Dies ist eine Diskussion zu Probleme mit Betreuung innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Probleme mit Betreuung folgendes Problem stelle ich zur Diskusion: Eine Frau steht seit 02/2009 unter Betreuung wegen psychischer Probleme(Kaufsucht, Borderline- Störung), es ist auf Wunsch der Frau auch ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet worden. Nun hat die Frau durch die erfolgreiche ambulante Therapie im März 2010 eine Umschulung begonnen. Für diese Ausbildung wäre ein KFZ nötig, zumal die Umschulung Vollzeit durchgeführt wird und die Frau einen 6jährigen Sohn hat. Auch soll ein Teil der Ausbildung in der Zentrale der Firma durchgeführt werden, was eine Zugfahrt von etwa 90 Minuten bedeuten würde und die Betreuung des Kindes so fast unmöglich wäre. Mit dem Auto wäre die Zentrale der Firma in 45 Minuten zu erreichen. Auch die ganze Lebensgestaltung wäre durch ein Auto um ein vielfaches einfacher. Finanziell wäre der Kauf eines gebrauchten Kleinwagens durchaus machbar, da innerhalb der letzten 4 Monate ein Guthaben von über 1200 Euro angespart wurde. Die Betreuerin lehnt die Anschaffung eines Autos kategorisch ab, da sie der Meinung ist, die finanziellen Mittel würden nicht ausreichen. Eine Gegenüberstellung der Einnahmen und der Fixkosten hat einen Betrag von über 400 Euro ergeben, der jeden Monat weiter angespart werden würde. Selbst mit einem Auto wären noch mind. 200 Euro zur Rücklagenbildung übrig. Die Betreuerin bezieht sich auf die bisher angefallenen Schulden, erklärt sich aber gleichzeitig auch nicht bereit, endlich in ein Regelinsolvenzverfahren einzuwilligen. Jedoch wäre sie damit einverstanden, wenn jemand der Frau ein Auto kaufen würde und sie einen monatlichen Nutzungsbetrag bezahlen würde. Die behandelnde Psychotherapeutin ist der Meinung, eine so gravierende Betreuung sei in diesem Fall nicht mehr nötig. Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, zumindest den Einwilligungsvorbehalt zurück nehmen zu lassen? Die Betreuung ist vom Gericht vorerst bis 02/2011 festgesetzt worden. Gibt es die Möglichkeit, in diesem Fall einen guten Freund der Frau als Betreuer einsetzen zu lassen? Kann die Betreuerin das notwendige KFZ grundsätzlich ablehnen und so die Umschulung gefährden? Kann sie weiterhin gegen das Regelinsolvenzverfahren sein? Die Frau weiß sich im Moment keinen Rat mehr und stößt bei der Betreuerin nur auf taube Ohren. Vielen Dank für alle Antworten! |
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| AW: Probleme mit Betreuung wenn soviel angesprat wurde, wieso werden dann nicht die gläubiger bedient? aber das war ja nicht die frage. Zitat:
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| AW: Probleme mit Betreuung Hallo und vielen Dank für die Antwort! Zitat:
Zum Thema Regelinsolvenzverfahren: Es gibt keineBegründung seitens der Betreuerin, weshalb sie gegen das InsV ist, sie meinte nur, es würden noch zu viele mahnungen kommen. Auf Nachfrage wurde dann erklärt, dass es sich keinesfalls um neue Rechnungen oder Mahnungen handeln würde, sondern um die bereits bestehenden. Trotzdem stimmt sie einem InsV nicht zu. Einer Schuldenbegleichung stimmt sie ebenfalls nicht zu, obwohl die Frau das sehr gerne in Angriff nehmen würde um endlich wieder wirkliche Ordnung in ihr Leben zu bekommen, daher auch der Wunsch nach einem Insolvenzverfahren. Zum Thema Rücknahme der Betreuung: Zitat:
Zwischenzeitlich hat sich der Gesundheitszustand derart verbessert, dass die Frau einer Vollzeit- Arbeit im Rahmen einer Umschulung nachgeht. Auch sämtliche Anträge und Gespräche mit Ämtern führt die Frau selbstständig ohne jegliche Unterstützung der Betreuerin. Sie ist sich sehr bewusst über ihre finanzielle Situation. Die Frau versucht, alles mit ihrer Berufsbetreuerin zu regeln, kommt aber einfach nicht weiter. Selbst der Wunsch nach einem Taschengeldkonto mit Bankkarte, um nicht mehr an die Öffnungszeiten der Bank gebunden zu sein ( bei Vollzeitarbeit und Kind im Kindergarten absolut unmöglich, ihr gingen in der Arbeit schon die Ausreden aus, warum sie entw. später kommt oder früher gehen muss, um Geld von der Bank zu holen einmal in der Woche) bedeutete einen Kampf von mehreren Monaten. Eine Aufhebung der Betreeung hat also nur eine geringe Aussicht auf Erfolg. Kann denn dann bei Gericht die Rücknahme der Betreuung gestellt werden und gleichzeitig die Bestellung eines anderen ehrenamtlichen betreuers, falls das Gericht weiterhin den Betreuungsbedarf sieht? Danke |
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| AW: Probleme mit Betreuung Zitat:
Zitat:
Ansonsten ist bei Streitigkeiten des Betreuers und des Betreuten das Gericht anzurufen. Gruß Pro |
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| AW: Probleme mit Betreuung Also ich weiss das man wieder aus der Betreuun rauskommen kann ich kenne so einen Fall. Man kann aber auch einen anderen Betreuer beantragen. Bei der Stadt oder der Kreisverwaltung gibt es eine Betreuungsstelle da kann man sich auch immer noch mal informieren. Diese für die Frau zuständige Betreuungsstelle wird in das Gutachten zum Wechsel der betreuung einbezogen. Am einfachsten ist es wenn Familienmitglieder oder Verwandte die Betreuung übernehmen könnte.Bei Familienmitgliedern ist es so wenn es mehrere gibt dürfen die untereinander nicht zerstritten sein. Letztendlich ist für das Gericht aber auch der Wille des zu Betreuenden ausschlaggebend. Er wird immer auch bei Demenz nach seinem Willen gefragt. |
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