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Patientenverfügung / Betreuungsverfügung und Betreuer / Bevollmächtigter?

Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung / Betreuungsverfügung und Betreuer / Bevollmächtigter? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 16:12
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Patientenverfügung / Betreuungsverfügung und Betreuer / Bevollmächtigter?

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung?

In den Informationsschriften zu Patientenverfügungen lese ich immer wieder von Betreuern oder Bevollmächtigten, deren Auffassung im Falle von Uneinigkeit bei der Interpretation meines Willens besondere Bedeutung beigemessen werden soll. Was ist der Unterschied zwischen einem Betreuer und einem Bevollmächtigten?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 16:33
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AW: Patientenverfügung / Betreuungsverfügung und Betreuer / Bevollmächtigter?

patientenverfügung = festlegen von behandlungsmaßnahmen und behandlungsbbruch
hier wird eine bestimmte art der behandlung oder nicht-behandlung für einen bestimmten gesundheitlichen zustand festgelegt, für den fall, dass die betroffene person dann nicht mehr in der lage ist zu entscheiden.


betreuungsverfügung = festlegen, wer betreuerin werden soll
ist eine anweisung, wer, im falle dessen, dass die betroffene person betreuungsbedürftig wird (zb. bei alzheimer), die betreuerin sein soll.

vorsorgevollmacht = festlegen, wer bevollmächtigte werden soll

unterschied betreuerin - bevollmächtigte:
die aufgaben der beiden ist so ziemlich die gleiche, nämlich die rechtliche vertretung der betroffenen. eine bevollmächtigte wird aber von der betroffenen selber bevollmächtigt. das geschieht zb. durch eine vorsorgevollmacht (wieder ein neues wort ). eine bevollmächtigte wird allgemein nur von der vollmachtgeberin kontrolliert (die allerdings allgemein dann soweiso nix mehr groß kontrollieren kann, wenn sie zb. alzheimer hat).

eine betreuerin wird vom betreuungsgericht auf antrag für die betroffene person eingesetzt und sie wird auch vom gericht kontrolliert. wenn die person eine betreuungsverfügung gemacht hat, wird allgemein die vorgeschlagene person zur betreuerin bestellt.

grob könnte man sagen, eine vollmacht sollte man nur ausstellen für leute, bei denen man sich hundert prozent sicher ist, dass sie einem keine goldenen löffel klauen wollen. eine betreuerin könnte das nicht so ohne weiteres unbemerkt tun, weil das gericht, als kontrollinstanz noch dazwischen geschaltet ist. man muss sich entscheiden, ob man eine vorsorgevollmacht oder eine betreuungsvollmacht ausstellen möchte. beides zusammen geht nicht.

das ist jetzt nur mal gaaaaanz grob, für den allerersten einblick .
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 16:58
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AW: Patientenverfügung / Betreuungsverfügung und Betreuer / Bevollmächtigter?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das ist jetzt nur mal gaaaaanz grob, für den allerersten einblick .
Wie dem auch sei, mir hast Du damit schon sehr geholfen.

Betreuerin und Bevollmächtigte sind also neben den gesundheitlichen Aspekten (Einhaltung der Patientenverfügung, Kontrolle der Ärzte) auch mit Vermögensfragen (Zahlungen im Namen des Patienten) betraut, solange dieser nicht stirbt, weil dann ja das Testament gilt, richtig?

Und wenn man keine Bevollmächtigte oder Betreuerin festlegt? Wird dann eine Betreuerin vom Gericht bestellt, die vom Gericht kontrolliert wird? Ist das immer eine Fremde oder greift das Gericht bevorzugt auf Familienangehörige zurück?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 17:15
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AW: Patientenverfügung / Betreuungsverfügung und Betreuer / Bevollmächtigter?

Zitat:
Zitat von Susi2 Beitrag anzeigen
Wie dem auch sei, mir hast Du damit schon sehr geholfen.
schön, das freut mich dann ja auch.


Zitat:
Betreuerin und Bevollmächtigte sind also neben den gesundheitlichen Aspekten (Einhaltung der Patientenverfügung, Kontrolle der Ärzte) auch mit Vermögensfragen (Zahlungen im Namen des Patienten) betraut...
ja, genau richtig.


Zitat:
Und wenn man keine Bevollmächtigte oder Betreuerin festlegt? Wird dann eine Betreuerin vom Gericht bestellt, die vom Gericht kontrolliert wird?
ja. genau so ist es.


Zitat:
Ist das immer eine Fremde oder greift das Gericht bevorzugt auf Familienangehörige zurück?
zunächst werden (im allgemeinen) die nächsten angehörigen gefragt, ob sie die betreuung übernehmen möchten. falls die nicht möchte oder können oder nicht auffindbar sind, wird jemand fremdes bestellt.
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