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Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers

Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 14:09
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Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers

Vermieterin A vermietet Hernn X und Herrn Y zwei Abstellräume in denen Möbel und Hausrat untergebracht werden.

Dass Herr X unter Betreuung steht ist Frau A zum Zeitpunkt der Anmietung unbekannt.
Zwar gab es anfangs etwas Schwierigkeiten mit der Pünktlichkeit der Mietzahlung, doch Frau A hat immer die volle Miete erhalten und ist eigentlich zufrieden mit den Mietern X und Y.

Auf einmal taucht ein Herr an der Haustür von Frau A auf und behauptet der Betreuer von Herrn X zu sein, Frau A habe kein Geld mehr von X zu erwarten und auch der Mietvertrag wäre fristlos gekündigt, darüberhinaus will der Betreuer B alle Gegenstände aus den Räumen zur Mülldeponie fahren.

Vermieterin A ist entsetzt,da auch antike Gegenstände und Möbel in den Räumen lagern, ausserdem gehören doch die Sachen Herrn X und Herrn Y.

Selbst wenn der Betreuer das Recht hätte die Sachen von Herrn X wegzuschmeißen darf, muss doch erstmal geregelt werden, welche Sachen Hernn X und welche Sachen Herrn Y gehören.
Der Vermietern ist dies nicht bekannt.

Ausserdem kommt hinzu, dass Frau A ihr Mietpfandrecht nutzen möchte, falls in Zukunft keine Miete mehr überwiesen werden sollte.

Herr X und Herr Y haben aber diesen Monat die Miete bezahlt und wollen auch weiterhin die Räume mieten.

Frau A will erstmal Rechtssicherheit :
Muss sie dem Betreuer öffnen, hat er Anrecht die Räumlichkeiten von X und Y zu betreten, hat er das Recht auf Einsicht in den Mietvertrag und sogar auf Herausgabe der Möbel und darf er den Vertrag kündigen?

Nach Kündigung müsste Frau A doch noch 3 Monatsmieten, wie es im Vertrag steht, bekommen.
Schriftlich hat Frau A von Betreuer B nichts erhalten.

Herr X ist durch einen Schlaganfall in die Situation gekommen einen Betreuer zu haben, für die Bereiche Gesundheit, Post und Kontoverwaltung, wobei der Betreuer B den Dauerauftrag für die Mietzahlung an Frau A bereits gekündigt hat.

Herr X möchte in dieser Art und Weise nicht mehr betreut werden und möchte den Betreuer wechseln oder die Betreuung ganz aufheben, welche Möglichkeiten gibt es für ihn?

Liebe Grüße,
elfe21
__________________

"Gegen die Gewalt streitet man besser mit dem Recht als mit dem Eisen."
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 14:23
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AW: Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers

Zitat:
Zitat von elfe21 Beitrag anzeigen

Herr X möchte in dieser Art und Weise nicht mehr betreut werden und möchte den Betreuer wechseln oder die Betreuung ganz aufheben, welche Möglichkeiten gibt es für ihn?
Wegen eines Betreuerwechsels muss sich der Betreute mit dem Vormundschaftsgericht in Verbindung setzen
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 17:00
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AW: Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers

Zitat:
Frau A will erstmal Rechtssicherheit :
Muss sie dem Betreuer öffnen, hat er Anrecht die Räumlichkeiten von X und Y zu betreten, hat er das Recht auf Einsicht in den Mietvertrag und sogar auf Herausgabe der Möbel und darf er den Vertrag kündigen?
- vermieterin muss nicht öffnen.

- betreuer darf räume betreten, da es sich nicht um wohnräume handelt (bzw. sie nicht als wohnung genutzt werden)

- betreuer hat recht auf einsicht in den mietvertrag

- möbel müssen nicht rausgegeben werden. das darf die vermieterin nicht.

- betreuer darf den vertrag nicht ohne zustimmung des betreuungsgerichts kündigen, da es sich bei einer kündigung um ein einseitiges rechtsgeschäft handelt (siehe §1831 bgb)

- abgesehen davon kann der betreuer den mietvertrag nur einvernehmlich mit dem anderen mitmieter kündigen.

- außerdem: kündigung von mietverträgen muss schirftlich erfolgen (§ 568 bgb). eine mündliche kündiugn ist sowieso nicht wirksam. dh. das mietverhältnis besteht hier ungekündigt fort.

Zitat:
...und Kontoverwaltung, wobei der Betreuer B den Dauerauftrag für die Mietzahlung an Frau A bereits gekündigt hat.
dazu ist er allerdings berechtigt.


Zitat:
Herr X möchte in dieser Art und Weise nicht mehr betreut werden und möchte den Betreuer wechseln oder die Betreuung ganz aufheben, welche Möglichkeiten gibt es für ihn?
was denn, aufheben oder betreuuerwechsel?
kommt drauf an:
- wie ist sein geistiger gesundheitszustand?
- ist die betreuung befristet oder vorläufig oder ähnliches?
- hat er eine person, die bereit ist seine betreuung zu übernehmen?

zuständig ist das betreuungsgericht. man sollte aber bevor man da was macht, ausfürhlich besprochen haben.
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