Dies ist eine Diskussion zu Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle ich bin mir nicht sicher, ob die Frage wirklich in diesen Thread passt, weitestgehend jedoch schon, hoffe es kann jemand Auskunft erteilen. Nehmen wir an Heimbewohner P. einer gemeindenahen Psychiatrie, mit der er einen Heimvertrag hat, Alkohol trinkt, dies jedoch klar gegen die Auflagen der Hausordnung verstößt, jetzt kommt Mitarbeiter Z, der die Gefahr sieht, dass Herr P. aufgrund seiner Diagnose eigengefährdend handeln würde, indem er ALkohol trinkt und will ihn filzen, bzw. das Zimmer durchsuchen, Herr P möchte das nicht. Darf Z. das trotzdem tun? Frau X aus dem Zimmer gegenüber hatte früher selbst Alkoholprobleme, auch diese versucht Herr P zu schützen, ist sich jedoch nicht sicher. Hoffe das ist verständlich, vielen Dank schonmal! |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle 1. In einem Heimvertrag steht oft drin, dass die Wohnung und die Gegenstände durchsucht werden können. 2. Besteht für P eine Betreuung? Dann müsste der Betreuer befragt werden. 3. Besteht keine Betreuung, muss P sich einverstanden erklären. Das Argument der Eigengefährdung zieht hier nicht, denn Suff an sich ist nur langfristig tödlich. Lediglich, wenn in Kombination mit Medikamenten Lebensgefahr bestehen würde, könnte man darüber nachdenken. Summa summarum sollten die Gegenstände, tritt keiner der Punkte 1-3 ein, nicht untersucht werden. Man sollte den P sowieso lieber achtkantig herauswerfen. |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle Mahlzeit nochmal, also vielen Dank für die schnelle Antwort, dennoch leider sehr unbefriedigend, wie man sich vielleicht vorstellen kann ist in ner Einrichtung mit 45 Leuten mehr als ein "P." untergebracht, und würden die alle rausgeworfen, steht man wohl alleine da... Daher gehts eben darum nen Konzept zu machen, wie man adäquat mit solchen problemen umgeht, und eben auch die Rechtsfragen klärt... es werden halt mehr Klienten mit Suchtproblemen, und nicht weniger... schade! Vielen Dank trotzdem! |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle Zitat:
Zitat:
Die Rechtsfragen sind ebenfalls erheblich und lang und breit. Im Vordergrund steht das Persönlichkeitsrecht des Patienten, dem gegenüber steht der Anspruch des Therapeuten, sein Ziel zu erreichen. |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle Man kann immer höflich bitten die Taschen zu leeren. Vielleicht macht P das ja freiwillig.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle Schön, dass es rege beteiligung gibt. Es geht in erster Linie natürlich nicht darum, zu verhindern das dieser jemand säuft, sondern es geht darum auch die anderen zu schützen. Ein bisschen spassig finde ich die Aussage, das es ja egal ist, "positiv - und tschüss", wenn diese Einrichtung dann alle ihre Bewohner rausgeschmissen hat, frage ich mich, wer den ganzen Spass dann hinterher finanziert, wohl keiner mehr, zudem geht es ja um eine therapeutische Rehabilitation, da muss man wohl eine Art mittelweg finden, indem man ernst genommen werden muss - also eine handhabe haben muss (filzen) aber trotzdem noch mit dem Klienten gemeinsam am Ziel arbeitet... Leider ist es auch in der Regel so, dass die Bewohner weder pusten wollen, noch auf freundliche Bitte hin die Tasche öffnen, das wäre natürlich super... so einfach ist es jedoch nicht. Hat jemand erfahrung in dem Bereich und eine Art konzept das zieht? |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle Zitat:
Heißt: wenn jemand wieder trinkt, muss er wieder entgiftet werden, sonst hat das Ganze keinen Sinn. Nutzt doch nichts, wenn man argumentiert "dann muss man jeden rauswerfen". Erstens stimmt das nicht (oder das Haus hat einen so katastrophalen Ruf, dass da gerne die hingehen, die wissen, man wird nicht herausgeworfen), zweitens muss man sich selber auch ein Limit setzen. Und jemanden, der nicht trocken ist, kann man nicht therapieren. Zitat:
Zitat:
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle Taschen filzen ist meines achtens nicht erlaubt, denn dies würde ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Es ist ähnlich wie im Supermarkt, dort darf man auch nicht ohne weiteres die Taschen kontrollieren. Die Kontrolle auf Verdacht ist meines achtens nicht zu lässig. gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind Taschenkontrollen nicht zulässig .
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle Zitat:
Worum es sich hier aber dreht, ist, dass Patienten gegen die Hausordnung verstoßen. Und wenn sie sich weigern, Kontrollen zuzulassen, man aber einen erheblichen Verdacht hat, sie würden Alkohol konsumieren, muss man einen Ausweg finden. Abgesehen davon gehe ich ohne weiteres davon aus, dass ein erheblicher Teil der Patienten alkoholkrank ist. Der Effekt weiteren Alkoholkonsums (bzw. Konsums gleich neben ihnen) ist abzusehen. Wenn man von Kontrollen absieht und Konsequenzen vermeidet, hat man schnell ein massives Problem. |
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| AW: Tasche filzen bzw. Zimmerkontrolle ja gut, dass Heim hat ja Hausrecht, und "Duldet" die bewohner, und wenn jemand gegen die Regeln verstößt' muss er damit rechnen, dass die Mitarbeiter auf fürsorge die Taschen kontrolieren, um sicher zu gehen das alles in ordnung ist.
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