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Kann man eine Vollmacht an Dritte weitergeben?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man eine Vollmacht an Dritte weitergeben? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 01.12.2009, 18:59
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Kann man eine Vollmacht an Dritte weitergeben?

Hallo,

im Rahmen einer Weiterbildung sitze ich vor folgenden fiktiven Fall:

Mutter räumt Sohn ein Wohnrecht in ihren Haus auf die Oberwohnung ein. Im Gegenzug räumt Sohn der Mutter ein Nießbrauchrecht auf sein kleines Haus ein. Alles wird notariell ausgearbeitet und im Grundbuch vermerkt.

Nun kommt Mutter nicht der im Vertrag (Urkunde) festgehaltenen Leistungen nach und stellt auch Sohn keine detalierte Abrechnung der von ihm zu tragen Kosten für das Wohnrecht auf.

Mutter bevollmächtigt daraufhin ihre Tochter und deren Freund, ihre Interessen gem. der Urkunde über das Wohn- und Nießbrauchrecht zu vertreten. Beide sind allein Vertretungsberechtigt. Mutter ist alt und schwerbehindert und kann die Bevollmächtigten nicht mehr kontrollieren. Die Schwester und der Freund kommen auch keiner Vertragserfüllung nach und überschreiten auch ihre Vollmacht.

Nun will sich die Schwester in ihrer Bevollmächtigung von ihrer Anwältin vertreten lassen.

Meine Fragen:

Ist es hier möglich, eine Bevollmächtigung an einen Anwalt weiter zu geben, ohne das die Mutter zugestimmt hat?

Der Freund ist alleinig Vertretungsberechtigt, also kann sich doch der Sohn an den Freund der Schwester wenden, oder?

Der Sohn überlegt, einen Kontrollbetreuer zu beantragen. Wäre dieses auch bei einer Vertretungsvollmacht möglich, wenn klare Hinweise bestehen, das Mutter aufgrund körperliche Krankheiten (und evtl psychische Krankheiten) die Bevollmächtigten nicht mehr kontrollieren kann? Denn in Sugen des Sohnes geht es um höhere Vermögenswerte und es besteht der Verdacht der unrechtmässigen Bereicherung der Schwester.

Danke fürs lesen und Antworten.

Squiere
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