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Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 00:31
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Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

http://www.lgstuttgart.de/servlet/PB...l?ROOT=1169294
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 10:46
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

den namen der mutigen richterin sollte man sich (und FRAU erst recht) merken !!!
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 04:43
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

Gehört das ins Betreuungsforum?

Ein heißer tropfen auf einem noch heißeren Stein! - Leider ist so ein Urteil die Ausnahme und entspricht nicht der Regel, da die meisten Richter, durch dummheit geprägt, ihre Kollegen schützen wenn sie Straftaten begehen. Das soll nicht heißen, dass jeder RIchter dumm, arrogant,überheblich und ein ********* ist;- Denn überheblich, arrogant, dumm und ein ********* kann man nur sein, wenn man z.B. die Gesetze nach eigenem Ermessen bewusst falsch interpredieren oder wenn man Straftaten aus irgendwelchen Gründen vertuscht!

Das Heißt im einzelnen:

- arrogant und Überheblich - (z.B.)Wenn Der Richter/die RIchterin Gesetze falsch interpretiert und für die Betroffenen das Fundament der deutschen Rechtssprechung einstürzen lässt!


- *********- Der Richter wird dann zum *********, wenn er seine Position gegenüber Menschen ausnutzt

Mensch, heute tue ich mal wieder etwas für das Richtertum- jedenfalls für die Guten

Geändert von Lalilu (12.12.2008 um 14:26 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 07:08
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

.. ich glaube, ich kenne den ******** und weiß, wo er nach "recht" richtet
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 10:30
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

Wenn das der Goldbart liest, dass mal eine Krähe der anderen ein Auge ausgehackt hat.

Ein Weltbild wird für den amen Kerl zusammenbrechen!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 13:58
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

gehört zwar nicht ins betreuungsrecht, paßt aber zum thema: "mutige frauen"

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/548/451263/text/
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  #7 (permalink)  
Alt 19.12.2008, 16:26
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

Wie jetzt- Haben mutige Frauen Geistige Defizite - sprich eine Behinderung?
Sicherlich hängt das Selbstbewussein der Frau sehr von dem eigene Erscheingsbild ab, aber gleich von Behinderungen zu sprechen erscheint mir doch etwas zu weit hergeholt!

Ist es nicht eher ein Armutszeugnis des Richterums wenn so ein Urteil als mutig bezeichnet wird?
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Alt 05.01.2009, 15:29
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

das problem ist doch, dass an duesem richter ein exempel statuiert wurde, weil genau das bestrafte vorgehen seit zwanzig jahren absolut üblich ist...ist zwar nicht in ordnung, jedoch - und das muss man hier mal betonene- aufgrund der viel zu wenigen richterstellen anders praktisch nicht lösbar....es ist sache der politik, genügend stellen zu besetzen, aber darüber redet keiner...
einen freispruch für den richter mit politikerkritik in der begründung wäre wesentlich mutiger gewesen....
gruß
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  #9 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 13:45
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AW: Rechtsbeugung: Haftstrafe für ohne Anhörung fixierenden und täuschenden Richter

Zitat:
Zitat von tesshu
das problem ist doch, dass an duesem richter ein exempel statuiert wurde, weil genau das bestrafte vorgehen seit zwanzig jahren absolut üblich ist...ist zwar nicht in ordnung, jedoch - und das muss man hier mal betonene- aufgrund der viel zu wenigen richterstellen anders praktisch nicht lösbar....es ist sache der politik, genügend stellen zu besetzen, aber darüber redet keiner...
einen freispruch für den richter mit politikerkritik in der begründung wäre wesentlich mutiger gewesen....
gruß

Achso Teshu, deshalb haben Mörder jetzt das Recht andere Menschen umzubringen, weil die Tötung eines Menschen für Mörder schon Jahrzehnte lang üblich ist...
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