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Mietende/Eigenbedarf

Dies ist eine Diskussion zu Mietende/Eigenbedarf innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 27.10.2011, 14:00
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Mietende/Eigenbedarf

Hallo allerseits,

A=Mieter, B=alter Vermieter, C=neuer Vermieter

A hat fünf Jahre lang in einer Wohnung gewohnt, welches durch B weiterverkauft wurde. C will die Wohnung aber gar nicht vermieten und hat A die ganze Zeit Druck gemacht. Da A eine 7- köpfige Familie hat, ist es nicht besonders leicht, eine dementsprechende Unterkunft zu finden. Daher hat A etwa zwei Jahre gebraucht, um sich von der Wohnung lösen zu können. Der Druck wurde am Ende durch ein Gerichtsverfahren gravierender, mit dem Grund "Eigenbedarf". Danach hat A es wie gesagt geschaft, nachdem A psychologischen Schaden bekommen hatte, sich von dort zu lösen. C ist aber nicht reingezogen, sondern seine Bekanntschaft, oder so. Das hat C auch A später erzählt. Zweifellos stimmt das. Auch laut den lieben alten Nachbarn von A. Allerdings kann es sein, dass C offiziell doch in dieser Wohnung lebt. (weswegen C günstigere Zinsen bekam) Nun zu meiner Frage: Wäre es sinnvoll C anzuzeigen, da C aufgrund von "Eigenbedarf" ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat, nun aber doch nicht (tatsächlich) dort wohnhaft ist? Das wäre A im Grunde genommen egal gewesen, nur hat A sich dann nochmal fürchterlich geärgert, als C nun noch ein Gerichtsverfahren aufgrund von Nachzahlungen gewonnen hat.

Geändert von wambi (27.10.2011 um 16:10 Uhr). Grund: Forenregeln übersehen
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Alt 27.10.2011, 15:48
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AW: Mietende/Eigenbedarf

was für ein beitrag denn?
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Alt 27.10.2011, 16:08
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AW: Mietende/Eigenbedarf

oh, danke, wie konnte ich auch nur übersehen xD
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Alt 29.10.2011, 16:41
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AW: Mietende/Eigenbedarf

Hat das ganze irgendwas mit Betreuungsrecht zu tun?? Ich kann da irgendwie keinen Zusammenhang erkennen...
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  #5 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 21:34
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AW: Mietende/Eigenbedarf

Zitat:
Zitat von wambi Beitrag anzeigen
Wäre es sinnvoll C anzuzeigen, da C aufgrund von "Eigenbedarf" ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat, nun aber doch nicht (tatsächlich) dort wohnhaft ist?
ja, man kann das anzeigen. sofern c nie vor hatte dort selber einzuziehen, wäre das ein betrugstatbestand und strafbar.

es wäre allerdings auch möglich, dass c aufgrund von irgendwelchen ereignissen, die erst nach dem auszug vom mieter bekannt geworden sind, dann halt doch nicht selber hat einiehen können/eingezogen ist.

wenn dies zweitere der fall wäre, wäre die ganze sache nicht strafbar.

sofern c steuervergünstigungen hat oder ähnliches, wenn er offiziel in der wohnung wohnt, in wirklichkeit aber nicht dort wohnt, könnte auch steuerhinterziehung vorliegen.

wie gesagt, anzeigen kann man das. sollte tatsächlich ein betrug vorliegen, so hätte der ex-mieter sicher auch noch weitere schadenersatzansprüche (umzugskosten). ob es den nerven des ex-mieters gut tut, sich weiter mit der sache zu beschäftigen, ist wohl eine andere frage...
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