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Sachverständigter - Voreingenommenheit

Dies ist eine Diskussion zu Sachverständigter - Voreingenommenheit innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2009, 08:24
V.I.P.
 
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Question Sachverständigter - Voreingenommenheit

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... eine wichtige Bedeutung in Betreuungsverfahren kommt sicherlich dem hier
eingeschalteten Sachverständigten zu, der nach meiner Vermutung stets über eine
psychiatrische Fachausbildung verfügen müsste. Sollte dieser aus welchen Gründen
voreingenommen bzw. unobjektiv sein gibt es dann die Möglichkeit eine Bewertung
anzufechten und wenn ja kann dies ausschließlich ein entsprechender Fachanwalt
tun ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2009, 08:33
V.I.P.
 
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AW: Sachverständigter - Voreingenommenheit

Der SV wird vom Gericht bestellt: Stell sich dessen Voreingenommenheit heraus, kann von der Partei oder deren Anwalt (muss kein Fachanwalt sein, denn der hat auch nicht mehr prozessuale Kompetenzen) die Ablehnung des SV beantragt werden, begründet mit dessen Voreingenommenheit. Das Gericht hat über diesen Antrag per Beschluss zu entscheiden, der wiederum im Wege der Beschwerde anfechtbar ist.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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