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Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2009, 11:30
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Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Werte Forenteilnehmer,

nehmen wir an, eine demente Frau F,die sich nicht mehr selbst versorgen kann, wird bei ihrem Sohn S in dessen Haushalt /Haus aufgenommen. Sie erhält ein eigenes Zimmer und darf sich im Haus frei bewegen.

Vor der Aufnahme schloss S die Haustüre seines Hauses nachts immer ab und hängte den Schlüssel an ein Schlüsselbrett.

Ist nach der Aufnahme von F für dieses Vorgehen (Abschliessen der Haustüre / Abziehen des Schlüssels) eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht notwendig?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 00:44
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Weiß ich leider auch nicht, aber mein Gedanke:

Man fühlt sich bestimmt sicherer, wenn Nachts die Haustür zugeschlossen ist, aber was ist, wenn es mal brennt oder so und man ganz schnell raus muss?!

Dann in Hektik den Schlüssel suchen und ins Schloss bekommen?

Gruß.
__________________
Man kann nicht alles wissen!


Eine Bewertung wäre toll!
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  #3 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 10:08
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Wertes Forum,

gibt es unter Ihnen jemanden, der sich vielleicht doch mit angesprochenem auskennt und mir bitte eine qulifizierte Antwort zukommen lassen könnte.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 10:50
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Zitat:
Zitat von benazir
Ist nach der Aufnahme von F für dieses Vorgehen (Abschliessen der Haustüre / Abziehen des Schlüssels) eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht notwendig?
Nein. Im Gegenteil, man sollte sogar die Tür verschließen.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 10:58
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Danke Pro,

kann es aber nicht sein, dass man doch eine Genehmigung, wie bei Unterbringung in Heimen mit erschwertem Zugang?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 11:07
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Zitat:
Zitat von benazir
kann es aber nicht sein, dass man doch eine Genehmigung, wie bei Unterbringung in Heimen mit erschwertem Zugang?
Nein. Stellen Sie sich mal folgendes vor;

F marschiert in der Nacht raus und läuft los. Da es sich um eine demente Frau handelt, ist die Wahrscheinlichkeit das F nicht wieder nach Hause findet sehr groß. Die Folge wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Was tut man damit es nicht wieder passiert; die Tür abschließen.

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 11:11
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Danke Pro,

bisher war ich von allen Ihren Beträgen begeistert!


Gruß Rosa
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  #8 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 11:19
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Zitat:
Zitat von benazir
Danke Pro,

bisher war ich von allen Ihren Beträgen begeistert!
Und das am Freitag den 13.! Danke.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 18:38
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Zitat:
Zitat von Pro
Nein. Stellen Sie sich mal folgendes vor;

F marschiert in der Nacht raus und läuft los. Da es sich um eine demente Frau handelt, ist die Wahrscheinlichkeit das F nicht wieder nach Hause findet sehr groß. Die Folge wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Was tut man damit es nicht wieder passiert; die Tür abschließen.

Gruß

Pro
Sobald aber der Schlüssel nicht unproblematisch an der Schlüsselwand erreichbar ist, liegt eine freiheitsentziehende Maßnahme iSv § 1906 Abs. 4 BGB vor, die genehmigungspflichtig ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 08:29
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AW: Haustüre abschliessen - genehmigungspflichtig?

Zitat:
Zitat von Clown
Sobald aber der Schlüssel nicht unproblematisch an der Schlüsselwand erreichbar ist, liegt eine freiheitsentziehende Maßnahme iSv § 1906 Abs. 4 BGB vor, die genehmigungspflichtig ist.
Nein. Mit einer Unterbringung im Sinne des § 1906 BGB ist nicht die Aufnahme in den eigenen Haushalt gemeint. Siehe hierzu § 1906 Abs. 4 BGB.

Gruß

Pro
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