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Immobilienverkauf an Betreuer?

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienverkauf an Betreuer? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 00:31
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Immobilienverkauf an Betreuer?

Hallo,

nehmen wir an Betreuer (A, mit uneingeschr. Vollmacht) betreut seinen 95 Jahre alten Großvater(Z),dement sonst aber fit) und hätte Interesse dessen Immobilie zu erwerben.

Lt. aktuellem Gutachten beläuft sich der Wert der Immobilie von (Z) auf etwa 50.000 Euro.
(Z) hat einen eingetragenen Nießbrauch auf die gesamte Immobilie.

- Kann (A) eine unverbindliche Anfrage bezügl. eines Verkaufs an ihn, beim zust.
Vormundschaftsgericht stellen?
- Akzeptiert das zust. Amt ein bereits erstelltes Wertgutachten über betreffende Immobilie?
- (A) muß den Nießbrauch von (Z) abkaufen(?) , wie wird das beim Amt berechnet bzw. mit
welcher Summe müßte (A) denn in etwa rechnen?
- Enstehen für(A) Kosten allein durch die Anfrage beim zuständigen Amt
(Bearbeitungsgebührn o.ä.) auch wenn er letztendlich die Immobilie doch nicht
kaufen würde?

Und wie verhält es sich, wenn der Großvater irgend wann nicht mehr zu Hause von (A) gepflegt werden kann - also eine Heimunterbringung notwendig wird und die anfallenden Kosten durch den Verkauf der Immobilie/Nießbrauch nicht gedeckt werden. Wer kommt im Zweifelsfall dafür auf?
(A) ist kein direkter Erbe von (Z) und ist in einer beglaubigten Schenkung der Immobilie an (Z`s) Kinder nicht genannt.

Würde mich über einige Antworten zu meinen vielen Fragen freuen.

Viele Grüsse

sunshine3
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Alt 24.02.2010, 20:00
V.I.P.
 
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

Zitat:
Zitat von sunshine3
Hallo,
nehmen wir an Betreuer (A, mit uneingeschr. Vollmacht) betreut seinen 95 Jahre alten Großvater(Z),dement sonst aber fit) und hätte Interesse dessen Immobilie zu erwerben
Wurde A als gesetzlicher Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt?
Zitat:
Lt. aktuellem Gutachten beläuft sich der Wert der Immobilie von (Z) auf etwa 50.000 Euro (Z) hat einen eingetragenen Nießbrauch auf die gesamte Immobilie.
Wer ist denn Eigentümer der Immobilie? Z kann entweder Eigentümer oder Nießbraucher sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 00:22
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wurde A als gesetzlicher Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt?
Ja.

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wer ist denn Eigentümer der Immobilie? Z kann entweder Eigentümer oder Nießbraucher sein.
Z ist Nießbraucher.
Lt. beglaubigter Urkunde wurde die Immobilie von Z an seine drei Kinder übertagen (Schenkung), diese sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, dürfen aber erst nach dem Tod von Z über besagte Immobilie verfügen/verkaufen.
Außerdem wurde in dem Vertrag vermerkt das die Schenkung sofort zurück zu geben ist, sobald Z droht zu verarmen.

Letzteres würde geschehen, wenn A die Betreuung in absehbarer Zeit abgeben würde.


Viele Grüsse

sunshine3
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 12:07
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

hi,
du situation is bisschen unverständlich geschildert.

verstehe ich richtig, dass der opa zu verarmen droht, wenn die hütte nicht verkauft wird????

dann wäre der richtige weg dieser:

die schenkung muss rückgängig gemacht werden. da muss dann auch im grundbuch wieder der alte herr als eigentümer eingetragen werden.

dann muss die hütte verkauft werden. der betreuer darf die hütte aber nicht an sich selbt verkaufen, ganz egal ob wertgutachten oder sonstwas vorliegt.... weil das ein "insich-geschäft" wäre. da wäre ja der betreuer gleichzeitig käufer und verkäufer. so etwas ist nicht erlaubt, weil es die gefahr birgt, dass dann nicht mehr objektiv im sinne des betreuten gehandelt werden kann.

um aber die immobilie doch zu erwerben, muss der betreuer bei gericht beantragen, dass ein ergänzungsbetreuer eingestzt wird, der nur den aufgabenkreis "haus verkaufen" innehat.

dieser kann dann an den enkel verkaufen.... dann ist das ganz okay.

und auch ein ergänzungsbetreuer muss nach dem wunsch des opas handeln. wenn der alte herr die hütte gern im besitz des enkels sehen würde, wäre das ein grund, unbedingt an diesen zu verkaufen. falls aber auch andere enkel interesse an der immobilie haben, kann es sein, dass diese an jemand anderes verkauft wird..... oder an ganz wen anderen, wenn der opa sauer ist, auf seine enkel.....

gruß, zeiten
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  #5 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 04:44
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

Danke Zeiten für deine Antwort.

Entschuldigung wenn ich das schlecht verständlich beschrieben habe.

Nein das war schon klar, dass der Betreuer sich mit dem zuständigen Amtsrichter in Verbindung setzt und von diesem das weitere Vorgehen bestimmt wird.

Was mich interessieren würde, kommen auf Betreuer A allein durch die Anfrage und daraus entstehenden Arbeitsaufwand des zust. Amtsgericht wie Prüfung des vorliegenden Falls, einsetzen eines weiteren Betreuers für den Verkauf usw. , Kosten auf (A) zu auch wenn er dann sagt "Nö, doch kein Interesse"?
Und gibt es Anhaltspunkte für Betreuer(A) wie sich das preislich entwickeln könnte - ist ja der Hauptaspekt ob er kaufen würde oder nicht.
Also lt. Gutachten derzeitiger Wert der Immo. 50.tsd Euro (=Abrißkosten, da die Kosten einer erforderlichen Instandsetzung deutl. höher liegen), orientiert sich der für den Verkauf eingesetzte Betreuer an dem Betrag des Gutachtens oder werden da noch ganz andere Werte als Maßstab für einen Verkauf heran gezogen?
Und wie ist die Vorgehensweise vom Betreuer o. Amtsrichter im Falle eines anstehenden Verkaufs der Immo. werden da alle Angehörigen vom Opa gefragt ob sie Kaufabsichten zum Preis von XYZ haben oder wird da öffentlich auf dem Immo.markt zum Verkauf angeboten, oder wird Versteigert Anfangswert 50tsd. wer mehr bietet ist selber Schuld?

Für sachdienliche Hinweise und Erfahrungswerten wäre ich dankbar. Um event. Kritikern vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen der fiktive Opa würde vom fiktiven (A) auch weiterhin gepflegt werden, keine Heimunterbringung, kein Interesse (Gier) an dessen Vermögen. (A) ist nicht Teil der Erbengemeinschaft!

Viele Grüsse

sunshine3
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  #6 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 10:24
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

Zitat:
- (A) muß den Nießbrauch von (Z) abkaufen(?) , wie wird das beim Amt berechnet bzw. mit welcher Summe müßte (A) denn in etwa rechnen?
nießbrauch wird nicht abgekauft. der muss im grundbuch gelöscht werden.

Zitat:
Zitat von sunshine3
Was mich interessieren würde, kommen auf Betreuer A allein durch die Anfrage und daraus entstehenden Arbeitsaufwand des zust. Amtsgericht wie Prüfung des vorliegenden Falls, einsetzen eines weiteren Betreuers für den Verkauf usw. , Kosten auf (A) zu auch wenn er dann sagt "Nö, doch kein Interesse"?
nein, auf A kommen keine kosten zu. egal, ob er dann der käufer sein wird oder jemand anders. auch nicht, wenn das gericht einem verkauf nicht zustimmt.

Zitat:
Und gibt es Anhaltspunkte für Betreuer(A) wie sich das preislich entwickeln könnte - ist ja der Hauptaspekt ob er kaufen würde oder nicht.
anahltspunkt ist das wertgutachten. das ist aber eben nur ein anhaltspunkt, nicht mehr. möglich, dass auch ein neues wertneutrales gutachten in auftrag gegeben wird.

Zitat:
orientiert sich der für den Verkauf eingesetzte Betreuer an dem Betrag des Gutachtens oder werden da noch ganz andere Werte als Maßstab für einen Verkauf heran gezogen
den wert entscheidet letzlich der markt.

Zitat:
Und wie ist die Vorgehensweise vom Betr?euer o. Amtsrichter im Falle eines anstehenden Verkaufs der Immo.
die vorgehensweise ist nicht festgelegt. es wird ähnlich laufen, wie wenn man seine eigene hütte verkauft: anzeigen in tageszeitungen und internet. und dann werden sich interessenten melden.... versteigert wird eher nicht.

Zitat:
werden da alle Angehörigen vom Opa gefragt ob sie Kaufabsichten zum Preis von XYZ haben
nein. aber die angehörigen kriegen ja sowieso mit, dass der schuppen verkauft wird, da sie ja die schenkung zurückgeben müssen. wenn da jemand dann interesse hat, wird der sich vermutlich ohnehin beim gericht erkundigen...


was mir aber immernoch schleierhaft ist: wieso droht opa denn auf einmal zu verarmen, wenn er nicht ins heim muss??? deine aussage oben war:
Zitat:
[verarmung] würde geschehen, wenn A die Betreuung in absehbarer Zeit abgeben würde.
diese aussage ist nicht nachvollziehbar. bedeutet das, dass A auch unentgeltlich, pfelgerisch für den opa tätig ist? wenn ja, wieso? das hat nichts mit den aufgaben einer gesetzlichen betreuung zu tun. im übrigen würde ein hausverkauf niemals aufgrund einer hypothetischen verarmung stattfinden. die frage ist also nochmal: droht opa derzeit zu verarmen, ja oder nein?
verstehst du? aufgrund von "wenn dies oder das eintreten würde, dann....", wird sicher keinem hausverkauf zugestimmt. die verarmung muss wirklich "vor der tür stehen", ganz ohne "wenns".

Zitat:
keine Heimunterbringung
und wo soll der opa dann hin, wenn die hütte weg is? das ist doch unlogisch....???

Geändert von zeiten (28.03.2010 um 10:52 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 05.04.2010, 01:29
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

Nochmals Danke an Zeiten, für die Antworten.

Zur Erklärung im fiktiven Fall: Opa würde auf Grund ausgeprägter Demenz eine 24Std-Pflege benötigen, Opi hätte nur eine geringe Rente und wird von A mitversorgt (Essen, ect.).
Würde A diese Leistungen (Selbstverständlichkeiten) nicht mehr erbringen, wegen Umzugs o. Opa müßte jemand anders (normalerweise aus der Familie /Erben), dieses übernehmen. Tun sie es nicht,dann sind die Folgen für Opa und Häusle absehbar.

Wäre es möglich einen Betreuten einfach ins Gepäck zuklemmen und mit ins neue Eigenheim zu nehmen, ohne danach von so netten Angehörigen/Erben belästigt zu werden, gäbe es kein Problem.

Viele Grüsse

sunshine3
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  #8 (permalink)  
Alt 05.04.2010, 12:27
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

hi,
also ich kapiers echt nich, was da läuft. wenn opi ne 24-stunden pflege braucht, sollte sich die betreuerin dringend um ne pflegestufe kümmern.


Zitat:
Zitat von sunshine3
Wäre es möglich einen Betreuten einfach ins Gepäck zuklemmen und mit ins neue Eigenheim zu nehmen, ohne danach von so netten Angehörigen/Erben belästigt zu werden, gäbe es kein Problem.
die betreuerin muss sich nicht von angehörigen belästigen lassen. vor allem aber darf sie ihre entscheidungen nicht von der angst vor den angehörigen abhängig machen, sondern sie muss sich an opi wohl orientieren.

wenn es in der familie solche grabenkämpfe gibt, sollte sich die betreuerin überlegen, die betreuung abzugeben und einem berufsbetreuer einsetzen zu lassen. dann kann sie ganz privat als enkelin für opi da sein und bruacht sich nicht mit der verwandschaft rumzuärgern....
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  #9 (permalink)  
Alt 05.04.2010, 21:29
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AW: Immobilienverkauf an Betreuer?

Hallo Zeiten,

ja es ist schwierig zu verstehen. Sorry ich kann nicht mehr Details angeben und es sollte beim fiktiven Fall bleiben.

Zitat:
Zitat von zeiten
wenn es in der familie solche grabenkämpfe gibt, sollte sich die betreuerin überlegen, die betreuung abzugeben und einem berufsbetreuer einsetzen zu lassen. dann kann sie ganz privat als enkelin für opi da sein und bruacht sich nicht mit der verwandschaft rumzuärgern....
Das ist vermutlich die beste Lösung für den Opa (übrigens Pflegestufe3).

Viele Grüsse

sunshine3
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