Dies ist eine Diskussion zu sorgerechtsübertragung durch vollmacht innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| das Jugendamt möchte, dass eine alleinerziehende alkoholkranke Mutter durch die Vollmacht das Sorgerecht auf das Jugendamt überträgt. Die Mutter ist einverstanden. Sie bemüht sich um einen Therapieplatz. Der Vater ist verstorben. Das Jugendamt möchte das Kind auf jedenfall an die Mutter zurückführen, falls die Therapie positiv verläuft. Das Familiengericht empfiehlt eine unwiderrufliche Vollmacht zu erteilen. Ist eine unwiderrufliche Vollmacht oder eine mit Widerrufvorbehalt sinnvoll ? Gibt es Alternativen zu einer solchen Vollmacht? Danke für die Antworten im Vorraus hirina Geändert von hirina (06.05.2008 um 22:49 Uhr). |
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| AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht Soweit mir bekannt ist, kann nicht das Sorgerecht von der Mutter auf das JA übertragen werden (sowas kann nur ein Gericht), sondern es kann allenfalls eine Vollmacht darüber ausgestellt werden, dass zB Dinge wie Arztbesuche ohne die Zustimmung des Sorgeberechtigten getätigt werden können. Oder die Mutter überträgt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) auf das JA? Das wäre dann aber auch temporär und das Kind käme in eine Pflegefamilie. Dann gilt §1630 BGB. LG
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht Jo, aber das Zitat:
Und - seit wann gibt das Gericht Empfehlungen ab
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| AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht Na dann hat aber bereits eine Verhandlung stattgefunden? Das kam nicht so ganz raus.. @ Irina, jedenfalls kann man eine Vollmacht schreiben, denn dadurch verliert die Mutter nicht gleich das SR ![]() Alles Gute!
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| AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht Das ist ja toll!!! Vielen lieben Dank für die Antworten. Familienrecht ist leider nicht meine stärke .Nur noch eine Frage: kann man die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht aus den Gründen des Kinderwohls empfehlen? hirina |
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| AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht Mein angebotene Sachverhalt ist dürftig , aber mit welcher Begründung kann man keine unwiderrufliche Vollmacht empfehlen? Als einer von den Gründen z.B., weil diese Vollmacht kein "milderer Ersatz" für die gerichtliche Sorgerechtsentziehung nach § 1666 BGB ist? hirina |
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| AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht Nunja, eine Vollmacht, die nicht widerrufen werden kann, hat auch ihre Nachteile - damit hat man bei wichtigen Entscheidungen künftig auch immer das JA mit im Boot - will man das wirklich? Übrigens, da Sie nach einer Alternative fragten, kann man nicht diese Vollmacht auch auf einen näheren Verwandten (zB die Oma oder den Bruder) übertragen? Ich persönlich würde mich mit diesem Gedanken wohl eher anfreunden können.. LG
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| AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht Zitat:
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