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Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 17:33
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Mietvertrag

Vermieterin A schließt mit B und C einen Mietvertrag über Abstellräume ab.
Nun erfährt A, dass einer der Mieter, der Mieter C einen Betreuer hat.

Wo kann A erfahren, ob das stimmt?

Und falls ja, wird der Mietvertrag mit C dadurch ungültig?

Hätte der Mieter C der Vermieterin A die Betreuung beim Abschluss des Vertrages mitteilen müssen?

Und auch beide Postadressen, die die Mieter B und C angegeben haben sind leider falsch.

Wie kann A mit dem Betreuer von C in Kontakt kommen?

Durch Nichtzahlung der Miete steht beiden Mietern eine fristlose Kündigung und Räumungsklage bevor.

Müsste die Kosten dafür nur der Mieter B tragen?

(C erscheint allerdings weder geistig eingeschränkt oder desorientiert, sondern macht einen normalen Eindruck.
Der Mietvertrag wurde vorgelesen und verstanden.)

LG,
elfe21
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"Gegen die Gewalt streitet man besser mit dem Recht als mit dem Eisen."
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 09:49
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AW: Mietvertrag

Zitat:
Zitat von elfe21 Beitrag anzeigen
Und auch beide Postadressen, die die Mieter B und C angegeben haben sind leider falsch.
Das klingt nicht gut. Auch die Betreuungsgeschichte ist suspekt. Sofern A noch persönlichen Kontakt zu B und C hat, sollte sich A die Ausweise zeigen lassen. Wird dies verweigert, dann liegt hier wohl ein Betrug vor. Die Vermutung des Betruges kann angezeigt werden.

Als Vermieter würde ich, sofern die Ausweise nicht vorgelegt werden, das Schloss des Abstellraumes wechseln und den Mietvertrag fristlos kündigen, da dann der Betrugsverdacht gegeben ist.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 04:00
JHS JHS ist offline
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AW: Mietvertrag

Zitat:
Wo kann A erfahren, ob das stimmt?
Theo. beim örtl. "Betreuungsgericht" (ehem. "Vormundschaftsgericht"). Ob man dort -praktisch- Auskunft erhält (Datenschutz) ist die andere Frage.

Zitat:
Und falls ja, wird der Mietvertrag mit C dadurch ungültig?
Das kommt darauf an, für welche Bereiche ("Aufgabenkreise") der Betreuer (wenn es einen gibt) bestellt ist. Ist er für den Aufgabenkreis "Vermögenssorge" bestellt mit der Erweiterung "Einwillungsvorbehalt" muß der Betreuer alle Rechtsgeschäfte/Verträge seines Betreuten genehmigen. Sie sind insoweit (bis zur Genehmigung) "schwebend unwirksam". In aller Regel wird der Betreuer den Mietvertrag nicht nachträglich genehmigen, so dass der Vermieter keine Forderungen aus dem Vertrag gegen den Betreuten geltend machen kann.

Es kann allerdings ggf. eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges erstattet werden, sowie Schadenersatz nach § 823 BGB geltend gemacht werden.

Zitat:
Wie kann A mit dem Betreuer von C in Kontakt kommen?
Über das Betreuungsgericht
__________________
cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 09:59
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AW: Mietvertrag

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Theo. beim örtl. "Betreuungsgericht" (ehem. "Vormundschaftsgericht"). Ob man dort -praktisch- Auskunft erhält (Datenschutz) ist die andere Frage.
ja, bekommt man praktisch auch. das fällt nicht unter datenschutz. es ist im interesse der betroffenen, wenn jemand die info kriegt und damit gleich die richtige ansprechpartnerin (betreuerin) hat.
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