
13.12.2008, 08:03
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 2
| |
| Pflege von Vater Mal angenommen ein Sohn (S) bekommt von seinen Eltern ein Haus überschrieben. Da es noch 3 Schwester (T1-3) gibt, wird natürlich ein Übergabevertrag gemacht. Unter anderem nehmen wir mal an steht da in einem Punkt: Desweiteren verpflichtet sich S die Eltern in kranken und alten Tagen zu pflegen, soweit dies häuslicherseits möglich ist. Nehmen wir mal an die Mutter ist schon gestorben und es lebt nur noch der Vater (V). V ist jetzt krank und kann oder will nicht mehr aus dem Bett aufstehen. Dann nehmen wir an das T1-3 den Vorschlag machen V durch eine polnische Pfegerin zu Betreune da S berufstätig ist und seine Frau die Kinder betreut und auch noch arbeiten geht. Die Frage wäre: Wer bezahlt die Kosten? Nehmen wir an V hat eine sehr gute Rente und das würde für die Pfegerin ausreichen.
Wird die Pflegerin dann von der Rente von V bezahlt und wer übernimmt den die Zahlungen beziehungsweise wer bekommt die Vollmacht über das Konto von V? Oder muss S sich selbst um V kümmern? |