Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers Dass Herr X unter Betreuung steht ist Frau A zum Zeitpunkt der Anmietung unbekannt. Zwar gab es anfangs etwas Schwierigkeiten mit der Pünktlichkeit der Mietzahlung, doch Frau A hat immer die volle Miete erhalten und ist eigentlich zufrieden mit den Mietern X und Y. Auf einmal taucht ein Herr an der Haustür von Frau A auf und behauptet der Betreuer von Herrn X zu sein, Frau A habe kein Geld mehr von X zu erwarten und auch der Mietvertrag wäre fristlos gekündigt, darüberhinaus will der Betreuer B alle Gegenstände aus den Räumen zur Mülldeponie fahren. Vermieterin A ist entsetzt,da auch antike Gegenstände und Möbel in den Räumen lagern, ausserdem gehören doch die Sachen Herrn X und Herrn Y. Selbst wenn der Betreuer das Recht hätte die Sachen von Herrn X wegzuschmeißen darf, muss doch erstmal geregelt werden, welche Sachen Hernn X und welche Sachen Herrn Y gehören. Der Vermietern ist dies nicht bekannt. Ausserdem kommt hinzu, dass Frau A ihr Mietpfandrecht nutzen möchte, falls in Zukunft keine Miete mehr überwiesen werden sollte. Herr X und Herr Y haben aber diesen Monat die Miete bezahlt und wollen auch weiterhin die Räume mieten. Frau A will erstmal Rechtssicherheit : Muss sie dem Betreuer öffnen, hat er Anrecht die Räumlichkeiten von X und Y zu betreten, hat er das Recht auf Einsicht in den Mietvertrag und sogar auf Herausgabe der Möbel und darf er den Vertrag kündigen? Nach Kündigung müsste Frau A doch noch 3 Monatsmieten, wie es im Vertrag steht, bekommen. Schriftlich hat Frau A von Betreuer B nichts erhalten. Herr X ist durch einen Schlaganfall in die Situation gekommen einen Betreuer zu haben, für die Bereiche Gesundheit, Post und Kontoverwaltung, wobei der Betreuer B den Dauerauftrag für die Mietzahlung an Frau A bereits gekündigt hat. Herr X möchte in dieser Art und Weise nicht mehr betreut werden und möchte den Betreuer wechseln oder die Betreuung ganz aufheben, welche Möglichkeiten gibt es für ihn? Liebe Grüße, elfe21
__________________ "Gegen die Gewalt streitet man besser mit dem Recht als mit dem Eisen." |
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| AW: Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers Zitat:
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| AW: Rechtslage bei Vermietung und Eigentum, Wechsel des Betreuers Zitat:
- betreuer darf räume betreten, da es sich nicht um wohnräume handelt (bzw. sie nicht als wohnung genutzt werden) - betreuer hat recht auf einsicht in den mietvertrag - möbel müssen nicht rausgegeben werden. das darf die vermieterin nicht. - betreuer darf den vertrag nicht ohne zustimmung des betreuungsgerichts kündigen, da es sich bei einer kündigung um ein einseitiges rechtsgeschäft handelt (siehe §1831 bgb) - abgesehen davon kann der betreuer den mietvertrag nur einvernehmlich mit dem anderen mitmieter kündigen. - außerdem: kündigung von mietverträgen muss schirftlich erfolgen (§ 568 bgb). eine mündliche kündiugn ist sowieso nicht wirksam. dh. das mietverhältnis besteht hier ungekündigt fort. Zitat:
Zitat:
kommt drauf an: - wie ist sein geistiger gesundheitszustand? - ist die betreuung befristet oder vorläufig oder ähnliches? - hat er eine person, die bereit ist seine betreuung zu übernehmen? zuständig ist das betreuungsgericht. man sollte aber bevor man da was macht, ausfürhlich besprochen haben. |
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