Dies ist eine Diskussion zu Ohne Betreuer zum AG-Termin? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Ohne Betreuer zum AG-Termin? nehmen wir an, ein Klient hat eine Betreuung beantragt mit Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämtern/Behörden. Bevor der Betreuer bestellt wurde, erhielt er eine Vorladung zum Gerichtstermin in einer Bußgeldsache gegen die er Einspruch eingelegt hatte.. Kann er beantragen den Termin zu verschieben, da er von seinem Betreuer gesetzlich vertreten, oder zumindest begleitet werden will? Könnte er gleichzeitig beantragen einen Sachverständigen (zur Klärung der Bußgeldsache) hinzuzuziehen? Und müßte das AG auf diese Anträge eingehen, oder könnte es diese ignorieren? Könnte das AG im Falle seines Nichterscheinens zum Termin dies trotz seines Antrages als unentschuldigt bewerten, und seinen Einspruch verwerfen? |
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| AW: Ohne Betreuer zum AG-Termin? Man sollte folgendes bedenken: Eine Betreuung stellt keine anwaltliche VErtretung dar! Ob das Gericht auf so einen Antrag eingeht, wird sicher auch vom "Gesundheitszustend" des Betroffenen abhängen. |
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| AW: Ohne Betreuer zum AG-Termin? Vielleicht dachte der Klient auch nicht an eine anwaltliche Vertretung, sondern an eine gesetzliche? Wäre es nicht die Aufgabe der gesetzlichen Vertretung, den Klienten vor Gericht zu vertreten, im Sinne von seine Interessen vertreten, oder ihn zumindest zu Gerichtsterminen zu begleiten? Wie will das Gericht denn den „Gesundheitszustand“ des ihm (unbekannten) Antragstellers bewerten? |
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| AW: Ohne Betreuer zum AG-Termin? solange keine betreuerin bestellt wurde, muss sich der betroffene selber vertreten. der betreuungsantrag ist wohl nicht so dringlich, in wirklich dirngenden fällen wird sofort eine vorläufige betreuung eingerichtet. sofern das nicht der fall ist, wird der betroffene abwarten müssen, bis bzw. ob eine betreuung eingerichtet wird. und ja, die betererin vertritt den betroffenen auch vor gericht, wird sich in aller regel dazu aber einer anwältin bedienen, die der betroffene dann zu zahlen hätte, bzw. über proszesskostenhilfe bezahlt wird. und nein, begleiten wird die betreuerin den betroffenen sicher nicht zum gericht. entweder wird sie das regeln oder sie wird den betroffenen selber machen lassen. bei gerichtssachen gibt es, anders als im übrigen betreuungsrecht, keine konkurrierenden willenserklärungen. dh. sobald die betreuerin ein verfahren übernimmt, kann der betroffene nicht mehr selber agieren. allgemein werden betreuungen mit nur dem aufgabenkeirs (hatte ich so verstanden) ämter/behörden bei leuten eingerichtet, die die gerichte mit unmengen von eher unsinnigen klagen beschäftigen.... |
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