Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Dies ist eine Diskussion zu sorgerechtsübertragung durch vollmacht innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 14:59
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 15
Keine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Hallo zusammen,

das Jugendamt möchte, dass eine alleinerziehende alkoholkranke Mutter durch die Vollmacht das Sorgerecht auf das Jugendamt überträgt. Die Mutter ist einverstanden. Sie bemüht sich um einen Therapieplatz. Der Vater ist verstorben. Das Jugendamt möchte das Kind auf jedenfall an die Mutter zurückführen, falls die Therapie positiv verläuft. Das Familiengericht empfiehlt eine unwiderrufliche Vollmacht zu erteilen. Ist eine unwiderrufliche Vollmacht oder eine mit Widerrufvorbehalt sinnvoll ?
Gibt es Alternativen zu einer solchen Vollmacht?

Danke für die Antworten im Vorraus

hirina

Geändert von hirina (06.05.2008 um 22:49 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 11:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Soweit mir bekannt ist, kann nicht das Sorgerecht von der Mutter auf das JA übertragen werden (sowas kann nur ein Gericht), sondern es kann allenfalls eine Vollmacht darüber ausgestellt werden, dass zB Dinge wie Arztbesuche ohne die Zustimmung des Sorgeberechtigten getätigt werden können.

Oder die Mutter überträgt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) auf das JA? Das wäre dann aber auch temporär und das Kind käme in eine Pflegefamilie. Dann gilt §1630 BGB.

LG
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 12:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Jo, aber das

Zitat:
Das Familiengericht empfiehlt eine unwiderrufliche Vollmacht zu erteilen.
versteh ich nicht.

Und - seit wann gibt das Gericht Empfehlungen ab
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 12:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Na dann hat aber bereits eine Verhandlung stattgefunden? Das kam nicht so ganz raus..

@ Irina, jedenfalls kann man eine Vollmacht schreiben, denn dadurch verliert die Mutter nicht gleich das SR

Alles Gute!
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 12:53
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 15
Keine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Das ist ja toll!!!
Vielen lieben Dank für die Antworten.
Familienrecht ist leider nicht meine stärke .

Nur noch eine Frage: kann man die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht aus den Gründen des Kinderwohls empfehlen?

hirina
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 14:23
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 15
Keine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hirina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Mein angebotene Sachverhalt ist dürftig , aber mit welcher Begründung kann man keine unwiderrufliche Vollmacht empfehlen?
Als einer von den Gründen z.B., weil diese Vollmacht kein "milderer Ersatz" für die gerichtliche Sorgerechtsentziehung nach § 1666 BGB ist?

hirina
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 14:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Nunja, eine Vollmacht, die nicht widerrufen werden kann, hat auch ihre Nachteile - damit hat man bei wichtigen Entscheidungen künftig auch immer das JA mit im Boot - will man das wirklich?

Übrigens, da Sie nach einer Alternative fragten, kann man nicht diese Vollmacht auch auf einen näheren Verwandten (zB die Oma oder den Bruder) übertragen? Ich persönlich würde mich mit diesem Gedanken wohl eher anfreunden können..

LG
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 20:22
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 280
95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)  
AW: sorgerechtsübertragung durch vollmacht

Zitat:
Zitat von hirina
Nur noch eine Frage: kann man die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht aus den Gründen des Kinderwohls empfehlen?
Sind Vollmachten in Betreuungs- und Sorgerechtsangelegenheiten nicht immer widerruflich?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Eigentümerversammlung / Vertretung durch Vollmacht Immobilienrecht 12.11.2011 10:49
Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung Nachrichten: Recht & Gesetz 10.09.2009 14:38
Vollmacht verus Vollmacht? Zivilrecht - Examensvorbereitung 04.03.2009 12:54
Vollmacht Bürgerliches Recht allgemein 06.10.2008 12:09
Abbuchung vom Konto durch Vollmacht gegen den Willen des Kontoinhabers Bankrecht 17.12.2007 20:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN