Dies ist eine Diskussion zu Psychopharmaka im Pflegeheim innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Psychopharmaka im Pflegeheim Darauf hin verständigt das Heim den Hausneurologen. Dieser verordnet Frau P Psychopharmaka die stark sedieren. Frau P verliert jegliches Interesse an ihrer Umwelt, die Demenz verschlimmert sich und Frau P dämmert nur noch vor sich hin. Der Ehemann und Betreuer ist mit der Behandlung nicht einverstanden. Er fordert vom Neurologen zunächst eine vernünftige Information, welche Medikamente seine Frau warum bekommt. Und ob ds Problem nicht auch sanfter behoben werden könnte. Antwort des Arztes: Er könne ja die Behandlung seiner Frau übernehmen. Darauf hin teilt Herr p dem Neurologen mit, dass er nicht möchte, dass seine Frau weiterhin mit diesen Medikamenten behandelt wird. Das interessiert den Arzt allerdings nicht. Er gibt im Heim keine anweisung, dass die Medikamente abgesetz werden sollen. Darf ein Arzt einfach Psychopharmaka ohne Zustimmung des Betreuers verordnen und trotz Widerspruch weiterhin geben lassen? Oder hätte er das gar nicht gedurft? Grüße |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim 1. Ist der Ehemann gerichtlich bestellter Betreuer für die Heilbehandlung? 2. Welche andere Therapie schlägt der Mann vor? 3. Gäbe es die Möglichkeit, einen weiteren Neurologen für die Einholung einer zweiten Meinung zu benachrichtigen? Allgemein: ein Patient darf nur in Ausnahmefällen gegen seinen Willen und/oder den des Betreuers behandelt werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein akutes und schwerwiegendes Problem auftaucht. Meiner Meinung nach ist das bei einer desorientierten, mobilen Patientin der Fall, es sollte aber nach der Behandlung des Akutstadiums überlegt werden, wie es weitergeht. Eines sollte aber klar sein: die Sedierung der Patientin ist (leider) nicht beliebig fein einzustellen. Wie der Mann sicherlich weiß ist die Frau mal besser und mal schlechter drauf, und solche Phasen können sich stundenweise abwechseln. Darauf kann man bei der Medikamentengabe kaum reagieren.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Vom Grundsatz her verhält es sich so, daß keine Behandlung gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden darf. Da der Betreuer mit Gesundheitssorge gerade den Willen eines dementen Patienten ersetzt, darf eine Behandlung gegen den Willen des Betreuers nicht stattfinden. Aber: Wenn die Entscheidung des Betreuers gegen das Wohl des Patienten geht, wird er Probleme mit dem Gericht bekommen. Besser ist es, mit dem Gericht einen solchen Streitfall abzustimmen. Beispielsweise durch einen Antrag auf Genehmigung des Unterlassens einer Medikamentengabe oder durch Hinzuziehung eines Verfahrenspflegers auf Antrag des Betreuers. |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Danke für die Antworten. Frau P wurde mitlerweile von einem anderen Neurologen behandelt. Dieser war entsetzt über den zustand von Frau P und hat sofort die langaame Reduktion der Medikamente eingeleitet. Frau P ist nun wieder in einem einigermaßen wachen Zustand. Zumindest ist sie in der Lage 3 Mahlzeiten täglich zu sich zu nehmen und mehrere Gläser Flüssigkeit zu trinken. Dies war vorher nicht möglich, da sie ständig geschlafen hat. Sie musste sogar mit Dehydratation in KH eingeliefert werden. Nun überlegt Herr P, ob er rechtliche Schritte gegen den Heimneurologen einleiten soll. Grüße Kassandra |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Zitat:
Die Pflegenotstände in Altenheimen bringen es leider oft mit sich, dass die Patienten unversorgt sind und die Pfleger auch nach dem Neuroleptikum rufen, um ihre Ruhe zu haben. Viele Ärzte geben dem nach. So mancher Arzt, der Hausbesuche macht, huscht von Zimmer zu Zimmer und wird kaum wahrgenommen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Und wie sollte man da vorgehen? Ärztekammer, Anwalt? Grüße Kassandra |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Die üblichen drei Wege sind möglich, von denen die ersten beiden kostenlos sind, aber eine geringere Chance haben, dass ein Schuldspruch erfolgt: 1. Krankenkasse von der Fehlbehandlung informieren 2. Schlichtungsstelle der Landesärztekammer anschreiben 3. Anwalt einschalten. Wird kein Schadenersatz angestrebt, sondern nur ein "Denkzettel" für den Arzt, empfehlen sich die Schritee 1 und 2. Will man Kohle, dann eher 3. Das Risiko ist aber nicht zu unterschätzen, dass man 5 Jahre lang klagt und mit leeren Händen dasteht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Ist der "Heimneurologe" tatsächlich vom Heim eingestellt? Oder ist er der, der vom Heim immer standardmäßig herbeigerufen wird? |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Ist ja die Frage, was für ein Heim es tatsächlich ist. Ich gehe primär von einem niedergelassenen Neurologen aus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Psychopharmaka im Pflegeheim Erst mal Danke für die Antworten. Ich glaube ein Denkzettel wird reichen. Richtig! Es handelt sich um einen niedergelassenen Neurologen. dieser führt in dem Heim Hausbesuche durch. Aus diesem Grund behandelt er auch die meisten Patienten dort. Allerdings ist es auch so, dass andere Neurologen vor Ort sich "nicht zuständig" für die Bewohner des Heimes fühlen. Herr P hatte große Mühe bei dem früheren Neurologen seiner Frau einen Termin zu bekommen nachdem sie im Heim war. Grüße Kassandra |
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