Dies ist eine Diskussion zu Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen? |
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| AW: Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen? Was heißt Zitat:
Wenn Sozialleistungen bezogen werden, wird zunächst geprüft, ob Vermögen vorhanden ist/war. "Arm" rechnen geht nicht! |
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| AW: Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen? CruNCC hat (wie immer) recht. Hier scheint W ja noch entscheidungsfähig zu sein, kann also mit seinem Vermögen nach Belieben verfahren, also auch eine Wohnung kaufen. Reicht sein Vermögen (inklusive der Mieteinnahmen) aus, um die Kosten des Heims zu decken, ist alles geritzt. Reicht es nicht, muss W das Geld irgendwo auftreiben, solange er Vermögen hat. Im schlimmsten Fall muss die Wohnung wieder verkauft werden. Da eine Eigentumswohnung normalerweise weniger Miete abwirft als die Pflege in einem Heim kostet, kann man mit dem Kauf den Verlust des Geldes im besten Fall etwas verzögern. Es ist eine genaue Kalkulation notwendig: was ist günstiger: kaufen und vermieten oder auf dem Sparbuch lassen und Zinsen einstreichen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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