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Nichte darf nicht zur Tante was tun?

Dies ist eine Diskussion zu Nichte darf nicht zur Tante was tun? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 11:05
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AW: Nichte darf nicht zur Tante was tun?

ja da bist du richtig... Alle versuche von Familie F sind gescheitert weil Vater V sich geweigert hat die Nichte Y rauszugeben an der Tante X.
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  #12 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 00:08
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AW: Nichte darf nicht zur Tante was tun?

Zitat:
Zitat von mx63 Beitrag anzeigen
Aber es muss doch irgendein Weg geben um das Tante X die Nichte Y regelmäßig sehen darf. Weil sie war doch Jahrelang für sie da und die Mutter A hat sich keineswegs um sie gekümmert.
Über den Umgang der Minderjährigen bestimmen zunächst einmal die Sorgeberechtigten.

Solange kein gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht z.B. für ein Elternteil oder Großeltern besteht, können die Sorgeberechtigten (hier der Vater) durchaus dem Kind den Umgang mit der Tante verwehren, es gibt m.W. keinen eigenen Umgangsanspruch für weiter entfernte Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen, ...

Eine Tante wollte mit aller (Gerichts-)Gewalt den Kontakt mit einem Kind erzwingen. Vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken erhielt sie eine herbe Abfuhr (3 W 22/99). Sie habe kein verwandtschaftliches Recht darauf, das Kind regelmäßig zu sehen, bedeuteten ihr die Richter.

Nur besonders nahe stehenden Personen gebe der Gesetzgeber das Recht, mit einem Kind persönlich Kontakt zu pflegen. Und dieser Personenkreis sei im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend aufgeführt: Großeltern, Geschwister, Ehegatten und frühere Ehegatten eines Elternteils sowie Pflegepersonen, "wenn dies dem Wohl des Kindes" diene. Dass Tanten und Onkel hier nicht genannt würden, sei Absicht und stelle keineswegs eine Gesetzeslücke dar. Schon gar nicht sei das Grundgesetz, also der Schutz von Ehe und Familie, berührt. Denn "Familie" sei verfassungsrechtlich gesehen nur die Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern, nicht hingegen die Beziehung zu anderen Verwandten.

Der Gesetzgeber habe sich durchaus etwas gedacht, als er anderen Verwandten kein eigenes Umgangsrecht eingeräumt habe. Insbesondere solle dadurch die Zahl von Familienstreitigkeiten vor Gericht gering gehalten werden.

Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22. März 1999 - 3 W 22/99

(Quelle: http://www.finanztip.de/recht/familie/fg169.htm)

Ich finde, nur am Rande angemerkt, die Vorstellung gelinde gesagt entsetzlich, daß sich entfernte Verwandte ein Umgangsrecht mit Minderjährigen erklagen könnten. Zum Glück ist dem nicht so.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #13 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 11:25
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AW: Nichte darf nicht zur Tante was tun?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
dieser Personenkreis sei im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend aufgeführt: Großeltern, Geschwister, Ehegatten und frühere Ehegatten eines Elternteils sowie Pflegepersonen, "wenn dies dem Wohl des Kindes" diene. Dass Tanten und Onkel hier nicht genannt würden, sei Absicht und stelle keineswegs eine Gesetzeslücke dar.
das ist veraltet!

es stellte allerdings eine gesetzeslücke dar. die wurde mit wirkung vom 01.09.2009 geschlossen!

solange die tante eine enge bezugsperson war und tatsächlich verantwortung für die nichte getragen hat, hat sie ein umgangsrecht. ob das hier der fall ist, lässt sich anhand des sachverhalts nicht beurteilen. (siehe § 1685 bgb - klick!!)
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  #14 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 01:39
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AW: Nichte darf nicht zur Tante was tun?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das ist veraltet!

es stellte allerdings eine gesetzeslücke dar. die wurde mit wirkung vom 01.09.2009 geschlossen!

solange die tante eine enge bezugsperson war und tatsächlich verantwortung für die nichte getragen hat, hat sie ein umgangsrecht. ob das hier der fall ist, lässt sich anhand des sachverhalts nicht beurteilen. (siehe § 1685 bgb - klick!!)
"Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung)."

Das begründet einen Anspruch einer Bezugsperson - nicht aber einer Tante.

Der Umstand, Tante, Onkel oder was auch immer für ein Verwandter zu sein macht den Betreffenden keineswegs zu einer Bezugsperson.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #15 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 12:12
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AW: Nichte darf nicht zur Tante was tun?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das begründet einen Anspruch einer Bezugsperson - nicht aber einer Tante.
eine tante kann eine bezugsperson sein, genau wie eine nachbarin oder der lover der mutti.

Zitat:
Der Umstand, Tante, Onkel oder was auch immer für ein Verwandter zu sein macht den Betreffenden keineswegs zu einer Bezugsperson.
ebensowenig wie er es ausschließt...
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