Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Scheck rückbuchen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Scheck rückbuchen lassen innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 12:31
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 130
Keine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stechus kaktus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Scheck rückbuchen lassen

Ist vielleicht was für Bankforum, aber ich frage trotzdem mal hier.

Kann ein gesetzlicher Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt ein eingelösten Scheck von der Bank rückbuchen lassen (Bankkonto der betreuten Person versteht sich) ?

Normalerweise geht es bei Lastschriften problemlos, kann der Betreute und jede Person für das eigene Konto ja auch, aber sind Schecks die man ja aktiv unterschrieben hat auch "rückbuchbar" ?

Geändert von stechus kaktus (22.09.2008 um 13:36 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 13:49
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 39
Keine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Scheck rückbuchen lassen

Nein, sind sie m.W. nicht, ebenso wenig wie Überweisungen. Nur Lastschriften sind zurückzubuchen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Lohn mit Scheck Arbeitsrecht 23.01.2010 09:33
Hartz 4 Scheck Sozialrecht 30.12.2009 20:38
Scheck einreichung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 24.08.2008 13:17
Scheck-Umsatzsperre????? Bankrecht 20.08.2006 02:29
Scheck-Gutschrift? Bankrecht 16.08.2003 13:26





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN