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Unterbringungsanordnung notwendig?

Dies ist eine Diskussion zu Unterbringungsanordnung notwendig? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2008, 14:40
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Unterbringungsanordnung notwendig?

Liebe Forenteilnehmer,

nehmen wir folgenden Sachverhalt an:

ein dementer Elternteil E ist bei einem Kind K untergebracht, steht aber unter der Betreuung des Berufsbetreuer B. K wird die Pflege zuviel und möchte unter keinen Umständen E länger bei sich haben.

Nun ist B gezwungen, für E einen geeigneten Pflegeplatz zu finden.

Ist in diesem Fall eine Unterbringungsanordnung notwendig?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2008, 14:45
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AW: Unterbringungsanordnung notwendig?

Verstehe ich nicht. Wofür denn? Solange B den Wohnort festlegen kann, sollte er einfach bestimmen dürfen, was geschieht.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 10:38
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AW: Unterbringungsanordnung notwendig?

Wofür?

Eine Unterbringung in einem Pflegeheim ist doch ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von E! Ausserdem wollte E nie in ein Pflegeheim.

Deshalb nochmals die Frage:

Muss B im vorliegenden Fall ein Unterbringungsverfahren einleiten?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 10:46
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AW: Unterbringungsanordnung notwendig?

Nur mal eine Frage:
- E kann sich nicht selbst versorgen
- K will (und kann evtl. auch) E nicht mehr versorgen

Was sollte sonst mit E geschehen? Dessen Wunsch in allen Ehren, aber es gibt wohl kaum eine andere Möglichkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 11:03
 
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AW: Unterbringungsanordnung notwendig?

Eine Unterbringung muss durch einen der beiden folgenden Oberpunkte gerechtfertigt sein: Selbstgefährdung und/ oder Notwendigkeit der Heilbehandlung.
Dann geht es um eine halboffene oder geschlossene Einrichtung?
Würde die fiktive E denn aus einem offenen (Alten-)Pflegeheim entweichen?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 12:17
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AW: Unterbringungsanordnung notwendig?

K will E nicht mehr versorgen und E kann sich nicht mehr selbst versorgen.

Das potentille Heim hat die Bedienung des Aufzuges für demente Personen erschwert. (halboffenes Heim?)
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