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Pflege von Vater

Dies ist eine Diskussion zu Pflege von Vater innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 13.12.2008, 08:03
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Pflege von Vater

Mal angenommen ein Sohn (S) bekommt von seinen Eltern ein Haus überschrieben. Da es noch 3 Schwester (T1-3) gibt, wird natürlich ein Übergabevertrag gemacht. Unter anderem nehmen wir mal an steht da in einem Punkt: Desweiteren verpflichtet sich S die Eltern in kranken und alten Tagen zu pflegen, soweit dies häuslicherseits möglich ist. Nehmen wir mal an die Mutter ist schon gestorben und es lebt nur noch der Vater (V). V ist jetzt krank und kann oder will nicht mehr aus dem Bett aufstehen. Dann nehmen wir an das T1-3 den Vorschlag machen V durch eine polnische Pfegerin zu Betreune da S berufstätig ist und seine Frau die Kinder betreut und auch noch arbeiten geht. Die Frage wäre: Wer bezahlt die Kosten? Nehmen wir an V hat eine sehr gute Rente und das würde für die Pfegerin ausreichen.
Wird die Pflegerin dann von der Rente von V bezahlt und wer übernimmt den die Zahlungen beziehungsweise wer bekommt die Vollmacht über das Konto von V? Oder muss S sich selbst um V kümmern?
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Alt 14.12.2008, 19:10
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AW: Pflege von Vater

Zitat:
Zitat von richy77
Wer bezahlt die Kosten? Nehmen wir an V hat eine sehr gute Rente und das würde für die Pfegerin ausreichen.
Wird die Pflegerin dann von der Rente von V bezahlt und wer übernimmt den die Zahlungen
Das kommt auf die genaue Formulierung im Vetrag an.

Zitat:
beziehungsweise wer bekommt die Vollmacht über das Konto von V?
Die Pflegeverpflichtung hat nichts mit einer Vollmacht über das Konto zu tun. Solange der Vater noch geschäftsfähig ist, kann er selbst darüber bestimmen, wem er Vollmacht erteilt.
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Alt 14.12.2008, 19:41
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AW: Pflege von Vater

die genau Formulierung hatte ich aber schon geschrieben - wir nehmen an das sonst nicht im Vertrag steht: "Desweiteren verpflichtet sich S die Eltern in kranken und alten Tagen zu pflegen, soweit dies häuslicherseits möglich ist."
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