ?
Eine "Entmündigung" gibt es nicht (mehr).
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 21:55
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AW: Unterschrift bei 18 jährigen

Zitat:
Zitat von CruNCC
Vll wäre das die Voraussetzung unter das "Kind" noch dort noch unter Übernahme der Kosten wohnen kann.

Das Kind kann jederzeit ausziehen!


Eine "Entmündigung" gibt es nicht (mehr).


Sorry, dann nennen wir es eben solange nicht eine Vormundschaft bestellt wurde
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 22:27
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AW: Unterschrift bei 18 jährigen

Zitat:
Zitat von Baerlinair
Sorry, dann nennen wir es eben solange nicht eine Vormundschaft bestellt wurde
Wenn schon, denn schon:
Eine Vormundschaft gibt es nur bei Minderjährigen, bei Volljährigen wird ggf. eine Betreuung angeordnet.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 22:37
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AW: Unterschrift bei 18 jährigen

Sie haben voll und ganz recht. Es sollte ursprünglich auch nur die vorerst unterstellte beschränkte; wie nenn ich es am besten; Geschäftsfähigkeit in den Vordergrund gestellt werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 22:44
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AW: Unterschrift bei 18 jährigen

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wenn schon, denn schon:
Eine Vormundschaft gibt es nur bei Minderjährigen, bei Volljährigen wird ggf. eine Betreuung angeordnet.

Jetzt ist der sprichwörtliche Groschen gefallen, Ihnen sei dank, Betreuung war das Stichwort.

Vielen Dank
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