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Tumor-Op = Betreuung?

Dies ist eine Diskussion zu Tumor-Op = Betreuung? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 13.04.2010, 10:10
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Tumor-Op = Betreuung?

Ein Mann hatte einen Hirnhauttumor, der notfallmässig erfolgreich operiert wurde.
Das Gericht will einen Betreuer bestellen, der sich um die in erster Linie finanziellen Angelegenheiten kümmert. Alternativ könne die Ehefrau die Betreuung übernehmen.Ihr Ehemann hatte ihr vor der OP keinerlei Vollmachten erteilt. Der Mann ist geistig vollkommen gesund.

Ist diese Betreuung überhaupt nötig? Laut Gericht mindestens für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes un der anschliessenden eventuellen Reha. Eine Überprüfung hat nicht stattgefunden.
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Alt 13.04.2010, 10:21
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Zitat:
Zitat von Rübchen
Ist diese Betreuung überhaupt nötig?
Nicht, wenn der Patient voll entscheidungsfähig ist.
Zitat:
Zitat von Rübchen
Laut Gericht mindestens für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes un der anschliessenden eventuellen Reha.
Mit welcher Begründung?
Zitat:
Zitat von Rübchen
Eine Überprüfung hat nicht stattgefunden.
Beschwerde einlegen.

Wer hat denn die Betreuung beantragt? Von irgendwem muss das Gericht doch erfahren haben, dass da jemand im Krankenhaus liegt!

Ein Hirnhauttumor, der "notfallmäßig" operiert wird? Gab es denn Kompressionszeichen und somit eventuell doch eine kognitive Beeinträchtigung?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 11:31
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Das Gericht ist der Ansicht (wie gesagt: Es gab keine Überprüfung), dass der Mann dazu geistig nicht in der Lage ist. So hat es die Ehefrau unter Ankündigung der zwangsweisen Bestellung einer Betreuung dazu genötigt, diesen Antrag selbst zu stellen. Erfahren hat das Gericht den Krankenhausaufenthalt durch einen Anruf, den die Ehefrau entgegennahm (bei einem vom Ehemann gestellten Antrag hatte eine Unterschrift gefehlt).

Der Ehemann hatte massive Beeinträchtigungen durch den Tumor. Erst bei einem von der Ehefrau "erzwungenen" Arztbesuch kam diese Diagnose heraus und es wurde klinisch sofort gehandelt.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 13:34
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Zitat:
Zitat von Rübchen
Das Gericht ist der Ansicht (wie gesagt: Es gab keine Überprüfung), dass der Mann dazu geistig nicht in der Lage ist.
Also, jetzt nochmal, ganz langsam:

kein Gericht verfügt eine Betreuung, ohne dass dafür Gründe verhanden wären und ohne dass es dazu aufgefordert worden wäre.

Was ist also passiert, dass das Gericht aktiv wurde? Was für ein Antrag wurde denn gestellt, den der Ehemann nicht unterschrieben hatte?

Zitat:
Zitat von Rübchen
Der Ehemann hatte massive Beeinträchtigungen durch den Tumor. Erst bei einem von der Ehefrau "erzwungenen" Arztbesuch kam diese Diagnose heraus und es wurde klinisch sofort gehandelt.
Das heißt, es ist möglich, dass vor der OP eine Betreuungsbedürftigkeit vorlag.

Wer hat denn dann die Einverständniserklärung zur OP unterschrieben? Haben die Ärzte im Krankenhaus eventuell einen Antrag an das Amtsgericht gestellt?
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Alt 13.04.2010, 13:52
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Es gibt eine drohende Zwangsversteigerung des Hauses des Ehemanns. Gegen das Gutachter-Gutachten konnte Einspruch erhoben werden. Das tat der Ehemann, vergaß aber seine Unterschrift. Deshalb rief das Gericht an. Ausser der Info, dass der Ehemann mit dem o.g. Befund im Krankenhaus liegt und deshalb die Unterschrift jetzt nicht nachholen kann, gab es keine Info an das Geericht.

Die Beinträchtigungen des Ehemannes waren niemandem bekannt. Nur ehe-intern. Die Ehefrau hatte sich um ihren Mann gekümmert, sie leben sehr zurückgezogen. Da vor dem o.g. Arztbesuch kein anderer Arztbesuch stattgefunden hatte, wussten die beiden nicht, woran diese Beeinträchtigungen liegen könnten.
Da aber (laut Gericht) jemand, der am Kopf operiert wurde, "keine Termine während der Krankenhausdauer wahrnehmen könne und nicht in der Lage sei, ggf. gesetzten Fristen gerecht zu werden", wäre jemand notwendig, der dies statt des Betroffenen tun dürfte. Das sei einem Betreuer möglich.

Die Einverständniserklärung zur OP hat der Ehemann selbst unterschrieben. Die Ärzte haben sich nicht an das Gericht gewandt. Der Mann war nach der OP (und der Erholungszeit nach der Narkose) wieder unauffällig.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 14:01
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Ist Dir klar, welche goldene Brücke das Gericht dem Patienten gebaut hat und was es zu der Bestellung eines Betreuers veranlasst hat?

Zwei Möglichkeiten:
1. Der Patient wehrt sich und beschreitet den Rechtsweg.
2. Die Ehefrau übernimmt die Betreuung und teilt dem Gericht bald mit, der Patient sei wieder völlig hergestellt, eine Betreuung nicht mehr nötig (am besten mit Attest eines Neurologen oder Psychiaters).
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  #7 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 14:30
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Zitat:
Zitat von Humungus
Ist Dir klar, welche goldene Brücke das Gericht dem Patienten gebaut hat und was es zu der Bestellung eines Betreuers veranlasst hat?
Ich mag jetzt naiv erscheinen, aber: Nein...

Ich denke, dass Massnahmen, die vom Gericht her kommen, immer mehr oder weniger angstbehaftet sind und auch entsprechend verunsichern. Vor allem, wenn sie fremd und auf den ersten Blick unverständlich sind. Wissen gibt eben doch Sicherheit...
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  #8 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 15:10
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Zitat:
Zitat von Rübchen
Ich mag jetzt naiv erscheinen, aber: Nein...
Das Gericht sagt, dass der Betreute aus gesundheitlichen Gründen die Frist nicht einhalten kann. Es muss ein Betreuer eingesetzt werden. Das kann die Frist verlängern, insbesondere, wenn der Betreuer das beantragt, da er sich erst einmal in die Unterlagen einarbeiten muss.

Also: die Ehefrau sollte sich mit dem gericht in Verbindung setzen und es auch zu gegebener Zeit (schriftlich!) darauf hinweisen, dass keine Betreuung mehr notwendig ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 18:18
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AW: Tumor-Op = Betreuung?

Zitat:
Zitat von Humungus
Das Gericht sagt, dass der Betreute aus gesundheitlichen Gründen die Frist nicht einhalten kann. Es muss ein Betreuer eingesetzt werden. Das kann die Frist verlängern, insbesondere, wenn der Betreuer das beantragt, da er sich erst einmal in die Unterlagen einarbeiten muss.

Also: die Ehefrau sollte sich mit dem gericht in Verbindung setzen und es auch zu gegebener Zeit (schriftlich!) darauf hinweisen, dass keine Betreuung mehr notwendig ist.

DANKE!!!
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