
02.07.2009, 15:47
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| Muss Betreuer von Pädaophilie in Kenntnis gesetzt werden? Angenommen Herr H. wohnt in einer stationären Einrichtung und steht unter einem gesetzlichen Betreuer, dessen Aufgabenbereich die Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, renten- und Sozialleistungsträgern, Anhalten, Entgegenahme und Öffnen der Post sowei Entscheidung über Fernmeldeverkehr und Wohnungsangelegenheiten umfasst. Nun äußert Herr H., dass er pädophil ist, er aber nie ein Kind anrühren würde gegenüber den Betreuern in der Einrichtung. Sind diese dazu verpflichtet dem gesetzlichen Betreuer dies mitzuteilen? Wenn ja weswegen und was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn sie es nicht tun?
Vielen Dank schon mal. |