Dies ist eine Diskussion zu Unterbringungsanordnung notwendig? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Unterbringungsanordnung notwendig? nehmen wir folgenden Sachverhalt an: ein dementer Elternteil E ist bei einem Kind K untergebracht, steht aber unter der Betreuung des Berufsbetreuer B. K wird die Pflege zuviel und möchte unter keinen Umständen E länger bei sich haben. Nun ist B gezwungen, für E einen geeigneten Pflegeplatz zu finden. Ist in diesem Fall eine Unterbringungsanordnung notwendig? |
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| AW: Unterbringungsanordnung notwendig? Verstehe ich nicht. Wofür denn? Solange B den Wohnort festlegen kann, sollte er einfach bestimmen dürfen, was geschieht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterbringungsanordnung notwendig? Wofür? Eine Unterbringung in einem Pflegeheim ist doch ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von E! Ausserdem wollte E nie in ein Pflegeheim. Deshalb nochmals die Frage: Muss B im vorliegenden Fall ein Unterbringungsverfahren einleiten? |
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| AW: Unterbringungsanordnung notwendig? Nur mal eine Frage: - E kann sich nicht selbst versorgen - K will (und kann evtl. auch) E nicht mehr versorgen Was sollte sonst mit E geschehen? Dessen Wunsch in allen Ehren, aber es gibt wohl kaum eine andere Möglichkeit.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterbringungsanordnung notwendig? Eine Unterbringung muss durch einen der beiden folgenden Oberpunkte gerechtfertigt sein: Selbstgefährdung und/ oder Notwendigkeit der Heilbehandlung. Dann geht es um eine halboffene oder geschlossene Einrichtung? Würde die fiktive E denn aus einem offenen (Alten-)Pflegeheim entweichen? |
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| AW: Unterbringungsanordnung notwendig? K will E nicht mehr versorgen und E kann sich nicht mehr selbst versorgen. Das potentille Heim hat die Bedienung des Aufzuges für demente Personen erschwert. (halboffenes Heim?) |
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