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Mutter noch mündig?

Dies ist eine Diskussion zu Mutter noch mündig? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 16.07.2010, 18:03
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Mutter noch mündig?

Eine fiktive Familie besteht aus Vater und Mutter, jeweils Ende 70, und zwei Söhnen. Der Vater erleidet einen Schlaganfall und weiß nicht mehr genau, wer er ist. Ein Richter kommt mit Mutter und Söhnen ins Krankenhaus, "begutachtet" den Vater und die Familie, und macht die beiden Söhne zu gleichwertigen Betreuern des Vaters. Die Mutter lässt er außen vor, weil er erkennt, dass sie keinen Papierkrieg mehr erledigen kann. Nach dem Tod des Vaters lässt sich Sohn A in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Mutter sämtliche Vollmachten über das Familienvermögen und die sonstigen Familienangelegenheiten ausstellen. Sohn B kann von da an nur noch zusehen. War dieser Schritt rechtens? Schließlich hatte der Richter (nach dem Tod des Vaters zugegebenermaßen nicht mehr zuständig), die Mutter wohlweislich von urkundlichen Entscheidungen ausgeschlossen. Kann der fiktive Sohn B mit Aussicht auf Erfolg gegen die Vollmachtserteilung für Sohn A gerichtlich vorgehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 18:19
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AW: Mutter noch mündig?

Dazu muss er aufzeigen, dass die Mutter nicht geschäftsfähig ist.

Ich würde ja eher zu einem Gespräch der Brüder mit der Mutter raten, beid em sich so einiges klären sollte - wenn das Gespräch noch nicht stattgefunden hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 19:51
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AW: Mutter noch mündig?

Der Hinweis ist weise, das stimmt wohl ... nur in diesem fiktiven Fall möchte Sohn A die Vollmachten allein haben, um seinen Bruder auszuspielen. Da soll davon ausgegangen werden, dass ein Gespräch zwischen den beiden nicht möglich ist. Die Mutter möchte nicht, dass sich die beiden streiten, aber dass dazu eine gleiche Vollmachtsausstellung hilfreich wäre, damit will sie sich nicht mehr befassen. Ihr Lebenshorizont beschränkt sich in diesem Beispiel auf die grundlegenden Tätigkeiten, um den Haushalt aufrecht zu erhalten (einkaufen, essen, Körperpflege, mehr geht nicht mehr).
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 23:33
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AW: Mutter noch mündig?

Zitat:
Zitat von openwaterdiver7 Beitrag anzeigen
Die Mutter möchte nicht, dass sich die beiden streiten, aber dass dazu eine gleiche Vollmachtsausstellung hilfreich wäre, damit will sie sich nicht mehr befassen.
Das würde ich an Stelle der Mutter auch nicht tun. Zwei zerstrittene Brüder - da würde ich die Vollmacht einem ganz anderen geben. Und Ruhe ist im Karton.
Zitat:
Ihr Lebenshorizont beschränkt sich in diesem Beispiel auf die grundlegenden Tätigkeiten, um den Haushalt aufrecht zu erhalten (einkaufen, essen, Körperpflege, mehr geht nicht mehr).
Wie auch immer: es muss aufgezeigt werden, dass die Mutter nicht zu der Vollmacht entscheidungsfähig war. Oder dass das Handeln des Bevollmächtigten nicht im Interesse der Mutter ist.

Mal OT: wenn hier die Brüder keine Einigkeit finden, wird das Erbe von Anwälten verzehrt werden!
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  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2010, 13:56
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AW: Mutter noch mündig?

Tja, das folgende Zitat zeigt, dass Juristen und sonstige Außenstehende oft irrtümlicherweise davon ausgehen, alle Menschen seien gut gebildet, würden klar denken und konsequent handeln (können):

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das würde ich an Stelle der Mutter auch nicht tun. Zwei zerstrittene Brüder - da würde ich die Vollmacht einem ganz anderen geben. Und Ruhe ist im Karton.
Gerade Frauen, die in den 30iger Jahren und füher geboren wurden, handeln und denken aber nicht so. Die haben ein Leben lang das gemacht, was der Mann, der Familienvater ihnen gesagt hat. Haben das gern und ohne Widerspruch gemacht. Wenn nun der dreistere der Söhne (nach dem Tod des Vaters) sie lautstarkt und energisch anmault, ihm alle Vollmachten zu geben, tun Frauen aus dieser Generation das mitunter aus traditionellen Gründen einfach. So ungerecht es für die zivilisierteren anderen Beteiligten auch ist. Aber diese wirkliche entscheidenden Fakten, die ja der Hauptkern des Streits sind, können offensichtlich von den Gerichten nicht angemssen berücksichtigt werden, zumindest lassen sie sich nicht im Vorfeld gerichtlich verwerten, um einen Schaden (Erbschaftsbetrug) vorsorglich zu verhindern. Und das ist schade.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2010, 14:21
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AW: Mutter noch mündig?

Zitat:
Zitat von openwaterdiver7 Beitrag anzeigen
Tja, das folgende Zitat zeigt, dass Juristen und sonstige Außenstehende oft irrtümlicherweise davon ausgehen, alle Menschen seien gut gebildet, würden klar denken und konsequent handeln (können):
Sehen Sie, Sie urteilen offensichtlich gerne, vielleicht aus Frust.

Nur, um das mal klarzustellen: ich bin kein Jurist und sehe erheblich mehr Menschen persönlich als Sie wahrscheinlich in Ihrem Leben. Ich kenne die Dramen, die sich abspielen, insbesondere der älteren Generation, denn mit der habe ich am meisten zu tun.

Erstens gibt es sehr wohl 70-80-jährige Frauen, die einen Willen äußern können und den auch durchsetzen, zweitens klärt man manche Dinge im Vorfeld - und zwar direkt mit dem Bruder. Wenn die Mutter ein funktionierendes soziales Umfeld mit Reinigungsfunktion gehabt hätte, wäre es zu der Konfliktsituation nicht gekommen, da wäre nämlich schon vorher alles geregelt gewesen. Die Brüder hätten sich unter vier Augen sprechen sollen, im schlimmsten Fall hätts einen auf die Glocke gegeben, muss ja nicht gerade tatkräftig sein. Und wenn der "zweite", nun benachteiligte Bruder jetzt überfahren wird und es ihn stört, hat er ein Problem, das er früher hätte verhindern können.

Die Richter kennen die Probleme ebenso, die sind weder dumm noch unerfahren. Aber sie müssen den Willen der Mutter respektieren. So etwas regelt man nicht vor Gericht, sondern in der Familie!

Beurteilen Sie Menschen nicht vorschnell aus der Ferne!
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  #7 (permalink)  
Alt 19.07.2010, 16:10
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AW: Mutter noch mündig?

Na okay, die Diskutanten in diesem Forum möchte ich nicht aburteilen, das habe ich möglicherweise mit dem ein oder anderen Satz getan, was ich bereue und wofür ich mich entschuldige. Dennoch:

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
So etwas regelt man nicht vor Gericht, sondern in der Familie!
Diese Aussage ist doch aber Wunschdenken. Die Art des sozialen Zusammenlebens ändert sich von Generation zu Generation und ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Heute ist sie in Deutschland nun mal so, wie sie ist.

Wenn nun aber die Gerichte gemeinhin ein auf ein Stück Papier geäußerten Willen trotz deutlichster Indizien darauf, dass dieser Wille nicht ganz freiwillig geäußert wurde, als absolute Wahrheit ansehen (müssen), dann komme ich mir langsam vor wie der Graf von Monte Christo und Michael Kohlhaas persönlich. Und vermutlich werde ich auch so enden. Halten wir also fest: Wer in dieser Gesellschaft kein durchtriebener Lump ist, bekommt eins auf die Mütze!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.07.2010, 16:20
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AW: Mutter noch mündig?

Zitat:
Zitat von openwaterdiver7 Beitrag anzeigen
Wenn nun aber die Gerichte gemeinhin ein auf ein Stück Papier geäußerten Willen trotz deutlichster Indizien darauf, dass dieser Wille nicht ganz freiwillig geäußert wurde, als absolute Wahrheit ansehen (müssen), dann komme ich mir langsam vor wie der Graf von Monte Christo und Michael Kohlhaas persönlich.
Das Gericht darf natürlich nicht nur ein Papier, sondern muss auch Zeugenaussagen würdigen. Tut es das nicht ausreichend, muss man weiter gehen.
Zitat:
Wer in dieser Gesellschaft kein durchtriebener Lump ist, bekommt eins auf die Mütze!
Das stimmt nun leider wirklich!
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  #9 (permalink)  
Alt 19.07.2010, 19:10
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AW: Mutter noch mündig?

Wie gesagt man müßte nachweisen, dass die Mutter zu dem Zeitpunkt
geschäftsunfähig war; das wird in diesem Fall wohl kaum gelingen.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 02:11
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AW: Mutter noch mündig?

Naja, es war ja wie alles hier nur ein fiktiver Fall ... nächste Woche frage ich nochmal persönlich nach, der Kontakt zur Mutter ist nämlich gar nicht so schlecht ... ups, das hätte ich hier gar nicht sagen dürfen
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