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Hausverkauf durch Betreuer

Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf durch Betreuer innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 15.03.2010, 10:47
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Hausverkauf durch Betreuer

Angenommen ein rechtlich bestellter Betreuer (kein Fam.angehöriger) will das Wohnhaus des Betreuten (demente, ältere Dame, ca. 1 Jahr im Pflegeheim) verkaufen.

1) Unter welchen Bedingungen wäre dies möglich?

2) Die Kinder der Dame (und künftige Erben) würden sich den Erlös nach Verkauf teilen wollen. Wäre dies zulässig? Falls ja, wie und wer könnte Einspruch dagegen erheben mit dem Ziel, das Geld ausschließlich zur Versorgung der Dame sicherzustellen?

Vielen Dank & herzliche Grüße
Sian
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Alt 15.03.2010, 12:42
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AW: Hausverkauf durch Betreuer

Ich spreche mal aus eigener Erfahrung.
die Betreuerin würde das Haus verkaufen wahrscheinlich für einen Appel u. ein Ei.
(es ist ja nicht ihrs)
Besser wäre sich mit der Betreuerin zu einigen und den Verkauf selbst in die Hand zu nehmen nur Vollmacht hat allein die Betreuerin. Sie muß mit eingebunden werden.

Ob die Betreuerin oder das Gericht zuläßt das Geld gleich unter den Erben zu teilen, möchte ich stark bezweifeln.

Die Betreuerin will sicherlich das Haus deshalb verkaufen um die Heimkosten davon zu begleichen.
Oder ist die alte Dame so vermögend das sie die Heimkosten selber tragen kann?

Denn dann müßte das Haus nicht verkauft werden.

Mein Fall:
Vater lebte 3 1/2 Jahre im Altenheim war Selbstversorger also die REnte reichte aus. Er galt für das Gericht als nicht vermögend, daher waren die Betreuerkosten auch niedriger als bei vermögenden.

Wäre sein Haus dann verkauft worden wäre er vermögend und müßte gleich die Betreuungskosten (höhere) bezahlen.


Nach seinem Tod nun kommt aber das Gericht und fordert im nachhinein die Betreuungskosten die niedrigeren weil er als nicht vermögend galt. Ferner fordert das Gericht von uns Erben die Kosten für den Richter und für die Verfahrenspflegerin

Es kommen somit für den Betreuungszeitraum von 3 Jahre Betreuungskosten in Höhe von etwa 4000 € und zusätzlich die Kosten für den Richter u. die Verfahrenspflergerin zusammen wohl noch mal etwa ca. 3000 €


Es ist viel besser die Familie ist sich untereinander einig und übernimmt selber die Betreuung der alten Dame damit würden dann später nur die Gerichtskosten anfallen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 12:49
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AW: Hausverkauf durch Betreuer

1. Der Kauf muss gerichtlich genehmigt werden, der Wille des Betreuers reicht dafür nicht aus!

2. Der Erlös gehört der Betreuten, und niemandem sonst. Diesen aufzuteilen wird wohl ebenfalls nicht ohne gerichtliche Erlaubnis gehen.
__________________
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Alt 15.03.2010, 13:08
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AW: Hausverkauf durch Betreuer

Sorry ja das stimmt letztendlich hat immer das Gericht das letzte Wort. Das wird auch nie zustimmen das Geld vor dem Tod der alten Dame zu verteilen.

Ich muss noch dazusetzen, das Gericht fragt aber den zu Betreuenden nach seinem Willen ob das Haus verkauft werden soll oder nicht.

Im Grunde richtet sich das Gericht dann nach dem Wunsch des zu Betreuenden.

Auf das eingehende Geld hat die Betreuerin immer die Hand wir mußten bei jedem Fatz nachfragen ob wir für unseren Vater dieses oder jenes kaufen dürfen und die Belege an die Betreuerin geben.
Extra bekamen wir nichts obwohl genug Geld da war. (Früher hatte uns unser Vater mal was zugesteckt)

Ich kann wirklich nur raten sich in der Familie zu vertragen und vernünftiger Weise die Betreuung selber beim Gericht zu beantragen.

Geändert von klarina (15.03.2010 um 13:52 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 15:25
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AW: Hausverkauf durch Betreuer

Zitat:
Zitat von klarina
Sorry ja das stimmt letztendlich hat immer das Gericht das letzte Wort. Das wird auch nie zustimmen das Geld vor dem Tod der alten Dame zu verteilen.
Jo. Davon gehe ich aus.

Zitat:
Zitat von klarina
Ich muss noch dazusetzen, das Gericht fragt aber den zu Betreuenden nach seinem Willen ob das Haus verkauft werden soll oder nicht.

Im Grunde richtet sich das Gericht dann nach dem Wunsch des zu Betreuenden.
Bzw. nach dem mutmaßlichen Wunsch, wenn der Betreute nicht mehr urteilsfähig ist. Stimmt die Kohle (und da sollte man dem Gericht ein Gutachten und/oder Vergleiche vorlegen), wird das Gericht zustimmen.
Zitat:
Zitat von klarina
Auf das eingehende Geld hat die Betreuerin immer die Hand wir mußten bei jedem Fatz nachfragen ob wir für unseren Vater dieses oder jenes kaufen dürfen und die Belege an die Betreuerin geben.
Das ist nervig, aber sauber. Prasst der Betreuer mit dem Geld auch nicht anderweitig, muss man ihn loben.
Zitat:
Zitat von klarina
Extra bekamen wir nichts obwohl genug Geld da war. (Früher hatte uns unser Vater mal was zugesteckt)
Tja, das kann ein Problem sein. Aber wenn der Betreuer urteilt, dass der Vater das Geld selber braucht oder er nix zugesteckt hätte, kann er sich sperren. Die Familie kann natürlich rechtliche Schritte unternehmen, aber dann muss sie nachweisen, dass das Schenken der mutmaßliche Wille des Betreuten wäre. So etwas kann man verhindern, wenn man den Willen des Betreuten vor der Verschlechterung seiner Erkrankung klar und eindeutig festhält.
Zitat:
Zitat von klarina
Ich kann wirklich nur raten sich in der Familie zu vertragen und vernünftiger Weise die Betreuung selber beim Gericht zu beantragen.
Volle Zustimmung. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass eine Betreuung neben einer Verantwortung auch Aufwand bedeutet, umso mehr, da Angehörige sich damit kaum auskennen. Solange die Familie aber nicht aus Geldgier zerstritten ist, ist ein Angehöriger als Betreuer immer eine gute Wahl.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 16:34
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AW: Hausverkauf durch Betreuer

Zitat:
Volle Zustimmung. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass eine Betreuung neben einer Verantwortung auch Aufwand bedeutet, umso mehr, da Angehörige sich damit kaum auskennen. Solange die Familie aber nicht aus Geldgier zerstritten ist, ist ein Angehöriger als Betreuer immer eine gute Wahl.
Der Aufwand besteht darin das man alle Formalitäten für den zu betreuenden abwickeln muß. Alle Zahlungsverpflichtungen etc. Dann alle Regelungen mit dem Heim in dem der zu Betreuende wohnt.

Dazu möchte ich anmerken das man als Familienmitglied das eventuell ständig zu dem Betreuenden geht mehr Einblick in das Alteheim mit dem dortigen Ablauf hat als der Betreuer.

Unsere Betreuer hat hier völlig falsch reagiert, sie die Schlampereien die im Heim passierten auch noch geduldet, besser sie hat den pflegern mehr geglaubt als der Familie.

Mein Vater war auch dement ab u. zu aber eben auch klar. Zuletzt als mein Vater nach einem krankenhausaufenthalt wieder im heim war hatte man ihn kaum versorgt er war ausgetrocknet und abgemagert. Durch die Austrocknung ist er erst recht abgedreht , da hatte man unseren Vater in eine geschlossene Anstalt einweisen lassen - was völlig daneben war - Es war ein Schock von dem er sich nicht mehr erholt hat dazu kam das er in der Anstalt Zug bekam stark erkältet wurde - verschleimt war - wieder ins Krankenhaus kam und dort nach 3 Wochen gestorben ist.

Die Betreuerin hatte hier auch ihre Hände mit im Spiel die hat nämlich zugestimmt das unser Vater in die geschlossene Anstalt kam.
Ärzte im Krankenhaus sagten er habe dort nie hingehört.

Wenn man seinen Angehörigen wirklich liebt und für ihn wirklich das Beste will sollte man alles alleine machen.

Übervorteilen kann man dabei auch keinen denn das Gericht fordert in Zeitabständen immer Bericht wofür das Geld eingesetzt wird.


Man spart viel Ärger und viel Geld.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 16:46
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AW: Hausverkauf durch Betreuer

Zitat:
Zitat von sian777
Angenommen ein rechtlich bestellter Betreuer (kein Fam.angehöriger) will das Wohnhaus des Betreuten (demente, ältere Dame, ca. 1 Jahr im Pflegeheim) verkaufen.

1) Unter welchen Bedingungen wäre dies möglich?
das gericht muss immobilienverkäufen immer zustimmen. und das tut es normalerweise nur, wenn not am mann - an der frau ist. falls also die dame ihre pfelgekosten nicht mehr anderweitig bestreiten kann, würde einem verkauf voraussichtlich zugestimmt. ohne not, stimmen gerichte dem normalerweise nicht zu, da immos als sichere wertanlagen gelten.
Zitat:
2) Die Kinder der Dame (und künftige Erben) würden sich den Erlös nach Verkauf teilen wollen. Wäre dies zulässig?
nein, das wäre nicht zulässig. das geld gehört der alten dame, sonst niemandem. und die betreuerin hat dafür zu sorgen, dass das so bleibt. die erben bekommen nach dem tod das, was übrig bleibt...

Zitat:
Falls ja, wie und wer könnte Einspruch dagegen erheben mit dem Ziel, das Geld ausschließlich zur Versorgung der Dame sicherzustellen?
das geld muss natürlich zunächst für die verorgung der dame aufgewendet werden. selbst wenn die dame ihr haus oder geld noch vor der betreuung verschenkt hätte, so könnte vater staat noch 10 jahre lang von den beschenkten zurückfordern, falls omi ihre pflegekosten nicht mehr löhnen kann.... die gesetzgeberin möchte damit der verschleierung von vermögen vorbeugen.

wer also den erben ein nettes auskommen bereiten möchte, um im alter sozialhilfe zu beanspruchen, muss sein vermögen frühzeitig unter die leute bringen.
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Alt 18.03.2010, 13:05
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AW: Hausverkauf durch Betreuer

>nein, das wäre nicht zulässig. das geld gehört der alten dame, sonst niemandem. und die betreuerin hat dafür zu sorgen, dass das so bleibt. die erben bekommen nach dem tod das, was übrig bleibt...

Ja, aber die Gier der Erben...
Und die sind gierig. Dazu gab es mal eine Dokumentation vor bestimmt 5 jahren im Fernsehen, die diese ungeheurliche Gier beschrieben hat.

Und dann gab es noch eine andere Dokumentation, die hiess:
"Wehe Du wirst Alt".
Es sollte also jedem klar sein, was geschieht wenn er alt wird und sozusagen entmündigt ist...

>2) Die Kinder der Dame (und künftige Erben) würden sich den Erlös nach Verkauf teilen wollen.

Die Gier ist doch pervers?!
Darüber sollte sich jeder Gedanken machen und lieber Vermögen Tierheimen oder anderen Organisationen zu gute kommen lassen (ausser der Kirche, denn die hat es gerade nicht nötig!)!

Es nutzt doch letztlich nichts, denn wenn das Haus auch nicht versteigert wird, dann werden halt Grundschulden eingetragen.

Derzeit kann man das Haus, sollte man an genau diesem Haus hängen, für geringste Beträge ersteigern bzw. kaufen! Es sei denn natürlich es ist in der besten Lage, lage und nochmals lage.
Wollen wir das nicht, dann geht es uns nicht um das Wohl unserer alten Dame, sondern nur um die Gier nach dem Erbe.
Alles Geld und Vermögen was ihr gehört sollte erstmal zu ihrem Wohl aufgewendet werden und nur das zählt und nur darauf sollte man achten.
Und ist der Verkauf zu Ihrem Wohle, dann sollte es verkauft werden.
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