Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Einwilligung zur OP innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Mündliche Einwilligung zur OP gestern rief eine Klinik an, eine Betreute würde in eine OP (Darmverschluß) wohl mündlich einwilligen, könne aber selbst nicht die Formulare des Arztes unterschreiben. Reicht die mündliche Einwilligung aus? Oder muß der Betreuer für dies durch seine eigene Unterschrift "verbessern"? |
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP Was für ein Betreuer - einer für die Gesundheitssorge? Dann hat die Patientin gar nichts zu entscheiden, sondern der Betreuer muss beraten werden und entscheiden! Prinzipiell reicht natürlich auch eine mündliche Einwilligung, dies wird aber ausgesprochen ungerne gesehen, weil dies im Fall eines Prozesses nicht so einfach zu beweisen ist. Da muss der Arzt schon Zeugen herbeiziehen und diese die mündliche Einverständnis protokollieren lassen. Nicht nur die Einwilligung ist notwendig, sondern auch ein genaues Protokoll, worüber mit dem Patienten gesprochen wurde! In einem kleinen Krankenhaus bereitete ein Arzt eine Patientin auf eine Darm-OP vor. In aller Ruhe und Ausführlichkeit (er war noch Assistent) erläuterte er der Patientin die einzelnen Schritte der OP, die Risiken und die Konsequenzen für die Zukunft. Die Patientin zeigte sich sehr interessiert und begleitete jeden Satz mit einem Nicken und Erstaunensäußerungen. Nach ca. 45 Minuten war der Assistent endlich fertig. Zufrieden mit seiner Gründlichkeit fragte er die Patientin, ob noch eine Frage für Sie ungeklärt sei. Die Patientin: "Ja! Wann kommt denn nun die Straßenbahn nach London?"
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP hallo humungus, das betrifft zwar nicht den obigen fall, aber ich möchte gern was du deiner aussage schreiben. Zitat:
falsch ist aber, dass die patientin gar nichts zu entscheiden hätte! da bekommt man ja den eindruck, als hätten betreute keine selbstbestimmungsrechte mehr. und als könnten betreuerinnen und ärzte/ärztinnen über den kopf der betreuten munter an ihnen rumschnippeln und rum pharmakotherapieren das dürfen sie aber gegen den willen der betreuten nicht!!!! jede ärztliche behandlung ist nach durchgehender rechtsauffassung eine körperverletzung. sie ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn die betreffende in die behandlung eingewilligt betreuung hin - betreuung her. einwilligungsunfähigkeit und krankheitsuneinsichtigkeit allein rechtfertigen eine behandlung gegen den willen einer betreuten nicht!!!!! in oben geschilderten fall, ist das ja sowieso ganz offensichtlich anders. dennoch wollte ich das so generalisiert nicht stehen lassen. das klingt ja wirklich, als bräuchte die meinung von betreuten gar nicht respektiert werden. so hat man ja lange speziell mit sogenennten psychisch kranken verfahren. ganz besonders im nazionalsozialismus. da wurden sie sogar euthanasiert von der ärzteschaft und den selbsternannten staatlichen betreuern. und ich finde es wichtig, dass so was, egal jetzt auf welche behandlungen bezogen, heute nicht mehr (legal) möglich ist. zwangsbehandlungen, gegen den willen der betreuten sind nicht zulässig. lieben gruß, zeiten |
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP Zitat:
Zitat:
Weißt Du, ich habe mit genügend Betreuten zu tun. Diese sind manchmal absolut nicht in der Lage, selbst zu entscheiden. Wenn man die fragt, kommt manchmal etwas Sinnvolles - und manchmal auch nicht. Und was dann? Zitat:
Aufgabe des Betreuers ist es, für die Betreute zu entscheiden. Dabei muss er so entscheiden, wie es mutmaßlich ihr eigener Wille ist. Und es gibt durchaus Fälle, in denen ein Betreuter sich angeblich nicht behandeln lassen will, obwohl dies notwendig ist und der Betreuer zustimmt. Und das ist dann Körperverletzung? Red doch kein Blech! Zitat:
Du redest hier offensichtlich von den Fällen, in denen eine Betreuung eingerichtet wurde, obwohl der Patient noch einigermaßen fähig zu Entscheidungen ist. Es gibt aber viele, viele andere Fälle, insbesondere bei Demenz. Und der Betreuer muss immer entscheiden. Nur, um das klarzustellen: ich bin kein Fan der Betreuung, insbesondere durch Berufsbetreuer, weil die meiner Meinung nach zu oft oberflächlich sind. Aber trotzdem ist teilweise eine Betreuung nötig, und dann muss auch dort ausgeklärt und entschieden werden.
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP Eure Auseinandersetzung geht aber doch an diesem Thema vorbei. Betreute UND Betreuer (u.a. mit Gesundheitssorge) wollen dasselbe, nämlich die OP. Die Betreute versteht, was mit ihr ist und passiert, kann also einen hinreichenden eigenen Willen in dieser Sache bilden. Den muß der Betreuer nicht ersetzen, da sie sich mit ihrer Entscheidung nicht schadet. Es geht lediglich darum, ob es eine Unterschrift auf dem Arztzettel braucht oder nicht, betreuungsrechtlich gesehen. |
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP Zitat:
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP Alles klar, so habe ich das auch gesehen. Einen schönen Abend! |
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP Zitat:
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP hallo helferlein, Zitat:
§ 1904 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen (1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. gruß, zeiten |
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| AW: Mündliche Einwilligung zur OP @zeiten: na, dann hast Du doch sicherlich auch die Paragraphen davor gelesen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
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