Dies ist eine Diskussion zu Missbrauch durch Betreuer? Erbrecht / Betreuungsrecht innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Herr XY ist verwittwet und hat zwei Töchter (Tochter A und B). Herr XY ist seit 10 Jahren pflegebedürftig und hat eine Betreuungsweisung durch seine Tochter A und seiner Enkelin C (von A), welche beide eine Generalvollmacht haben. Zu Tochter B hat Herr XY keinerlei Kontakt und möchte dies auch nicht. Er hinterlässt ein beglaubigtes Testament beim Notar, bei dem er Tochter A zur Alleinerbin erklärt und darum bittet, dass Tochter B auf ihren Pflichtteil im Falle seines Ablebens verzichtet. Während der letzten 10 Jahre, in denen Herr XY pflegebedürftig in einem Seniorenheim untergebracht ist, kümmert sich Tochter A um sämtliche Bankgeschäfte. Da sie der Meinung ist, dass alles übrige Geld zuvor in der Familie (Urenkel, Enkel und sich selbst) aufgeteilt werden sollte, damit die Tochter B nichts erben kann, verteilt sie den Großteil des Vermögens auf (z. B. auch für private Einkäufe, die nicht Herrn XY zufließen). Die Ausgaben werden nur minimalistisch dokumentiert - der Großteil davon geschieht "unter der Hand". Folgende Situaiton tritt ein: Die Tochter A verstirbt drei Monate vor Herrn XY. Die Enkelin C, welche ebenfalls eine Generalvollmacht besitzt, diese zuvor jedoch nicht für Bankgeschäfte verwendet hat, übernimmt nun follends die Organisation. Es gibt zwei Lebensversicherungen (eine Sterbeversicherung und eine "normale"), welche sie auf sich überschreibt, d. h. sie lässt sich als Bezugsperson im Falle des Ablebens von Herrn XY eintragen. Zwei Monate später verstirbt Herr XY. Als Erben von Tochter A sind ihre drei Kinder eingetragen (=Enkelin C, Enkelin D und Enkel E von Herrn XY). Vollgendes Erbvermögen wurde festgestellt: 2000 Euro auf dem Bankkonto. Die Lebensversicherungen sind nicht in der Erbmasse enthalten. Es gibt keine Schulden und keine Grundstücke bzw. Häuser. Folgende Fragen stellen sich hier: 1. Ist hierbei gegen geltendes Recht verstoßen worden? Welche Konsequenzen gibt es dadurch für die Enkelin C, D, und E? (Erinnerung: C hatte Generalvollmacht) 2. Welche Möglichkeiten hat Tochter B? Kann sie gegen das Handeln ihrer Schwester vor deren Tod vorgehen? Wenn ja, in welchem Zeitraum? 3. Was für Konsequenzen ergeben sich für Enkelin D und Enkel E? Können diese für die Taten von ihrer Mutter A zur Verantwortung gezogen werden? Viele Grüße Gr42 |
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| AW: Missbrauch durch Betreuer? Erbrecht / Betreuungsrecht Zitat:
die frage, die sich mir stellt, wieso die elnel überhaupt jetzt in der erbfolge sind. denn xys testeamet lautete ja auf die tochter, die nun ja tot ist. daher müsst doch jetzt eigentlich die gestetzliche erbfolge eintreten und das wär ja nur noch tochter b. und die braucht natürlich gar nicht auf einen pflichtteil verzichten. |
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| AW: Missbrauch durch Betreuer? Erbrecht / Betreuungsrecht Zitat:
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| AW: Missbrauch durch Betreuer? Erbrecht / Betreuungsrecht Zitat:
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| AW: Missbrauch durch Betreuer? Erbrecht / Betreuungsrecht Wie lange kann denn Tochter B ihr Erbe geltend machen? Und in wie weit kann sie juristisch gegen Enkelin C vorgehen? |
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| AW: Missbrauch durch Betreuer? Erbrecht / Betreuungsrecht Zitat:
Sind es auch Gelegenheitsgeschenke wenn über Jahre feste Daueraufträge vom Konto von Herrn XY in das Privatvermögen von Tochter A und weiteren Familienmitgliedern gemacht wurden (monatliche Daueraufträge)? |
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| AW: Missbrauch durch Betreuer? Erbrecht / Betreuungsrecht Zitat:
Zitat:
Zitat:
ein problem wäre es nur, wenn aus diesen handlungen hervorginge, dass das erbe im vorfeld "verteilt" worden wäre, um die gesetzliche erbfolge auszuhebeln. aber über daueraufträge mit im verhältniss zu opis lebebensstil "angemessenen" geldgeschenken, ist das nicht gegeben. wenn opi oder die jeweilige bevollmächtigte von dem gesamtvermögen allerdings meinetwegen die hälfte auf einen schlag weggeschenkt hätten, sähe das anders aus, dann würde man vermuten, er habe die gesetzliche erbvolge umgehen wollen und das ist nicht statthaft. da könnte die b dann gegen an gehen... aber is hier ja anscheinend nicht so. |
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