Dies ist eine Diskussion zu Lebensversicherung umschreiben? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Lebensversicherung umschreiben? |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Vielleicht sollte man hier einen Verfahrenspfleger einsetzen lassen für diese Angelegenheit... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Muss hier nicht sowieso das Vormundschaftsgericht um Erlaubnis gebeten werden? Wie wärs zB mit § 1908 BGB ? Einfach so Geld des Betreuten umschichten ist mM nach nicht drin.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Davon ausgehend, dass mit Zitat:
Hier muss eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes herbeigeführt werden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Ihr seid alle der Meinung das geht nicht so. Also wäre ein solcher Sachverhalt anfechtbar wenn er denn vollzogen wurde?. |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Ich bezweifle, dass die Versicherung das gemacht hat, ohne eine Erklärung des Gerichts zu haben. Möglicherweise lag ja eine solche vor - hat man sich diesbezüglich erkundigt?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Es liegen Unterlagen zur Bearbeitung bei der VS . Weitere Auskünfte erhält man nicht. |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Dürfte denn der Ehepartner so etwas einfach tun? Sich als Begünstigten eintragen lassen? |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Lebensversicherung umschreiben? unabhängig ob Ehemann oder nicht Heißt also das es egal ist ob der Betreuer auch der Ehegatte ist . Habe ich das richtig formuliert und verstanden? Weil laut Auskunft vom Gericht ist der Bestellte Betreuer ,der dann zufällig auch noch Ehepartner wurde , nicht mehr Rechenschaftspflichtig gegenüber dem V-Gericht |
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