Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung nur mit Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Patientenverfügung nur mit Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit? Das Justizministerium hat im Januar 2010 eine neue Broschüre zur Patientenverfügung herausgebracht. Darin wird der Begriff der Einwilligungsfähigkeit erwähnt. Was das meint habe ich inzwischen raus bekommen. Allerdings ist mir nicht klar, ob eine Patientenverfügung eine solche Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit zwingend erfordert und wer sie alles geben kann. In der Broschüre steht lediglich "Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notar bestätigt werden." Kann mir jemand das erklären? |
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| AW: Patientenverfügung nur mit Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit? Jo. Solche Verfügugen legen den Willen eines Patienten für den Fall fest, dass er nicht mehr entscheidungsfähig ist. Der mutmaßliche Wille des Patienten wird hier eindeutig geäußert, was eine Handlungsrichtlinie für u.a. die behandelnden Ärzte darstellt. Nun kann ja nur der seinen Willen äußern und Entscheidungen treffen, der dazu überhaupt in der Lage ist. Logisch, oder? Prinzipiell muss man die Entscheidungsfähigkeit nicht testieren lassen, es kann aber dazu kommen, dass jemand, der daran Zweifel äußert, sich nicht an die Verfügung halten will ("Ne, die Frau Müller war schon bei der Unterschrift gaga, das Ding taugt nix!"). Darum ist es sinnvoll, die Einwilligungsfähigkeit durch einen Fachmann bestätigen zu lassen. Hier im Formular werden dafür Ärzte und Notare vorgeschlagen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Patientenverfügung nur mit Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit? Das heisst aber auch, wenn kein Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung besteht, ist deren Bestätigung nicht erforderlich. Vielen Dank. |
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| AW: Patientenverfügung nur mit Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit? Richtig, allerdings kann ohne Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit später mal das Dokument leichter in Zweifel gezogen werden. Hängt eben von vielen Dingen ab. Beispiel: - ein völlig gesunder 30-Jähriger füllt die Verfügung aus, und kommt 10 Jahre später ins Krankenhaus. Da wird kaum einer an der Einwilligungsfähigkeit zweifeln. - ein 85-Jähriger füllt die Vollmacht aus und kommt 2 WOchen später dement ins Krankenhaus. Da wird jeder sagen, die Einwilligungsfähigkeit sei wahrscheinlich schon länger nicht mehr vorhanden. Am einfachsten zum Hausarzt gehen. Im schlimmsten Fall will er eine Handvoll Euros.
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