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Pflichträumung durch Sozialamt

Dies ist eine Diskussion zu Pflichträumung durch Sozialamt innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 30.01.2010, 19:36
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Pflichträumung durch Sozialamt

Mal angenommen A ist vor etwa zwei Jahren das Wohnhaus abgebrannt und aufgrund der finanziellen LAge ist es A nicht möglich es momentan wieder aufzubauen. A hat jetzt als Übergangslösung einen Wohnwagen auf das Grundstück gestellt und wohnt dort. Er hat keinen Strom und keinen Wasseranschluss wird aber ansonsten mit Lebensmitteln usw. versorgt und hat auch eine Heizung. Die Tochter von A ist der Meinung, dass es so nicht mehr geht und kommt unangemeldet mit dem Sozialamt vorbei, um die Meinung zu unterstreichen. Erschwerent dazu kommt, dass A gehbehindert ist, aber mental komplett selbst denkfähig und möchte dort auch so leben. Tochter B sucht nun auf Anraten des Sozialamtes eine Wohnung für A und er soll innerhalb zwei Wochen sein Domizil verlassen. Dabei ist noch anzumerken, dass Tochter B auch am Grundstück interessiert ist. Was hat A zu tun bzw. zu befürchten?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 11:18
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AW: Pflichträumung durch Sozialamt

Zitat:
Zitat von hepl
Was hat A zu tun bzw. zu befürchten?
Es könnte durchaus sein das A in einen geeigneten Wohnraum ziehen muss. Warum auch nicht, denn dass Grunstück bleibt ihm doch erhalten. Er steht doch allein im Grundbuch, oder?

Gruß

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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 21:29
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AW: Pflichträumung durch Sozialamt

Danke erstmal.
Ja das stimmt, er steht allein im Grundbuch. Das Grundstück ist also vielleicht nicht das Hauptproblem. Aber darf er gezwungen werden dort wegzuziehen? Muss das nicht noch irgendeine Stelle prüfen? Es war nur ein kurzer Besuch, der zudem noch unangemeldet war.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 12:47
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AW: Pflichträumung durch Sozialamt

Zitat:
Zitat von hepl
Aber darf er gezwungen werden dort wegzuziehen?
Lebt A denn auf dem Grundstück verwahrlost und unbeholfen, ist er noch bei Sinnen? Ansonsten sehe ich keinen Grund für einen Zwang. Mit welcher Begründung wird denn A dies auferlegt?

Gruß

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Alt 22.03.2010, 09:19
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AW: Pflichträumung durch Sozialamt

A hatte eine leichte Gehbehinderung. Ihm wurde deshalb bei einem weiteren Besuch angeraten einen Betreuer zu bestimmen, der eine Versorgungsvollmacht erhält. Er hat den Betreuerwunsch auch ausgesprochen und es sollte ein paar Tage später auch zu einer Unterschrift kommen. Allerdings ist A kurz davor eines natürlichen Todes gestorben und nun geht alles wahrscheinlich den natürlichen Erbgang, da im Grundbuch nichts geändert ist und auch keine Vollmacht unterschrieben war.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 17:08
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AW: Pflichträumung durch Sozialamt

Zitat:
Zitat von hepl
Allerdings ist A kurz davor eines natürlichen Todes gestorben und nun geht alles wahrscheinlich den natürlichen Erbgang, da im Grundbuch nichts geändert ist und auch keine Vollmacht unterschrieben war.
wie: A ist tot und soll trotzdem in eine feste wohnung ziehen ????
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 24.03.2010, 08:29
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AW: Pflichträumung durch Sozialamt

Nein A ist gerade vor ein paar Tagen gestorben, so dass sich jetzt das ganze Thema hier erledigt hat.
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