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Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen?

Dies ist eine Diskussion zu Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 21:30
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Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen?

Angenommen, W. müsste in ein Altenheim ziehen und B. hätte via Vorsorgevollmacht die Betreuung für W. Nun wollen W und B das Geld nicht zu 100%in den Schlund des Altenheimbetreibers stecken, sondern eine Eigentumswohnung kaufen und vermieten. Auf diese Art hätte W. jeden Monat einen Betrag zur Verfügung. Wie würde man dieses Unterfangen juristisch bewerten?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 21:59
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AW: Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen?

Was heißt
Zitat:
..das Geld nicht zu 100%in den Schlund des Altenheimbetreibers stecken..
Das Altenheim muss von W bezahlt werden solange eigenes Vermögen vorhanden ist. Woher das Geld für das Altenheim kommt, ist zunächst egal.

Wenn Sozialleistungen bezogen werden, wird zunächst geprüft, ob Vermögen vorhanden ist/war.
"Arm" rechnen geht nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2009, 07:36
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AW: Umzug in´s Altenheim - was ist mit dem Vermögen?

CruNCC hat (wie immer) recht. Hier scheint W ja noch entscheidungsfähig zu sein, kann also mit seinem Vermögen nach Belieben verfahren, also auch eine Wohnung kaufen.

Reicht sein Vermögen (inklusive der Mieteinnahmen) aus, um die Kosten des Heims zu decken, ist alles geritzt. Reicht es nicht, muss W das Geld irgendwo auftreiben, solange er Vermögen hat. Im schlimmsten Fall muss die Wohnung wieder verkauft werden.

Da eine Eigentumswohnung normalerweise weniger Miete abwirft als die Pflege in einem Heim kostet, kann man mit dem Kauf den Verlust des Geldes im besten Fall etwas verzögern. Es ist eine genaue Kalkulation notwendig: was ist günstiger: kaufen und vermieten oder auf dem Sparbuch lassen und Zinsen einstreichen.
__________________
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