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In der Öffentlichkeit unter Aufsicht?

Dies ist eine Diskussion zu In der Öffentlichkeit unter Aufsicht? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #31 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 21:40
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AW: In der Öffentlichkeit unter Aufsicht?

Zitat:
Zitat von Diphda Beitrag anzeigen
So mal ganz neutral.
Schon mal in Erwägung gezogen, dass clevere Jugendliche auch den Braten riechen und den angeblich zu "100% geistig behinderten" (was ich mal bezweifle, wenn er sich orientieren kann und alleine in die Öffentlichkeit begibt und wieder nach Hause findet) einfach ausnutzen und ihn den alk besorgen lassen?

Nur mal so als Gedanke, da die nicht geübte Öffentkichkeit gerne dazu neigt, das "unbekannte Wesen" und die "geistig Minderbemittelten" als leichten Buhmann auszumachen.
Nur mal so als Gedanke: Is wurscht, is trotzdem ne OWI

Ach ja, Humungus dürfte sich ziemlich gut in diesem Bereich auskennen, zumindest ist er definitiv keine "nicht geübte Öffentlichkeit"
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #32 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 23:06
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AW: In der Öffentlichkeit unter Aufsicht?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Nur mal so als Gedanke: Is wurscht, is trotzdem ne OWI
Ich habe zwar noch nicht alles gelesen, aber mal ungeachtet dessen, ob OWI oder nicht.
Dafür ist nicht der Betreuer zuständig, sondern die Ordnungsbehörden/Polizei!

So beim groben Überfliegen des Threads geht es doch ganau darum, welche "Obliegenheiten" oder Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten im Bereich des Betreuers liegen.

Und diese sind - mE mit Recht (!) - bei dem Betreuer sehr eingeschränkt.

Ein unter Betreuung stehender ist weder entmündigt, noch ist der Betreuer ein (Be)Vormund(er) und erst recht kein Vollzieher der Einhaltung der öffentlichen Ordnung.

Wenn diese Grundsätze in den Köpfen mal angekommen sind, diskutiere ich gerne weiter. Aber solange die Tragweite, Verantwortung und das Aufgabengebiet eines rechtl. Betreuers nicht geklärt sind, bingt das mE nichts.

Empfehlung zum Einlesen in diese umfangreiche und wirklich nicht einfache Materie:
http://wiki.btprax.de/Hauptseite
__________________
Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
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  #33 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 23:09
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AW: In der Öffentlichkeit unter Aufsicht?

Zitat:
Zitat von Diphda Beitrag anzeigen
Ich habe zwar noch nicht alles gelesen, aber mal ungeachtet dessen, ob OWI oder nicht.
Dafür ist nicht der Betreuer zuständig, sondern die Ordnungsbehörden/Polizei!

So beim groben Überfliegen des Threads geht es doch ganau darum, welche "Obliegenheiten" oder Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten im Bereich des Betreuers liegen.

Und diese sind - mE mit Recht (!) - bei dem Betreuer sehr eingeschränkt.

Ein unter Betreuung stehender ist weder entmündigt, noch ist der Betreuer ein (Be)Vormund(er) und erst recht kein Vollzieher der Einhaltung der öffentlichen Ordnung.

Wenn diese Grundsätze in den Köpfen mal angekommen sind, diskutiere ich gerne weiter. Aber solange die Tragweite, Verantwortung und das Aufgabengebiet eines rechtl. Betreuers nicht geklärt sind, bingt das mE nichts.

Empfehlung zum Einlesen in diese umfangreiche und wirklich nicht einfache Materie:
http://wiki.btprax.de/Hauptseite
Du bist also der Meinung das der Betreuer wissentlich seinen Klienten in rechtliche Schwierigkeiten geraten lassen sollte? OK, na ja, sieht halt jeder anders.
Allerdings finde ich Deinen Post sehr überheblich und arrogant geschrieben, weswegen ich auch keine große Lust habe da weiter zu diskutieren. Ich ziehe mich unwürdig zurück
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #34 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 23:56
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AW: In der Öffentlichkeit unter Aufsicht?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Du bist also der Meinung das der Betreuer wissentlich seinen Klienten in rechtliche Schwierigkeiten geraten lassen sollte?
Nein das denke ich nicht, ich sage nur, dass die rein rechtlichen Möglichkeiten da sehr eingeschränkt sind.
Ein Betreuer kann zwar auf rein persönlicher Ebene versuchen auf einen Betreuten einzuwirken und ihm gut zureden, aber eine rechtliche Handhabe hat er nicht.

Das Einzige ist, dass er dem Gericht in seinem jährl. Bericht oder auch außer der Reihe Meldung machen könnte, welche Probelem sich zeigen. Erster Verantwortlicher ist aber die Polizei.

Danach ein Richter, der auf Grund der Meldung EVENTUELL weitere Möglichkeiten hätte den Betreuten "in die richtigen Bahnen" zu lenken. Aber ich denke, selbst einem Richter ist dies nicht so einfach möglich, weil zum Glück zumindest in einigen Bereichen unsere Grundrechte noch ein hohes Gut sind.

Ein Richter müsste Fremdgefährdung feststellen, um den Betreuten "von der Straße" zu bringen, oder eben strafrechtliche Dinge, die wiederum Sache des Staatsanwaltes wären.
Daran ( an die Unterbringung/Freiheitsentziehung/Zwangseinweisung) sind aber strenge Maßstäbe gesetzt.
Man kann nicht einfach einen Menschen wegsperren!
Auch nicht einen zu "100% doofen, intelligenzarmen nichtsnutzigen Idioten". Sorry für diese polemische Überspitzung.
Auch wenn ich das Anliegen zum Schutz der Jugendlichen als Mutter mehr als verstehe.

Zitat:
OK, na ja, sieht halt jeder anders.
Das ist der berühmte Punkt, wo es von der Sachebene auf die Personenebene überspringen kann, ohne dass man das vielleicht möchte.

Hier geht es nicht um Ansichten, sondern um Rechtsnormen, Gesetze, grundrechtliche Freiheiten und rechtliche Möglichkeiten, diese einzuschränken.

Konkret:
Wenn die Polizei den Behinderten öfters und immer wieder aufgreift wegen Störung der Ordnung, dann wird über kurz oder lang seine Schuldfähigkeit/Deliktfähigkeit geprüft und die Justiz geht ihren Gang und er bekommt seine gesetzlich vorgesehene Strafe.

Was hier offenbar versucht wird, ist die Zuweisung der Verantwortlichkeit auf den Betreuer.

Man stelle sich bitte vor, dass theoretisch jeder mündige Bürger als Betreuer herangezogen werden kann.

Fändest du es gut, wenn du in einem solchen Fall voll und alleinig dafür zur Verantwortung gezogen würdest, was eine andere erwachsene und mündige Person tut?

Zitat:
Allerdings finde ich Deinen Post sehr überheblich und arrogant geschrieben, weswegen ich auch keine große Lust habe da weiter zu diskutieren. Ich ziehe mich unwürdig zurück
Das tut mir leid, das möchte ich nicht!
Wie gesagt, ich muss mir morgen in Ruhe den ganzen Thread durchlesen und mir die einzelnen Namen und Meinungen merken.
Dann kann ich ja ggflls. nochmals entschuldigend Stellung nehmen.

Ich habe aber auch keinen Bock darauf, dass Leute sich vehement sträuben etwas zu akzeptieren, wenn es bereits mehrfach dargelegt und belegt wurde.

Ob das nun dich konkret betrifft weiß ich nicht. Aber das, was ich hier fragmentarisch gelesen habe, machte den Eindruck, dass es mehr an Infomation und Infromationswillen scheitert, als an den fundierten rechtlichen Quellen und Erklärungen.

Ich möchte nicht arrogant und überheblich wirken, sondern darauf hinwirken, dass bei Diskussionen auch sachliche und fachliche Argumente gegenseitig gewürdigt werden. Gerne auch emotionale/gesellschaftliche Anliegen auch wenn das oft schwierig ist mit dieser shice Justiz

Ganz problematisch ist bei Jura, dass sie mit Emotionen gar nichts und mit gesundem Menschenverstand meist nur ganz wenig zu tun hat, weil es da einfach pragmatisch zugeht.

In diesem Sinne können wir uns vielleicht morgen nochmal versuchen anzunähern, wenn ich wirklich alles gelesen habe.

Eine geruhsame Nacht mit angenehmen Träumen wünscht
Diphda
__________________
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