Dies ist eine Diskussion zu Immobilienverkauf an Betreuer? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Immobilienverkauf an Betreuer? nehmen wir an Betreuer (A, mit uneingeschr. Vollmacht) betreut seinen 95 Jahre alten Großvater(Z),dement sonst aber fit) und hätte Interesse dessen Immobilie zu erwerben. Lt. aktuellem Gutachten beläuft sich der Wert der Immobilie von (Z) auf etwa 50.000 Euro. (Z) hat einen eingetragenen Nießbrauch auf die gesamte Immobilie. - Kann (A) eine unverbindliche Anfrage bezügl. eines Verkaufs an ihn, beim zust. Vormundschaftsgericht stellen? - Akzeptiert das zust. Amt ein bereits erstelltes Wertgutachten über betreffende Immobilie? - (A) muß den Nießbrauch von (Z) abkaufen(?) , wie wird das beim Amt berechnet bzw. mit welcher Summe müßte (A) denn in etwa rechnen? - Enstehen für(A) Kosten allein durch die Anfrage beim zuständigen Amt (Bearbeitungsgebührn o.ä.) auch wenn er letztendlich die Immobilie doch nicht kaufen würde? Und wie verhält es sich, wenn der Großvater irgend wann nicht mehr zu Hause von (A) gepflegt werden kann - also eine Heimunterbringung notwendig wird und die anfallenden Kosten durch den Verkauf der Immobilie/Nießbrauch nicht gedeckt werden. Wer kommt im Zweifelsfall dafür auf? (A) ist kein direkter Erbe von (Z) und ist in einer beglaubigten Schenkung der Immobilie an (Z`s) Kinder nicht genannt. Würde mich über einige Antworten zu meinen vielen Fragen freuen. Viele Grüsse sunshine3 |
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? Zitat:
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? Zitat:
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Lt. beglaubigter Urkunde wurde die Immobilie von Z an seine drei Kinder übertagen (Schenkung), diese sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, dürfen aber erst nach dem Tod von Z über besagte Immobilie verfügen/verkaufen. Außerdem wurde in dem Vertrag vermerkt das die Schenkung sofort zurück zu geben ist, sobald Z droht zu verarmen. Letzteres würde geschehen, wenn A die Betreuung in absehbarer Zeit abgeben würde. Viele Grüsse sunshine3 |
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? hi, du situation is bisschen unverständlich geschildert. verstehe ich richtig, dass der opa zu verarmen droht, wenn die hütte nicht verkauft wird???? dann wäre der richtige weg dieser: die schenkung muss rückgängig gemacht werden. da muss dann auch im grundbuch wieder der alte herr als eigentümer eingetragen werden. dann muss die hütte verkauft werden. der betreuer darf die hütte aber nicht an sich selbt verkaufen, ganz egal ob wertgutachten oder sonstwas vorliegt.... weil das ein "insich-geschäft" wäre. da wäre ja der betreuer gleichzeitig käufer und verkäufer. so etwas ist nicht erlaubt, weil es die gefahr birgt, dass dann nicht mehr objektiv im sinne des betreuten gehandelt werden kann. um aber die immobilie doch zu erwerben, muss der betreuer bei gericht beantragen, dass ein ergänzungsbetreuer eingestzt wird, der nur den aufgabenkreis "haus verkaufen" innehat. dieser kann dann an den enkel verkaufen.... dann ist das ganz okay. und auch ein ergänzungsbetreuer muss nach dem wunsch des opas handeln. wenn der alte herr die hütte gern im besitz des enkels sehen würde, wäre das ein grund, unbedingt an diesen zu verkaufen. falls aber auch andere enkel interesse an der immobilie haben, kann es sein, dass diese an jemand anderes verkauft wird..... oder an ganz wen anderen, wenn der opa sauer ist, auf seine enkel..... gruß, zeiten |
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? Danke Zeiten für deine Antwort. Entschuldigung wenn ich das schlecht verständlich beschrieben habe. Nein das war schon klar, dass der Betreuer sich mit dem zuständigen Amtsrichter in Verbindung setzt und von diesem das weitere Vorgehen bestimmt wird. Was mich interessieren würde, kommen auf Betreuer A allein durch die Anfrage und daraus entstehenden Arbeitsaufwand des zust. Amtsgericht wie Prüfung des vorliegenden Falls, einsetzen eines weiteren Betreuers für den Verkauf usw. , Kosten auf (A) zu auch wenn er dann sagt "Nö, doch kein Interesse"? Und gibt es Anhaltspunkte für Betreuer(A) wie sich das preislich entwickeln könnte - ist ja der Hauptaspekt ob er kaufen würde oder nicht. Also lt. Gutachten derzeitiger Wert der Immo. 50.tsd Euro (=Abrißkosten, da die Kosten einer erforderlichen Instandsetzung deutl. höher liegen), orientiert sich der für den Verkauf eingesetzte Betreuer an dem Betrag des Gutachtens oder werden da noch ganz andere Werte als Maßstab für einen Verkauf heran gezogen? Und wie ist die Vorgehensweise vom Betreuer o. Amtsrichter im Falle eines anstehenden Verkaufs der Immo. werden da alle Angehörigen vom Opa gefragt ob sie Kaufabsichten zum Preis von XYZ haben oder wird da öffentlich auf dem Immo.markt zum Verkauf angeboten, oder wird Versteigert Anfangswert 50tsd. wer mehr bietet ist selber Schuld? Für sachdienliche Hinweise und Erfahrungswerten wäre ich dankbar. Um event. Kritikern vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen der fiktive Opa würde vom fiktiven (A) auch weiterhin gepflegt werden, keine Heimunterbringung, kein Interesse (Gier) an dessen Vermögen. (A) ist nicht Teil der Erbengemeinschaft! Viele Grüsse sunshine3 |
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? Zitat:
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was mir aber immernoch schleierhaft ist: wieso droht opa denn auf einmal zu verarmen, wenn er nicht ins heim muss??? deine aussage oben war: Zitat:
verstehst du? aufgrund von "wenn dies oder das eintreten würde, dann....", wird sicher keinem hausverkauf zugestimmt. die verarmung muss wirklich "vor der tür stehen", ganz ohne "wenns". Zitat:
Geändert von zeiten (28.03.2010 um 10:52 Uhr). |
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? Nochmals Danke an Zeiten, für die Antworten. Zur Erklärung im fiktiven Fall: Opa würde auf Grund ausgeprägter Demenz eine 24Std-Pflege benötigen, Opi hätte nur eine geringe Rente und wird von A mitversorgt (Essen, ect.). Würde A diese Leistungen (Selbstverständlichkeiten) nicht mehr erbringen, wegen Umzugs o. Opa müßte jemand anders (normalerweise aus der Familie /Erben), dieses übernehmen. Tun sie es nicht,dann sind die Folgen für Opa und Häusle absehbar. Wäre es möglich einen Betreuten einfach ins Gepäck zuklemmen und mit ins neue Eigenheim zu nehmen, ohne danach von so netten Angehörigen/Erben belästigt zu werden, gäbe es kein Problem. Viele Grüsse sunshine3 |
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? hi, also ich kapiers echt nich, was da läuft. wenn opi ne 24-stunden pflege braucht, sollte sich die betreuerin dringend um ne pflegestufe kümmern. Zitat:
wenn es in der familie solche grabenkämpfe gibt, sollte sich die betreuerin überlegen, die betreuung abzugeben und einem berufsbetreuer einsetzen zu lassen. dann kann sie ganz privat als enkelin für opi da sein und bruacht sich nicht mit der verwandschaft rumzuärgern.... |
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| AW: Immobilienverkauf an Betreuer? Hallo Zeiten, ja es ist schwierig zu verstehen. Sorry ich kann nicht mehr Details angeben und es sollte beim fiktiven Fall bleiben. Zitat:
Viele Grüsse sunshine3 |
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