Dies ist eine Diskussion zu Kann man sich gegen eine Kontrollbetreuung wehren? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Kann man sich gegen eine Kontrollbetreuung wehren? Ich bin neu hier und habe folgendes Problem. Der Text kann daher auch etwas länger werden. Folgender Fall: Tochter muss Mutter ins Pflegeheim geben, weil diese aufgrund ihrer angehenden Demenz nicht mehr in der Lage ist, sich ausreichend selber zu versorgen. Dies geschah auch nach einem Unfall, wo das ganze ins Rollen kam. Mutter ist Mitte 70. Tochter hat eine Generalvollmacht. Ein Heim wurde gefunden, was auch günstig erschien und um die Ecke der Tochter. Dann traten dort im Heim erste Probleme auf. Heim verweigerte z. B. Rechnungserstellung und im Nachhein hat die Tochter auch erfahren, das man mit ihr keinen Kurzzeitpflegevertrag gehabt hatte und dies auch bei der Kasse erst von ihr angemeldet wurde. Das Heim drückte der Tochter nun Überweisungen in die Hand, die sofort zu überweisen hätte. Mutter hatte aber noch Miete zu bezahlen - da die Whg noch ihr gehörte, aber die Kündigungsfrist wurde fristgerecht eingehalten. Vom Seiten des Heimes war es dann egal. Tochter kündigte den besagten Dauerauftrag für die Mutter wegen der Miete. Tochter bekam in eins NUR 3 Überweisungen (angemerkt KEINE Rechnungen). Tochter holte sich umgehend einen Anwalt. Dieser sagte, das Tochter erstmal NICHT zahlen solle, weil das nicht rechtens ist, weil das Heim ebenfalls seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Außerdem wurde die Mutter 2x ins KKH eingeliefert und 2x mit der gleichen Diagnose. Tochter geht unterdessen auch von einem Behandlungsfehler von Seiten des Heimes aus. Nach mehrmaligen Gesprächen und unter der unter Druck gesetzten Heimleitung hat die Tochter ein angemessenes neues Heim gesucht und Mutter direkt vom KKH ins neue Heim geschickt. Außerdem verweigerte das alte Heim die Herausgabe der persönlichen Sachen, weil die HL auf einmal mit einem Beschluss ankam, wovon die Tochter nichts wußte, das man ihr eine Kontrollbetreuerin auf das Ohr gedrückt hatte. Tochter wieder zum Anwalt. Dieser meinte, er könne da nicht viel machen, da diese gesetzliche Kontrollbevollmächtigte ja nur für 6 Monate gedacht sei. Tochter will dies aber nicht hinnehmen. Mutter erholt sich im neuen Heim sehr gut. Hier wird sich auch sehr gut um sie gekümmert. Den Kurzzeitpflegevertrag vom alten Heim hat sie bis heute nicht bekommen, dafür aber ein Schreiben mit dem Hausverbot vom alten Heim. Jetzt wird die Tochter von der Kontrollbevollmächtigten richti unter Druck gesetzt und auch der Anwalt hat ein wenig Mist gemacht, in dem die Tochter heute eine Mail bekommen hat, mit einer Fristsetzung für Montag, das Tochter dort alle erforderlichen Unterlagen und Papiere herbringen soll. Von dieser Fristsetzung hat die Tochter heute erst erfahren und da leider noch nicht alle erforderlichen Unterlagen da sind (sind schriftlich angefordert), fühlt sich die Tochter auch nun nicht richtig vom Anwalt beraten und in Stich gelassen. Dieser meinte außerdem noch, das man gegen diese Betrollbevollmächtigte nichts gegen unternehmen kann, obwohl ausführlich in dem Beschluss vom AG drin steht, das man das innerhalb von 4 Wochen tun kann. Die Tochter ist echt verzweifelt, weil sie ja nur ihr "Recht" für die Mutter haben wollte, damit die es auch wirklich gut hat im neuen Zuhause. Kann man der Tochter irgendwie helfen, an wen sie sich noch wenden könnte? Denn das diese Kontrollbetreuung völlig zu unrecht geschieht, müsste eigentlich klar sein, denn das neue Heim wurde auch direkt bezahlt von seiten der Tochter, das sie sich da nix vorzuwerfen braucht, weil das alte Heim genug Fehler gemacht hat, nur um an das Geld der Mutter zu kommen, davon spricht dann anscheinend niemand mehr. Das alte Heim hat folgende Fehler gemacht: - kein Kurzzeitpflegevertrag - keine Rechnungen geschickt (Rechnungen kamen erst wo die Kontrollbetreuung kam und dann auch noch alle nicht korrekt - was noch geprüft werden muss von Seiten des Anwaltes) - dann die psychische Belastung für die Tochter mit den Streitigkeiten wegen der Bezahlung mit alten Heim und der Kontollbetreuung Dadurch kann Tochter derzeit auch nicht richtig ihre beruflichen Belange ausüben, da sie zwar noch arbeitslos ist, aber beruflich gerne jetzt in die Selbständigkeit gehen möchte, was natürlich derzeit auch nicht möglich ist, da die Tochter die Kontrollbetreuung vorgesetzt hat und damit auch noch den psychischen Belastungen dieser Dame ausgesetzt ist. Vielleicht könnt ihr der Tochter helfen, wie sie weiter vorzugehen hat. Sie hat auch schon überlegt die Öffentlichkeit einzuschalten oder an irgendwelche Heimbeauftragte sih zu wenden. Außerdem wurde von Seiten des AGs noch ein Gutachten von der Mutter erstellt und dann auch noch von der HL die der Tochter so einiges unterstellt, was nicht der Wahrhet entspricht und was die Tochter aber auch nachweisen kann. Also die Frage an für sich: Hat die Tochter die Möglichkeit sich gegen diese Kontrollbetreuung erfolgreich zur Wehr zu setzen oder muss sie jetzt 6 Monate damit leben, das sie gar keine freie Minute mehr für ihre Selbständigkeit (und Abendgymnasium ab August planen kann), weil die ständig immer alle was wollen und wie schaut es mit der Fristsetzung aus? PS: Ich hoffe, das der Text nicht allzu lang ist, aber die Vorgeschichte hätte ich sonst nicht schreiben können und das wäre dann für jeden nicht richtig lesbar oder unverständlich gewesen. Danke Schneewittchen |
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| AW: Kann man sich gegen eine Kontrollbetreuung wehren? Hi, Zitat:
Ebenfalls nicht, wer diesen Antrag gestellt hat. Ein Gespräch zur Klärung mit dem Rechtspfleger hilft hier weiter. Vom BayObLG gibt es zum konkreten Bedürfnis für eine Überwachung des Bevollmächtigten folgende Ausführungen : http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/3zbr271-04.pdf. Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Kann man sich gegen eine Kontrollbetreuung wehren? gegen kontrollbetreuung kann widerspruch eingelegt werden. die fristen stehen auf dem wisch, wo zugeschickt wurde drauf. die müssen natürlich eingehalten werden. die akten im gericcht können eingesehen werden, so dass tochter dann auch weiß, was eigentlich gegen sie vorliegt und wer die sache angeregt hat. dann kann sie zu den sachen auch stellung beziehen. ansonsten is nix gegen kontrollbetreuung einzuwenden. das sind auch nur menschen und tochter hat ja nix falsch gemacht. da seh ich gar kein problem. wenn tochter aber derzeit schon so gestresst ist, könnte sie sich überlegen, ob es ihr nicht gut täte, die mutter durch einen anderen betreuer betreuen zu lassen. dann bräuchte sie sich um den ganzen papierkrams nicht weiter zu kümmern und könnte sich beruflich etwas freier engagieren. |
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