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Pflege und finanzielle Verwaltung / Verantwortung

Dies ist eine Diskussion zu Pflege und finanzielle Verwaltung / Verantwortung innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 02.07.2008, 23:31
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Pflege und finanzielle Verwaltung / Verantwortung

Hallo, wie könnte sich folgender fiktiver Fall entwickeln?

Angenommen, Sohn A pflegt seit mehreren Jahren Vater V (Pflegestufe III), erhält seit dem entsprechende Leistungen der Pflegekasse und verfügt ebenfalls über die Rente von V. Sohn B kann sich aufgrund der räumlichen Entfernung nicht um V kümmern und überlässt alle notwendigen Entscheidungen A.

Nach dem Tod von V stellt A einen Anspruch auf Beteiligung an den Beerdigungskosten gegenüber B.

Frage: Wäre A in der Pflicht, zu Lebzeiten von V dessen Rente uneigennützig zu verwalten und entsprechende Rücklagen für die Beerdigung zu schaffen? Könnte B eine Beteiligung verweigern, wenn keine sonstigen erbrechtlichen Ansprüche gestellt würden oder Nachweise für den Verbleib der Rente von V verlangt würden?

Für Lösungsansätze bin Euch dankbar.

Freundliche Grüße
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