Dies ist eine Diskussion zu Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? angenommen Person A und Person B sind Geschwister. Person A pflegt Mutter und Vater, ist gesetzlicher Betreuer der Mutter. Person B hat Kontenzugriff und ist gesetzlicher Betreuer des Vaters. Bevor der Vater zum Pflegefall wurde hat dieser Person B bei der Sparkasse berechtigt Geld abzuheben und Überweisungen zu tätigen. (Gemeinschaftskonto von Mutter und Vater) Person A muss deshalb immer bei Person B um Geld bitten, damit sie Tabletten und Pflegebedarf kaufen kann. Vater verstirbt. Person A pflegt weiterhin die Mutter. Caritas ist ebenfalls weiterhin im Einsatz. Person B lässt sich trotz Anrufe mehrere Monate nicht blicken, sodass Person A nicht die Kosten für die Caritas überweisen kann. Was nun ? Die Mutter hat Pflegestufe 3, kann weder lesen, noch schreiben, noch sprechen oder laufen. MfG |
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? die sache ist auch nicht die angelegenheit von person b. sie braucht sich nicht melden und auch nicht um irgendwas kümmern. (moralisch ist das natürlich was anderes, aber da geht es hier ja nicht drum.) welche aufgabenkreise hat denn person a? um auf das konto der mutter zugreifen zu können benötigt sie "finanzangelegenheiten". falls der aufgabenkreis nicht vergeben ist, solle das nachgeholt werden. damit hat die person zugriff auf das konto, sofern das konto wirklich auf beide lief (also mutter und vater). falls aber dies "gemeinsame" konto nur auf namen des vaters lief, muss nun für die mutter dringend ein konto eingerichtet werden. was ich nicht genau weiß ist, ob ein gemeinsames konto eventuell beim tod des vaters von der bank gesperrt worden wäre bezüglich der erbangelegenheiten. da kann ich nix zu sagen... in jedem fall muss sich person a um die angelegenheiten der mutter kümmer, eben auch um die banksachen. falls das eine zu große belastung für person a ist, kann auch bei gericht antrag gestellt werden, dass die vermögenssorge ein anderer betreuer übernimmt. das wäre auch möglich, dann hat person a den rücken frei und kann sich in ruhe um die pflege der mutter kümmern und für den rest wird gesorgt... aber das sollte man in ruhe überdenken. |
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? |
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? ups, das verstehe ich nicht. du hattest vorher so gesagt: Zitat:
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? Person A ist vom Gericht aus gesetzliche Betreuerin der Mutter, zweite Betreuerin ist Person B. Person B ist vom Gericht aus gesetzlicher Betreuer des Vaters. Sie hat Kontovollmacht mit dem Vater beantragt bevor er zum Pflegefall wurde. Person B hat in beiden Fällen die Finanzangelegenheiten übernommen, da sie als einzige schon mit dem Vater bei der Sparkasse war und sowieso Kontenzugriff hat. Person A kann nicht einmal ohne Unterschrift von B etwas vom Konto der Mutter überweisen. Hatten Beide ein gemeinsames Konto, welches nun weitergeführt wird zwecks Rente und Pflegestufe. |
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? okay, dann muss ich jetzt noch ein bisschen genauer nachfragen... Zitat:
je nach dem, wie das nun ist, ist das vorgehen unterschiedlich. |
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? Zitat:
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? Zitat:
falls sich also b nun "totstellt", sollte a zum gericht gehen, das dort so schildern und die vermögenssorge beantragen. wenn a dann die vermögenssorge hat (das sollte recht schnell gehen), kann sie die vollmacht von b widerrufen (dann kann b nix mehr vom konto nehmen) und auch selber auf das konto zugreifen und ist dann für den vermögenskrams zuständig. falls es unter den schwestern streitereien gibt, könnte es auch sein, dass das gericht von sich aus eine berufsbetreuerin für den aufgabenkreis vermögenssorge einsetzt. in jedem fall wird es aber dann geregelt. |
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? Okay. Gibt es auch die Möglichkeit bei Gericht die Vermögenssorge zusätzlich zu beantragen so wie es auch zwei Betreuer für eine Person gibt oder darf das in diesem Fall nur einer ? |
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| AW: Kontenzugriff - gesetzlicher Betreuer ? Zitat:
![]() ich versteh wieder nicht so genau, was du meinst. es ist möglich, dass eine betreuerin nur für sonstwas zuständig ist und eine andere betreuerin dann für die vermögenssorge. das kann man also teilen. es muss nicht die person a das übernehmen, das kann auch jemand anderes machen, also eine zweite betreuerin, die dann nur die vermögenssorge zuständig wäre... -falls es das ist, was du meinstest. sonst bitte nochmal neu formulieren, dass meine grauen zellen das besser verarbeiten können. |
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