Dies ist eine Diskussion zu Hausrecht kontra Umgangsrecht innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Hausrecht kontra Umgangsrecht Mal angenommen eine Tochter A holt ihren dementen Vater B aus dem Pflegeheim zu sich. Ein Pflegevertrag wurde mit dem Berufsbetreuer BT erarbeitet und vom Gericht genehmigt. Unter der Fürsorge der Familie von T ist für B, eingebettet durch Besuch der Tagesstätte, durch Zuhilfenahme eines amb. Pflegedienstes und der Nachbarschaftshilfe, bestens gesorgt. Der BT beharrt nun darauf, dass ein bestimmter Dienst regelmässig nach dem Vater schaut - natürlich gegen Bezahlung aus dem Säckel des Vaters (25 / Std.!!!!). T sieht daher keine Notwendigkeit für diesen überteuerten Dienst! Was ist wen T dem Dienst zu ihrer Wohnung und somit auch zu V verwehrt? Viele Antworten und einen schönen Tag wünscht Benazir |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Zitat:
Hat der BT auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Dann verschwindet der B nach so einem Vorfall bald aus der Wohnung der A. Abgesehen davon: warum hat die A nicht die Betreuung übernommen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Nochmals: B ist bei A bestens versorgt - A hat auch regelmäßigen Kontakt mit den behandelnden Ärzten! Bei besagtem Dienst (BD) handelt es sich um eine selbständige Altenpflegerin, welche mit dem BT gut bekannt/befreundet ist. Als V noch im Pflegeheim war, hat BT den BD unnötigerweise (A war jeden Tag vor Ort um B zu aktivieren) zum Spazierengehen engagiert (für sage und schreibe 25 /Std.). Hier wird keine medizinisch notwendige Pflege verweigert, eher Wucher oder ein In-Sich-Geschäft verhindert. Jetzt wo B bei A wohnt ist diese überteuerte Lösung erst recht nicht mehr notwendig, zumal man diese Leistung auch für weniger als die Häfte bekommt! Zitat:
Zitat:
Kommt B jetzt wieder ins Pflegeheim, wenn A sich weiterhin weigert BD in die Wohnung zu lassen. Ich hoffe der Fall erscheint jetzt unter einem etwas anderen Licht und freue mich über Antworten. Benazir |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ist der A mit dem Verhalten des BT nicht einverstanden, muss er mit diesem reden und/oder sich über ihn beschweren. Guerilla-Taktiken a la Selbstjustiz führen garantiert nicht zum Erfolg!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Sehr geehrter Humungus, leider kann ich Ihren Betrag nicht ganz ernst nehmen. Ich hoffe Sie sind im wahren Leben kein Entscheidungsträger für betreute Personen. Wenn doch, wundere ich mich nicht, dass die Umsetzer des Betreuungsrechtes in der Öffentlichkeit ein so schlechtes Bild abgeben. Nicht mittellose Betreute sind nur Ausbeutungsware und Angehörige werden kriminalisiert. Auf konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen. |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Was erwarten Sie eigentlich? Einen Freibrief für die Angehörige von Betreuten, die mit den Entscheidungen des Betreuers nicht einverstanden sind? Die Rechtslage ist nun mal so, dass der Betreuer die Interessen des Betreuten wahrnimmt und wahrnehmen muss - passt es den Angehörigen, oder nicht. Wenn diese nicht einverstanden sind, bleibt der Rechtsweg offen. Dies ist der einzige Weg, um solche Streitigkeiten zu lösen - bestimmt nicht, die Tür vor dem Pflegedienst abzuschließen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Zitat:
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@Humungus Auch wenn die Meinung des TE subjektiv ist, aber der BT verhält sich hier eben nicht korrekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit. Und genau da sollte A ansetzen. Übrigens; Hier handelt es sich um einen berufsmäßigen Betreuer. Wo ist denn der Betreuungsplan? Sollte dieser nicht vorhanden sein, so kann das Gericht auf Antrag von A diesen vom BT erstellen lassen. Dieser Betreuungsplan wird dann gemäß § 1901 Abs. 4 Satz 2 BGB geprüft und genehmigt. Gruß Pro |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht Zitat:
Humi, du hast es sicherlich gut gemeint, aber du hast dich eben so hinein gesteigert, dass dir der gute Rat nicht eingefallen ist, den du hättest besser erteilen sollen. Gruß Pro |
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| AW: Hausrecht kontra Umgangsrecht 1. Es geht hier um die Frage, ob das Abschließen der Tür rechtens ist und welche Konsequenz es hat. 2. Lies mal den jeweils letzten Absatz in #2 und #4.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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