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mutter schwer krank, pflegebedürftig, tochter braucht hilfe

Dies ist eine Diskussion zu mutter schwer krank, pflegebedürftig, tochter braucht hilfe innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 10:29
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Exclamation mutter schwer krank, pflegebedürftig, tochter braucht hilfe

hallo, bin ich in diesem forum richtig?

folgender fiktiver fall:

eine ältere frau ( 70 jahre ), schwer krank, herz schwach, chronische bronchitis, wasser in der lunge, wasseransamlung im körper zum teil wasserödeme, nieren versagen, luftbeschwerden, bluthochdruck.
die frau wohnt alleine und ist grundsicherungs rentnerin.

die frau war im april 2007 mit dem rettungswagen ins krankenhaus gekommen, wegen oben genannten beschwerden, nachdem sie wieder einigermaßen stabil war, wurde sie nach hause entlassen.
anfangs hatte sie noch den arzt besucht und ihre medikamente eingenommen, nach etwa 6 monaten wollte sie nicht mehr in ärztliche behandlung und nahm nur noch " naturheilmittel ".
vor dem krankenhausaufenthalt war sie 6 jahre bei keinem arzt! trotz bescherden!

ihre tochter versuchte mit allen mitteln sie zu überzeugen, daß ärztliche hilfe und verschriebene medikamente dringend notwendig sind, leider ohne erfolg, die mutter blieb stur und lehnte immer wieder ärztliche versorgung ab.

jetzt nach gut einem jahr wurde die frau schwächer, konnte nicht mehr aus ihrer wohnung und der haushalt blieb ebenfalls liegen. hilfe von ihrer tochter lehnte sie energisch ab, wollte nur mal den müll runtergebracht kriegen und mit lebensmitteln versorgt werden.

wenn es ihr nicht gut ging, rief sie diese an und wollte, daß ihre tochter kommt, was aber nicht immer ging, da diese arbeitet und nicht " sofort " aufspringen konnte.

die mutter bat zum arzt oder ins krankenhaus zu fahren, wenn die tochter vor ort war hatte sich die meinung wieder geändert und die mutter lehnte dieses ab und weigerte sich wehement.

nach einiger zeit hatte die tochter von diesem spiel genug und reagierte am telefon generft , bat die mutter im notfall den rettungswagen und notarzt zu rufen.

vor einer woche hatte die mutter erneut ihre beschwerden vorgetragen und wollte sterben, daraufhin rief die tochter den notarzt, welcher vor ort "lebensbedrohliche krankeheit" diagnostisierte und sofort ins krankenhaus einweisen ließ.

im gespräch mit dem leitenden Stationsarzt erfuhr die tochter, daß ihre mutter voraussichtlich nicht mehr alleine wohnen kann und pflegebedürftig ist.
der arzt warf der tochter vor, sie hätte ihre mutter vernachlässigt und sei für den jetzigen zustand mitverantwortlich und hätte sich dadurch strafbar gemacht ( unterlassene hilfeleistung ).

was kann die tochter jetzt machen?
eine pflegestufe hat ihre mutter nicht, da diese nicht zum arzt ging und keine behandlungen bekam.

hat die tochter schuld an dem gesunheitszustand der mutter?
sie hatte alles versucht, aber stieß immer auf sturheit und ablehnung.

welche möglichkeiten bestehen, daß die mutter in eine pflegestelle genommen wird?
ein selbständiges wohnen scheint nicht mehr möglich zu sein.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 10:43
V.I.P.
 
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AW: mutter schwer krank, pflegebedürftig, tochter braucht hilfe

Zitat:
Zitat von gtr1000
im gespräch mit dem leitenden Stationsarzt erfuhr die tochter, daß ihre mutter voraussichtlich nicht mehr alleine wohnen kann und pflegebedürftig ist.
der arzt warf der tochter vor, sie hätte ihre mutter vernachlässigt und sei für den jetzigen zustand mitverantwortlich und hätte sich dadurch strafbar gemacht ( unterlassene hilfeleistung ).
Man sollte den Knecht zurückweisen und ihn darum bitten, den Mund nicht allzu voll zu nehmen, wenn man keine Ahnung von der familiären Situation hat. Selbstverständlich ist die Tochter nicht verantwortlich. Die Mutter ist wahrscheinlich depressiv, aber so lange sie selber entscheidungsfähig ist, hat die Tochter keinerlei Verantwortung.
Zitat:
Zitat von gtr1000
was kann die tochter jetzt machen?
Sozialdienst im Krankenhaus informieren, damit der sich um eine Heimstelle kümmert.
Zitat:
Zitat von gtr1000
eine pflegestufe hat ihre mutter nicht, da diese nicht zum arzt ging und keine behandlungen bekam.
Beantragen.
Zitat:
Zitat von gtr1000
hat die tochter schuld an dem gesunheitszustand der mutter?
sie hatte alles versucht, aber stieß immer auf sturheit und ablehnung.
Kein Problem. Keine Vorwürfe machen!

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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 09:44
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Exclamation AW: mutter schwer krank, pflegebedürftig, tochter braucht hilfe

In dieser Sache ergeben sich im nachhinein noch eineige Fragen:

Wir gehen davon aus, das die ältere Dame nach dem Krankenhausaufenthalt eine Kurzzeitpflegestelle bekommen hat, welche für 4 Wochen einen Unterbringungsvertrag mit der Bewohnerin schloß.

Der soziale Dienst des örtlichen Krankenhauses hatte dieses soweit veranlaßt, es solten weitere Untersuchungen an der Dame erfolgen, um eine Pflegestufe beantragen zu können.

Nun sieht es so aus, das die Dame zwar in der Pflegestelle aufgenommen und betreut wurde, aber es wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen, womit eine Pflegestufe beantragt werden kann.

Ihr wurden lediglich die Medikamente von einem Arzt verschrieben und das wars.

Da der Vertrag zum 31.07. ausläuft, wurde die Tochter angefragt, wie es jetzt weiter gehen soll.

In dem Gespräch mit der Stationsschwerster erfuhr die Tochter, das bei ihrer Mutter ein irreparabler Schaden an der Lunge sei, wodurch diese zu Kurzatmigkeit neigt, Sturzgefärdet sei und möglichst nicht mehr alleine Wohnen kann.

Zu einem weiteren Gespräch mit der Pflegestation kam es nicht mehr, da angeblich jedes mal die zuständige Person in einer Besprechung sei oder Dienstschluß hat.

Die ältere Dame soll nun am 01.08. bis spätestens 12.00 Uhr aus ihrer Unterbringung raus und nach Hause!
Trotz widersprüchlicher Aussage der Pflegeeinrichtung.

Welche Möglichkeiten und behördlichen Einrichtungen können angesprochen werden?

1.keine weiteren Untersuchungen, keine Pflegestufe beantragt worden, obwohl dieses während des Aufenthaltes geschehen sollte.
Der medizinische Dienst sollte eingeschaltet werden, gaschah nicht.

2.die Dame bekommt Grundsicherungsrente, Miete für ihre Wohnung und hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt.

3. gesundheitszustand ist bedenklich, trotzdem soll sie alleine zu Hause leben.

4. die Pflegeeinrichtung stellt die Behauptung auf, das die Tochter verpflichtet sei, sich um ALLES zu kümmern, da diese automatisch zur BETRÄUERIN der pflegebedürftigen Person wird.

5. der Aufenthalt in der Einrichtung wurde vom Sozialamt übernommen, müssen aufgestellte Rechnungen von der Pflegeeinrichtung selber bezahlt werden

6. Antrag auf Pflegestufe wurde nach Krankenhausaufenthalt auf 0 eingestuft
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 14:25
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AW: mutter schwer krank, pflegebedürftig, tochter braucht hilfe

Zitat:
Zitat von gtr1000
1.keine weiteren Untersuchungen, keine Pflegestufe beantragt worden, obwohl dieses während des Aufenthaltes geschehen sollte.
Das muss die Patientin selber machen. Ist sie dazu nicht in der Lage, sollte ihr eine Angehörige unter die Arme greifen.

Zitat:
Zitat von gtr1000
die Pflegeeinrichtung stellt die Behauptung auf, das die Tochter verpflichtet sei, sich um ALLES zu kümmern, da diese automatisch zur BETRÄUERIN der pflegebedürftigen Person wird.
Mein Gott, sind denn nur noch I.dioten in Krankenhäusern und Pflegeheimen tätig? Es gibt keine automatische Betreuung. Diese muss beim Amtsgericht beantragt werden. Stellt sich kein Angehöriger zur Verfügung und wird vom Amtsrichter akzeptiert, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt. Ich kann den Angehörigen nur raten, sich in der nächsten Zeit massiv einzusetzen (ist offensichtlich nicht geschehen!) - denn der Berufsbetreuer ist in meinen Augen stets die schlechtere Wahl.

Zitat:
Zitat von gtr1000
5. der Aufenthalt in der Einrichtung wurde vom Sozialamt übernommen, müssen aufgestellte Rechnungen von der Pflegeeinrichtung selber bezahlt werden
Natürlich müssen Pflegekosten bezahlt werden, normalerweise von dem, der in der Pflege ist. Kann der nicht (oder nicht genug) zahlen, kommen die Angehörigen an die Reihe, haben die nix, das Sozialamt.

Also, heute ist der 31.07., morgen soll die Omi raus. Tolles Timing!!!

Ab zur Krankenkasse und Beratung gesucht! Aber fix!
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